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Zahlen Sie 4 % Körperschaftsteuer über das ZEC-Regime vor Ablauf der Dezember-2026-Frist

Beschleunigter Zugang zum steuerlichen Sonderregime ZEC (Zona Especial Canaria): Förderfähigkeitsprüfung, Antragstellung, Gesellschaftsgründung auf den Kanarischen Inseln und Einrichtung der 4-prozentigen Körperschaftsteuer vor der Frist im Dezember 2026.

Unternehmen, das seinen Körperschaftsteuersatz vor der Dezember-2026-Frist über die Zona Especial Canaria auf 4 % reduzieren möchte

Enthaltene Leistungen

Im Paket enthalten

ZEC-Förderfähigkeitsprüfung

Detaillierte Analyse, ob das Unternehmen oder Geschäftsvorhaben die ZEC-Zugangsbedingungen erfüllt: zugelassene Tätigkeiten, Mindestinvestition (EUR 100.000 in Sachanlagen für Teneriffa/Gran Canaria oder EUR 50.000 für die übrigen Inseln), Mindestarbeitsplatzkreation und tatsächliche Betriebsbindung an die Kanarischen Inseln.

Antragsvorbereitung

Erstellung der vollständigen Antragsunterlagen für das ZEC-Konsortium: Tätigkeitsbericht, Geschäftsplan, Investitionsnachweis, Gesellschaftsdokumentation und Vertretung vor der Behörde. Wir begleiten die Akte bis zur positiven Entscheidung.

Gesellschaftsgründung auf den Kanarischen Inseln

Gründung der ZEC-Gesellschaft oder Anpassung einer bestehenden Gesellschaft an die Anforderungen für eingetragenen Sitz, effektive Geschäftsleitung und Kontrolle auf den Kanarischen Inseln. Wir koordinieren die Eröffnung einer physischen Niederlassung, die erforderliche lokale Einstellung und die Zensusanmeldung beim ZEC.

Einrichtung der 4-prozentigen Körperschaftsteuer

Konfiguration der Körperschaftsteuerpflichten zum ermäßigten Satz von 4 %, der auf die Bemessungsgrundlage anwendbar ist, die auf Transaktionen mit Nichtansässigen oder anderen ZEC-Gesellschaften entfällt. Bestimmung des Umfangs der begünstigten Einkünfte und jährliche Steuerplanung.

Planung der Beschäftigungsanforderungen

Beratung zur Erfüllung und Aufrechterhaltung der Mindestarbeitsplatzkreationsanforderungen (mindestens 5 Stellen auf Gran Canaria und Teneriffa, mindestens 3 auf den übrigen Inseln) während der gesamten Laufzeit des Regimes. Gestaltung der optimalen Beschäftigungsstruktur auf den Kanarischen Inseln.

Laufende ZEC-Compliance

Jährliche Überwachung der ZEC-Compliance zur Aufrechterhaltung der Steuervorteile: Nachweis von Beschäftigung, Investition und tatsächlicher Tätigkeit auf den Kanarischen Inseln, Einreichung spezifischer Erklärungen und Benachrichtigung über Änderungen an das ZEC-Konsortium.

Investition

Ab EUR 4.500

Grundpreis für die ZEC-Gesellschaftsgründung oder -anpassung. Nicht enthalten sind Gesellschaftsgründungskosten (ca. EUR 1.000–1.500) oder die Kosten für die Einrichtung physischer Räumlichkeiten auf den Kanarischen Inseln.

Die ZEC: eine Steuermöglichkeit mit Verfallsdatum

Die Zona Especial Canaria ist eines der vorteilhaftesten Steuerregimes in ganz Spanien, und sein Zugangsfenster schließt sich am 31. Dezember 2026. Für Unternehmen mit internationalen Aktivitäten oder Kunden außerhalb Spaniens stellt der 4-prozentige Körperschaftsteuersatz eine sehr erhebliche Ersparnis im Vergleich zum Standardsatz von 25 % dar. Der Antrags-, Gründungs- und Geschäftsaufbauprozess auf den Kanarischen Inseln erfordert jedoch zwischen 3 und 6 Monate Vorbereitung, was den Zeitfaktor zu einem kritischen Element macht.

Bei BMC haben wir einen optimierten Prozess entwickelt, um Unternehmen jeder Branche dabei zu helfen, ihre Förderfähigkeit zu prüfen, den Antrag einzureichen und die ZEC-Gesellschaft vor Ablauf der Frist vollständig betriebsbereit zu haben. Wir arbeiten mit einem auf das Wirtschafts- und Steuerregime der Kanarischen Inseln spezialisierten Team mit Büros auf dem Festland und im Archipel, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen an tatsächliche Präsenz ordnungsgemäß erfüllt werden.

Wer profitiert am meisten von der ZEC

Die ZEC ist besonders attraktiv für Technologieunternehmen, internationale Beratungsunternehmen, Außenhandelsbetriebe, grenzüberschreitende professionelle Dienstleister und jede Tätigkeit, die Einnahmen von Kunden oder Märkten außerhalb Spaniens erzielt. Wenn Ihr Unternehmen ausländische Kunden fakturiert, Dienstleistungen für nicht ansässige Unternehmen erbringt oder internationale Wachstumsambitionen hat, kann die ZEC Ihre Steuerlast legal und erheblich innerhalb des EU-Rechtsrahmens und mit vollständiger Rückendeckung des kanarischen REF reduzieren. Das Handlungsfenster ist jetzt: Dezember 2026 ist näher als es erscheint, wenn man die Bearbeitungszeiten einkalkuliert.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die Zona Especial Canaria (ZEC) ist ein steuerliches Sonderregime, das im Rahmen des Wirtschafts- und Steuerregimes der Kanarischen Inseln (REF) geschaffen wurde und es registrierten Gesellschaften ermöglicht, Körperschaftsteuer zu 4 % auf den Teil des steuerpflichtigen Gewinns zu zahlen, der auf Transaktionen mit außerhalb Spaniens ansässigen Personen oder anderen ZEC-Gesellschaften entfällt. Darüber hinaus sind Transaktionen zwischen ZEC-Gesellschaften von der kanarischen Entsprechung der MwSt. (IGIC) befreit.
Die aktuelle Frist für die Beantragung der Registrierung im ZEC-Register ist der 31. Dezember 2026. Unternehmen, die ihren Antrag nicht vor diesem Datum einreichen, können auf dieses Regime erst wieder zugreifen, wenn und falls es verlängert wird. Da die Bearbeitung in der Regel 3 bis 6 Monate dauert, empfehlen wir, den Prozess rechtzeitig einzuleiten.
Die ZEC umfasst ein breites Spektrum wirtschaftlicher Tätigkeiten: internationaler Handel, Unternehmensdienstleistungen, Informationstechnologie, Telekommunikation, leichte Fertigung, Finanzaktivitäten (mit Genehmigung), Transport und Logistik, Kultur- und Freizeitaktivitäten und sonstige Dienstleistungstätigkeiten. Bestimmte Tätigkeiten sind ausgeschlossen, darunter Privatkundenbanking, Versicherungen und Wohnungsbau.
Nicht unbedingt, aber die ZEC-Gesellschaft muss ihren eingetragenen Sitz und ihre effektive Geschäftsleitung und Kontrolle auf den Kanarischen Inseln haben. Das bedeutet, dass das Unternehmen tatsächliche Räumlichkeiten im Archipel haben muss und dass Managemententscheidungen dort getroffen werden müssen. Gesellschafter oder Investoren können überall ansässig sein, aber die Gesellschaft selbst muss eine echte, nachweisbare Präsenz auf den Kanarischen Inseln haben.
Der Satz von 4 % gilt für den Teil der Bemessungsgrundlage, der auf Transaktionen mit natürlichen oder juristischen Personen entfällt, die nicht in Spanien ansässig sind, oder mit anderen ZEC-Gesellschaften. Der Rest wird mit dem Standardkörperschaftsteuersatz besteuert. Die Steuerplanung ist entscheidend, um den der ermäßigten Rate unterliegenden Einkommensanteil zu maximieren.

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