Praktische Werkzeuge
Spanische Grundstückswertzuwachssteuer (Plusvalía) Rechner
Schätzen Sie die IIVTNU (kommunale Plusvalía) bei der Übertragung von städtischem Grundeigentum anhand der objektiven Berechnungsmethode gemäß dem Königlichen Gesetzesdekret 26/2021.
Immobiliendaten eingeben
Nur der Grundstücksanteil (ohne Gebäude). Zu finden auf Ihrem IBI-Bescheid oder auf der Webseite des Catastro.
Vollständige Jahre zwischen Erwerb und Übertragung. Maximal 20 Jahre.
Jede Gemeinde legt ihren eigenen Satz fest, höchstens 30 %. Prüfen Sie die Steuersatzung Ihrer Gemeinde.
Geschätztes Ergebnis
Katasterwert des Grundstücks
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Anwendbarer Koeffizient
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Bemessungsgrundlage (objektive Methode)
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Angewendeter kommunaler Steuersatz
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Geschätzte kommunale Grundstückswertzuwachssteuer
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Hinweis: Wenn der tatsächliche Wertzuwachs des Grundstücks (Verkaufspreis minus anteiliger Anschaffungswert des Grundstücks) niedriger ist als der nach der objektiven Methode berechnete Betrag, können Sie die Methode des realen Werts wählen. Diese kann zu einer niedrigeren oder sogar keiner Steuerschuld führen, wenn kein tatsächlicher Wertzuwachs eingetreten ist.
Dieser Rechner dient nur zur Orientierung. Konsultieren Sie einen Fachberater für eine persönliche Analyse.
Was ist die spanische kommunale Grundstückswertzuwachssteuer (Plusvalía)?
Die spanische kommunale Grundstückswertzuwachssteuer (Impuesto sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana, IIVTNU) ist eine Gemeindesteuer, die von der Gemeinde erhoben wird, in der die Immobilie liegt. Sie wird immer dann ausgelöst, wenn städtisches Grundeigentum den Eigentümer wechselt — durch Verkauf, Erbschaft oder Schenkung — und auf den Wertzuwachs des Grundstücks (nicht des Gebäudes) seit der letzten Übertragung erhoben.
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts 2021 und dem anschließenden Königlichen Gesetzesdekret 26/2021 wurde die Steuer reformiert. Steuerpflichtige können nun zwischen zwei Berechnungsmethoden wählen: der objektiven Methode (Katasterwert des Grundstücks × jahresabhängiger Koeffizient × kommunaler Steuersatz) und der Methode des realen Werts (tatsächlicher Wertzuwachs des Grundstücks). Sie können die Methode wählen, die zu einer geringeren Steuerlast führt — oder gar nichts zahlen, wenn kein tatsächlicher Wertzuwachs nachgewiesen werden kann.
BMC berät bei allen Aspekten spanischer Immobilientransaktionen: steuerliche Due Diligence, Plusvalía-Optimierung, Grunderwerbsteuer (ITP), Stempelsteuer (AJD) sowie die IRPF-Konsequenzen aus dem Verkauf. Mehr erfahren Sie bei unserem Immobilienrecht-Service und unserem Steuerplanungs-Service.
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