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Ziehen Sie nach Spanien mit dem richtigen Visum und einer optimalen Steuerstruktur von Anfang an

Rundum-Paket für ausländische Fachkräfte, die an die spanische Küste umziehen: Beantragung des Digital-Nomad-Visums, Beckham-Law-Prüfung, Steuerresidenzplanung, NIE, Sozialversicherung und Bankkontoeinrichtung.

Ausländische Fachkraft, die remote arbeitet und sich an der spanischen Küste niederlassen möchte

Enthaltene Leistungen

Im Paket enthalten

Beantragung des Digital-Nomad-Visums

Vollständige Bearbeitung des Visums für internationale Telearbeiter (eingeführt durch das spanische Startup-Gesetz, Ley 28/2022): Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Zusammenstellung der Unterlagen (Arbeitsvertrag mit ausländischem Arbeitgeber, Einkommensnachweise, Krankenversicherung, polizeiliches Führungszeugnis), Einreichung beim spanischen Konsulat oder der Einheit Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos sowie anschließende Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.

Beckham-Law-Prüfung

Analyse der Anwendbarkeit des Sonderregimes für zugezogene Arbeitnehmer (allgemein bekannt als Beckham-Gesetz): pauschaler IRPF-Steuersatz von 24 % auf Arbeitseinkünfte bis EUR 600.000 anstelle des progressiven Regeltarifs. Bewertung der Vor- und Nachteile anhand des Einkommensprofils und der Vermögenssituation des Antragstellers.

Steuerresidenzplanung

Analyse der Konsequenzen der Begründung einer steuerlichen Ansässigkeit in Spanien: Erklärung von Auslandsvermögen (Formular 720), Besteuerung von Arbeits- und Kapitaleinkünften, Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Herkunftsland sowie Planung des optimalen Zeitpunkts für den Wechsel der Steueransässigkeit.

NIE-Beschaffung

Bearbeitung des Número de Identificación de Extranjero (NIE) als Voraussetzung für jede rechtliche oder steuerliche Transaktion in Spanien: Terminvereinbarung, Zusammenstellung der Unterlagen und Vertretung vor der Nationalpolizei oder dem Konsulat, wenn der Mandant sich noch im Ausland befindet.

Sozialversicherungsanmeldung

Anmeldung im Sondersystem für Selbstständige (RETA) oder im allgemeinen System je nach Beschäftigungssituation des Nomaden. Analyse der Anwendbarkeit des Sozialversicherungsabkommens mit dem Herkunftsland zur Vermeidung von Doppelbeiträgen.

Bankkontoeinrichtung

Beratung und Koordination bei der Eröffnung eines Bankkontos in Spanien als Nichtansässiger oder neu zugezogener Ausländer: geeignete Institute nach Profil, erforderliche Unterlagen und digitale Bankalternativen, die mit dem frühen Stadium der Ansässigkeit kompatibel sind.

Investition

Ab EUR 2.200

Grundpreis für eine nicht-EU-Fachkraft mit einem einzigen ausländischen Arbeitgeber. Fälle mit mehreren Auftraggebern, bedeutendem Auslandsvermögen oder komplexen Einwanderungssituationen erfordern ein individuelles Angebot.

Spanien, das Top-Ziel für digitale Nomaden in Europa

Spanien vereint ein außergewöhnliches Klima, erstklassige Telekommunikationsinfrastruktur, herausragende Gastronomie und Kultur sowie Lebenshaltungskosten, die im Vergleich zu anderen europäischen Großstädten sehr wettbewerbsfähig sind. Es ist kein Zufall, dass Städte wie Valencia, Málaga, Las Palmas de Gran Canaria und Barcelona regelmäßig globale Rankings der beliebtesten Ziele für Remote-Arbeit anführen. Das spanische Startup-Gesetz von 2022 hat den Schritt unternommen, ein spezifisches Visum für dieses Profil zu schaffen und damit formal anzuerkennen, was für Tausende von Fachkräften, die ohne klaren rechtlichen Rahmen aus Spanien heraus arbeiteten, bereits Realität war.

Sich in Spanien richtig aufzustellen ist nicht nur eine Visumsfrage: Es ist eine Entscheidung mit steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und vermögensrechtlichen Konsequenzen, die am besten analysiert werden sollten, bevor Sie die Koffer packen. Das Beckham-Gesetz kann für gut verdienende Fachkräfte eine erhebliche Steuerersparnis bedeuten, ist aber nicht für jeden die optimale Wahl. Meldepflichten für Auslandsvermögen, die Behandlung ausländischer Pensionspläne oder die Koordination von Sozialversicherungsbeiträgen mit Ihrem Heimatland sind allesamt Fragen, die vor Ihrer Ankunft geklärt werden müssen.

Warum Sie Ihre steuerliche Verlagerung nicht improvisieren sollten

Wir haben Fälle erlebt, in denen Fachkräfte voller Begeisterung nach Spanien zogen, ihr Apartment an der Küste mieteten und mit der Remote-Arbeit begannen, ohne ihre Einwanderungs- und Steuersituation ordnungsgemäß geregelt zu haben. Die Folgen: Steuerprobleme mit der spanischen Steuerbehörde wegen de-facto-Steueransässigkeit ohne entsprechende Erklärung, Verlust des Beckham-Law-Antragsrechts (das nur innerhalb der ersten sechs Monate nach Ankunft beantragt werden kann) oder Sozialversicherungsbeiträge, die durch ein korrekt angewandtes internationales Abkommen hätten vermieden werden können. Unser Paket ist so konzipiert, dass Ihr Einstieg in Spanien rechtssicher, optimal und ohne Überraschungen verläuft.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Das Visum für internationale Telearbeiter, eingeführt durch das spanische Startup-Gesetz (Ley 28/2022), erlaubt Nicht-EU-Bürgern, in Spanien zu wohnen und dabei für Unternehmen oder Auftraggeber außerhalb Spaniens zu arbeiten. Die wichtigsten Voraussetzungen sind: ein Vertrag oder eine Geschäftsbeziehung mit einem oder mehreren nicht-spanischen Unternehmen, Einkünfte von spanischen Auftraggebern von höchstens 20 % des Gesamteinkommens, monatliche Einnahmen von mindestens 200 % des spanischen Mindestlohns sowie eine private Krankenversicherung mit Deckung in Spanien.
Die Bearbeitungsfrist beträgt 20 Arbeitstage ab Einreichung eines vollständigen Antrags beim Konsulat. Die anschließende Aufenthaltserlaubnis in Spanien (wenn Sie sich bereits rechtmäßig in Spanien befinden) wird von der Einheit Grandes Empresas bearbeitet und hat einen ähnlichen Zeitrahmen. In der Praxis dauert der gesamte Prozess einschließlich Vorbereitung der Unterlagen in der Regel 6 bis 10 Wochen.
Das Sonderregime für zugezogene Arbeitnehmer ermöglicht Arbeitnehmern, die ihren Steuerwohnsitz nach Spanien verlagern, im Jahr des Umzugs und den folgenden fünf Jahren einen pauschalen Einkommensteuersatz von 24 % auf Arbeitseinkünfte bis EUR 600.000 zu zahlen (statt progressiver Sätze von bis zu 47 %). Es ist vorteilhaft für Fachkräfte mit hohen Einkommen, hat jedoch Nachteile: Standardabzüge können nicht geltend gemacht werden, Kapitaleinkünfte werden anders besteuert, und es gibt Einschränkungen bezüglich Formular 720. Eine individuelle Analyse ist unerlässlich.
In der Regel nicht, da Spanien Doppelbesteuerungsabkommen mit den meisten Ländern hat. Sobald Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien begründen (in der Regel nach mehr als 183 Tagen im Land), hören Sie gemäß dem einschlägigen Abkommen auf, in Ihrem Herkunftsland steuerlich ansässig zu sein. Das Übergangsjahr kann jedoch Verpflichtungen in beiden Ländern erzeugen, und bestimmte Vermögenswerte (Pensionsfonds, regulierte Sparkonten) können nach dem Abkommen unterschiedlich behandelt werden.
Ja, Ley 28/2022 erlaubt dem Visuminhaber, seine unmittelbare Familie (Ehegatte oder eingetragener Partner sowie abhängige minderjährige oder behinderte Kinder) gleichzeitig mit oder nach der eigenen Visumerteilung nachzuholen. Familienangehörige erhalten eine an die Erlaubnis des Hauptinhabers gebundene Aufenthaltserlaubnis.

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