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Praktische Leitfäden

Leitfaden Digital Nomad Visum Spanien 2026

Alles, was Sie über das Digital-Nomad-Visum, Einkommensanforderungen, die Steuervorteile des Beckham-Gesetzes und Ihre Pflichten gegenüber der spanischen Steuerbehörde wissen müssen.

RD 629/2022 Beckham-Gesetz anwendbar 24 % bis 600.000 € Bis zu 5 Jahre

200 %

des SMI als Mindesteinkommensnachweis erforderlich (~42.000 €/Jahr)

24 %

pauschaler IRPF-Satz im Beckham-Regime bis 600.000 €

5 Jahre

maximale Visumdauer (1 Jahr initial + Verlängerungen)

40 %

Mindestanteil Kunden außerhalb Spaniens für Selbstständige

1. Was ist das Digital-Nomad-Visum?

Das Visum für internationale Fernarbeit, gemeinhin als Digital-Nomad-Visum bekannt, wurde in Spanien durch das Königliche Dekret 629/2022 vom 26. Juli eingeführt, entwickelt im Rahmen des Gesetzes 14/2013 zur Unterstützung von Unternehmern. Es trat im Januar 2023 in Kraft und ermöglicht Nicht-EU-Bürgern, legal in Spanien zu wohnen, während sie aus der Ferne für Unternehmen oder Kunden arbeiten, die sich außerhalb des Landes befinden.

Das Visum wird bei spanischen Konsulaten im Ausland beantragt. Nach der Einreise nach Spanien wird es in eine Aufenthaltsgenehmigung für Fernarbeit umgewandelt, die von der Großunternehmens- und Strategischen Gruppeneinheit (UGE-CE) des Staatssekretariats für Migration bearbeitet wird. Die Bearbeitung wird in der Regel innerhalb von 20 Werktagen abgeschlossen.

Zugangsmodalitäten

  • Angestellter: Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Unternehmen, das Fernarbeit aus Spanien genehmigt.
  • Freiberufler / Selbstständiger: Erbringung von Dienstleistungen für ausländische Kunden, mit maximal 20 % Einnahmen von spanischen Kunden.
  • Familiennachzug: Ehegatte und minderjährige Kinder dürfen den Visuminhaber ohne zusätzliche Einkommensanforderungen begleiten.

2. Anforderungen: Mindesteinkommen und Tätigkeit

Die Verordnung verlangt den Nachweis ausreichender Einkommen, um den Antragsteller und seine Familie in Spanien zu unterhalten. Der festgelegte Schwellenwert beträgt 200 % des Mindestinterprofessionellen Lohns (SMI) für den Hauptantragsteller, zuzüglich 75 % des SMI für jede abhängige Person. Basierend auf dem SMI 2026 entspricht dies ca. 42.000 €/Jahr für den Hauptantragsteller.

Für Angestellte

  • Aktueller Arbeitsvertrag mit einem NICHT in Spanien ansässigen Unternehmen
  • Arbeitgeberbrief mit Genehmigung zur Fernarbeit aus Spanien
  • Mindestens 3 Monate Betriebs- und Zugehörigkeitsdauer beim Arbeitgeber
  • Private Krankenversicherung mit Deckung in Spanien
  • Apostilliertes polizeiliches Führungszeugnis

Für Freiberufler / Selbstständige

  • Mindestens ein aktiver Vertrag mit einem ausländischen Kunden
  • Maximal 20 % Einnahmen von spanischen Kunden (in der Praxis: mehr als 80 % müssen aus dem Ausland stammen)
  • Nachgewiesene berufliche Erfolgsbilanz (letzte 12 Monate)
  • Private Krankenversicherung mit Deckung in Spanien
  • Apostilliertes polizeiliches Führungszeugnis

3. Dauer: von 1 Jahr bis 5 Jahre

Das Ausgangsvisum hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Nach der Einreise nach Spanien kann es in eine Aufenthaltsgenehmigung für Fernarbeit umgewandelt werden, die für 3 Jahre erteilt wird und verlängerbar ist. Die maximale Dauer im Rahmen dieses Regimes beträgt 5 Jahre insgesamt (1 Jahr Visum + 3 Jahre Genehmigung + 1 Jahr Verlängerung).

Jahr 1 — Einreisevisum

Konsularische Bearbeitung. Erlaubt die Einreise nach Spanien und die Begründung des Wohnsitzes. Kann nach der Ankunft in Spanien in eine Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden.

Jahre 2–4 — Aufenthaltsgenehmigung (3 Jahre)

Bearbeitung durch die UGE-CE. Erzeugt eine dauerhafte NIE. Erfordert eine steuerliche Anmeldung in Spanien (Steueransässigkeit bei mehr als 183 Tagen/Jahr in Spanien).

Jahr 5 — Letzte Verlängerung

Letztes Jahr des Sonderregimes. Nach 5 Jahren kann ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt beantragt werden (sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind).

4. Besteuerung: das Beckham-Gesetz für digitale Nomaden

Seit der Reform von 2023 (Startup-Gesetz) können digitale Nomaden mit dem RD-629/2022-Visum das Sonderregime für Expatriates wählen (Beckham-Gesetz, Art. 93 LIRPF). Dies bedeutet, im Ankunftsjahr und den folgenden fünf Jahren als Nichtansässiger Steuern zu zahlen, zu einem Pauschalsteuersatz von 24 % auf die ersten 600.000 € spanischer Einkünfte (47 % auf den Überschuss), verglichen mit den progressiven IRPF-Sätzen, die bis zu 47 % betragen können.

Steuervergleich (Beispiel: 80.000 €/Jahr)

Standard IRPF Beckham-Gesetz
Geschätzte Jahressteuer ~27.600 € 19.200 €
Effektivsteuersatz ~34,5 % 24,0 %
Jährliche Ersparnis ~8.400 €

Um das Regime zu wählen, muss Formular 149 innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der NIE / Sozialversicherungsanmeldung eingereicht werden. Voraussetzung ist, in den fünf Jahren vor dem Umzug kein spanischer Steueransässiger gewesen zu sein.

Ausländische Einkünfte

Ausländische Einkünfte, die nicht aus in Spanien ausgeführter Arbeit stammen (Dividenden, Zinsen, Kursgewinne aus ausländischen Vermögenswerten), werden zum Einkommensteuersatz für Nichtansässige besteuert (im Allgemeinen 19–25 %), nicht zum Beckham-Satz von 24 %. Dies kann je nach persönlicher Situation vor- oder nachteilig sein.

5. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten

Wenn ein digitaler Nomade mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringt, wird er zum spanischen Steueransässigen, mit folgenden Pflichten:

01

Formular 151 — IRPF-Erklärung im Beckham-Regime

Jährliche Einreichung zwischen dem 1. und 30. Juni (Jahr nach dem Veranlagungszeitraum). Ersetzt Formular 100 (Standard-Einkommensteuerklärung) während des Sonderregimes.

02

Formular 720 — Erklärung von Vermögen im Ausland

Pflicht, wenn Sie im Ausland Vermögenswerte oder Rechte mit einem Einzelwert über 50.000 € halten (Bankkonten, Immobilien, Beteiligungen). Jährliche Einreichung bis zum 31. März. Die Strafen bei Nichtbeachtung sind sehr streng.

03

Sozialversicherung

Angestellte ausländischer Unternehmen sind in der Regel durch das Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes abgedeckt (A1-Entsendebescheinigung, bilaterale Abkommen). Freiberufler, die Dienstleistungen für spanische Kunden erbringen, müssen sich vom ersten Tag an beim RETA anmelden (Sozialversicherungsregime für Selbstständige).

04

MwSt. für selbstständige Freiberufler

Freiberufler, die Dienstleistungen an EU-Kunden erbringen, müssen sich im Register der innergemeinschaftlichen Unternehmer (ROI) registrieren. Dienstleistungen an Unternehmen außerhalb der EU unterliegen im Allgemeinen keiner spanischen MwSt. (Leistungsortregelung, Art. 69 LIVA).

6. Ländervergleich

Der europäische Markt für Digital-Nomad-Visa hat sich in den vergangenen zwei Jahren erheblich verändert. Spanien hat sich dank der Kombination aus dem legalen Visumweg und der Kompatibilität mit dem Beckham-Gesetz als eine der attraktivsten Optionen etabliert.

Portugal — D8-Visum

RNH abgeschafft (2024)

Portugal war viele Jahre lang das bevorzugte Ziel dank des Steuerregimes für Nicht-Gewöhnliche Einwohner (RNH), das einen Steuersatz von 20 % für Tätigkeiten mit hohem Mehrwert oder eine Befreiung für ausländische Einkünfte bot. Das RNH wurde jedoch Ende 2024 abgeschafft (ersetzt durch das restriktivere IFICI). Das D8-Visum bleibt gültig, aber der Steuervorteil ist für die meisten Profile verschwunden. Spanien bietet nun günstigere Bedingungen für Fachleute mit mittlerem bis hohem Einkommen.

Italien — Impatriati-Regime

Auf 50 % reduziert (2024)

Italien bietet das Regime impatriati, das 50 % des Arbeitsentgelts für 5 Jahre von der IRPEF (italienische Einkommensteuer) befreit (zuvor 70 %). Die Berechtigung erfordert die Verpflichtung, mindestens 2 Jahre in Italien zu wohnen. Die Reduzierung kann auf 8 Jahre verlängert werden, wenn der Steuerpflichtige Kinder hat. Allerdings bedeuten Italiens Höchstsätze der IRPEF (bis zu 43 %), dass der effektive Steuersatz höher bleibt als der spanische Beckham-Satz für Einkommen zwischen 60.000 und 300.000 €.

Spanien — Digital-Nomad-Visum + Beckham-Gesetz

Empfohlen 2026

Der pauschale Satz von 24 % auf die ersten 600.000 € Einkommen macht Spanien besonders wettbewerbsfähig für Profile mit einem Einkommen zwischen 60.000 und 500.000 €. Städte wie Barcelona, Madrid, Valencia und Málaga bieten eine Lebensqualität, die mit Lissabon oder Mailand vergleichbar ist, mit Direktflügen in alle wichtigen Ziele. Spaniens Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen ist zudem eines der umfangreichsten der Welt (über 100 in Kraft befindliche Verträge), was die Doppelbesteuerung ausländischer Einkünfte reduziert.

Vergleichende Übersicht (Einkommen 100.000 €/Jahr)

Land Regime Ca. effektiver Satz Status 2026
Spanien Beckham-Gesetz (24 %) 24,0 % Aktiv
Portugal IFICI (RNH-Nachfolger) ~28–35 % RNH abgeschafft
Italien Regime impatriati (50 %) ~21 % von 50 % = ~18 % brutto Reduziert 2024
Griechenland Pauschalsteuer 7 % (ausl. Eink.) 7 % auf ausl. Einkünfte Aktiv

Ungefähre Effektivsteuersätze für eine Einzelperson ohne Abhängige. Der Vergleich umfasst keine Sozialversicherungsbeiträge. Konsultieren Sie einen Spezialisten für Ihre spezifische Situation.

7. Warum mit einem spezialisierten Berater zusammenarbeiten?

Die Bearbeitung des Digital-Nomad-Visums und des anschließenden Beckham-Gesetz-Antrags sind Prozesse mit strikten Fristen und umfangreichen Dokumentationsanforderungen. Ein Fehler im Formular 149 oder das Verpassen des Sechsmonatsfensters kann den dauerhaften Verlust des Sonderregimes bedeuten und eine Besteuerung nach Standard-IRPF-Sätzen für den gesamten Aufenthaltszeitraum mit sich bringen.

Bei BMC verwalten wir den gesamten Prozess: von der Vorbereitung der konsularischen Dokumentation über die Einreichung von Formular 149, die Abwicklung von Formular 720 für ausländische Vermögenswerte bis zur jährlichen Erklärung (Formular 151). Wir betreuen Digital-Nomad-Mandanten in Barcelona, Madrid, Valencia und Málaga sowie Personen, die sich im Umzugsprozess aus den USA, Großbritannien, Deutschland und Lateinamerika befinden.

  • Beratung vor der Ankunft: optimale Struktur (Angestellter vs. Freiberufler)
  • Visumantrag und Umwandlung in Aufenthaltsgenehmigung
  • Fristgerechte Einreichung von Formular 149
  • Formular 720 (ausländische Vermögenswerte) und jährliches Formular 151
  • Austrittsplanung am Ende des Sonderregimes

Fordern Sie eine persönliche Beratung an

Schildern Sie uns Ihre Situation: Herkunftsland, Art der Arbeit und Gehalt. Wir erstellen eine persönliche Analyse Ihrer Steuerersparnisse mit dem Digital-Nomad-Visum und dem Beckham-Gesetz. Erstberatung kostenlos.

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