Zum Inhalt springen

Wirtschaftsanwalt in Madrid: Ihr Unternehmen braucht mehr als einen gut formulierten Vertrag

Das Wirtschaftsrecht in Madrid hat eine Besonderheit, die viele Unternehmen unterschätzen: Die Komplexität der Geschäftswelt der Hauptstadt erzeugt ein Handelsstreitvolumen, das weit über dem anderer Städte liegt. Die Madrider Handelsgerichte konzentrieren einige der komplexesten Verfahren des Landes: Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen, Gesellschafterstreitigkeiten, Verstöße gegen Vertriebsverträge, Markenrechtsstreitigkeiten und unlauteren Wettbewerb. Ein Unternehmen, das in Madrid ohne einen vertrauenswürdigen Wirtschaftsanwalt operiert, ist Risiken ausgesetzt, die sich schnell und kostspielig materialisieren können. Der häufigste Fehler von Madrider KMU ist es, erst dann einen Generalisten aufzusuchen, wenn der Handelsstreit bereits eskaliert ist. Die Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses hat eine Ausschlussfrist von vierzig Tagen. Einstweilige Maßnahmen in einem Handelsstreit werden von Anfang an beantragt. Ein schlecht ausgearbeiteter Exklusivvertriebsvertrag kann zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten vor dem Madrider Handelsregister oder den Handelsgerichten in der Plaza de Castilla führen. Prävention und schnelles Handeln sind die einzige wirksame Antwort.

Seit 2010 · 16 Jahre Steuerberater AEAT

Wählen Sie einen Termin im Kalender des Spezialisten.

Teilen Sie uns mit, wann wir anrufen sollen, und ein Partner meldet sich im gewünschten Zeitfenster.

Schreiben Sie uns und wir antworten innerhalb von 24 Werkstunden.

Daten in der EU · DSGVO · Unverbindlich

Warum BM Consulting

Spezialisierte Beratung und persönlicher Service

Bei BMC verfügen wir über ein Team von Wirtschaftsanwälten in Madrid mit Erfahrung in allen Bereichen des Unternehmensrechts: Gesellschaftsgründungen und -änderungen beim Madrider Handelsregister, Entwurf und Verhandlung von Handelsverträgen, Unternehmenstransaktionen und Due Diligence, Anfechtung und Verteidigung von Gesellschafterbeschlüssen, Einziehung von Handelsforderungen und Wirtschaftsprozesse vor den Madrider Handelsgerichten. Unser Madrider Büro ermöglicht uns die Teilnahme an Terminen beim Handelsregister in der Calle Príncipe de Vergara, die Vertretung von Mandanten vor den Handelsgerichten und dem Markenrecht-Gericht der Europäischen Union sowie die sofortige Reaktion auf Dringlichkeitssituationen. Wir kennen das Madrider Wirtschaftsgefüge, die Kriterien der örtlichen Gerichte und die Handelsgepflogenheiten, die das Ergebnis vieler Handelsstreitigkeiten bestimmen.

  • BMC tritt vor den Madrider Handelsgerichten auf — Sitz der größten und komplexesten Handelsgerichte Spaniens.

  • Anfechtbare Gesellschafterbeschlüsse unterliegen kurzen Ausschlussfristen (1 Jahr) — handeln Sie schnell bei Unregelmäßigkeiten.

  • Das Mahnverfahren ist der schnellste Weg zur Einziehung dokumentierter Handelsforderungen in Madrid.

  • Unternehmenskäufe erfordern rechtliche, steuerliche und finanzielle Due Diligence vor der Unterzeichnung — BMC verwaltet den gesamten Prozess.

Wie wir arbeiten

Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss

  1. Erstanalyse des Streitfalls oder der Transaktion

    Im ersten Gespräch analysieren wir Ihre Situation: Gesellschaftsdokumentation, beteiligte Verträge, Vorgeschichte des Streitfalls und Ziele des Mandanten. Wir informieren Sie klar über die anwendbaren Fristen, die verfügbaren Optionen und die geschätzten Kosten jedes Weges. Bei Dringlichkeit (einstweilige Maßnahmen, Ausschlussfristen) handeln wir noch am selben Tag.

  2. Strategie und außergerichtliche Maßnahmen

    In den meisten Handelsstreitigkeiten spart direkte Verhandlung oder Vorgerichtsmediation Zeit und Kosten. Wir erstellen Mahnschreiben, Vergleichsvorschläge und Abwicklungsvereinbarungen, die die Interessen Ihres Unternehmens schützen. Reagiert die andere Partei nicht, dokumentieren wir den Versuch einer gütlichen Einigung formgerecht.

  3. Vertretung vor Register und Gerichten

    Wenn ein Rechtsstreit unvermeidbar ist, bereiten wir die Klageschrift oder die Klageerwiderung vor, beantragen die notwendigen einstweiligen Maßnahmen (Sicherungspfändung, Eintragungsvormerkung beim Handelsregister) und vertreten Sie vor den Madrider Handelsgerichten, dem Oberlandesgericht und, falls erforderlich, dem Tribunal Supremo.

  4. Vollstreckung und Nachverfolgung

    Nach Erhalt des Urteils oder der Einigung verwalten wir die Vollstreckung: Eintragung im Handelsregister, Pfändung von Konten oder Vermögenswerten des Schuldners, Aufhebung von Sicherheiten oder Änderung des Gesellschaftervertrags. Wir halten Sie in jeder Phase bis zum endgültigen Abschluss informiert.

Selbstcheck · 45 Sekunden

Benötigen Sie diesen Service?

Beantworten Sie drei Fragen und wir zeigen Ihnen den relevantesten Service für Ihren Fall.

Wohnen Sie derzeit in Spanien?
Haben Sie Vermögen oder Einkünfte in einem anderen Land?
Haben Sie eine Erbschaft erhalten oder erwarten Sie eine?
Erwägen Sie die Gründung eines Unternehmens?
Antworten Sie, um Ihre empfohlenen Services zu sehen.

Das Problem

Das Wirtschaftsrecht in Madrid hat eine Besonderheit, die viele Unternehmen unterschätzen: Die Komplexität der Geschäftswelt der Hauptstadt erzeugt ein Handelsstreitvolumen, das weit über dem anderer Städte liegt. Die Madrider Handelsgerichte konzentrieren einige der komplexesten Verfahren des Landes: Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen, Gesellschafterstreitigkeiten, Verstöße gegen Vertriebsverträge, Markenrechtsstreitigkeiten und unlauteren Wettbewerb. Ein Unternehmen, das in Madrid ohne einen vertrauenswürdigen Wirtschaftsanwalt operiert, ist Risiken ausgesetzt, die sich schnell und kostspielig materialisieren können. Der häufigste Fehler von Madrider KMU ist es, erst dann einen Generalisten aufzusuchen, wenn der Handelsstreit bereits eskaliert ist. Die Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses hat eine Ausschlussfrist von vierzig Tagen. Einstweilige Maßnahmen in einem Handelsstreit werden von Anfang an beantragt. Ein schlecht ausgearbeiteter Exklusivvertriebsvertrag kann zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten vor dem Madrider Handelsregister oder den Handelsgerichten in der Plaza de Castilla führen. Prävention und schnelles Handeln sind die einzige wirksame Antwort.

Unsere Lösung

Bei BMC verfügen wir über ein Team von Wirtschaftsanwälten in Madrid mit Erfahrung in allen Bereichen des Unternehmensrechts: Gesellschaftsgründungen und -änderungen beim Madrider Handelsregister, Entwurf und Verhandlung von Handelsverträgen, Unternehmenstransaktionen und Due Diligence, Anfechtung und Verteidigung von Gesellschafterbeschlüssen, Einziehung von Handelsforderungen und Wirtschaftsprozesse vor den Madrider Handelsgerichten. Unser Madrider Büro ermöglicht uns die Teilnahme an Terminen beim Handelsregister in der Calle Príncipe de Vergara, die Vertretung von Mandanten vor den Handelsgerichten und dem Markenrecht-Gericht der Europäischen Union sowie die sofortige Reaktion auf Dringlichkeitssituationen. Wir kennen das Madrider Wirtschaftsgefüge, die Kriterien der örtlichen Gerichte und die Handelsgepflogenheiten, die das Ergebnis vieler Handelsstreitigkeiten bestimmen.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Erstanalyse des Streitfalls oder der Transaktion

Im ersten Gespräch analysieren wir Ihre Situation: Gesellschaftsdokumentation, beteiligte Verträge, Vorgeschichte des Streitfalls und Ziele des Mandanten. Wir informieren Sie klar über die anwendbaren Fristen, die verfügbaren Optionen und die geschätzten Kosten jedes Weges. Bei Dringlichkeit (einstweilige Maßnahmen, Ausschlussfristen) handeln wir noch am selben Tag.

2

Strategie und außergerichtliche Maßnahmen

In den meisten Handelsstreitigkeiten spart direkte Verhandlung oder Vorgerichtsmediation Zeit und Kosten. Wir erstellen Mahnschreiben, Vergleichsvorschläge und Abwicklungsvereinbarungen, die die Interessen Ihres Unternehmens schützen. Reagiert die andere Partei nicht, dokumentieren wir den Versuch einer gütlichen Einigung formgerecht.

3

Vertretung vor Register und Gerichten

Wenn ein Rechtsstreit unvermeidbar ist, bereiten wir die Klageschrift oder die Klageerwiderung vor, beantragen die notwendigen einstweiligen Maßnahmen (Sicherungspfändung, Eintragungsvormerkung beim Handelsregister) und vertreten Sie vor den Madrider Handelsgerichten, dem Oberlandesgericht und, falls erforderlich, dem Tribunal Supremo.

4

Vollstreckung und Nachverfolgung

Nach Erhalt des Urteils oder der Einigung verwalten wir die Vollstreckung: Eintragung im Handelsregister, Pfändung von Konten oder Vermögenswerten des Schuldners, Aufhebung von Sicherheiten oder Änderung des Gesellschaftervertrags. Wir halten Sie in jeder Phase bis zum endgültigen Abschluss informiert.

95%
Fälle erfolgreich gelöst
40 Tage
Ausschlussfrist zur Anfechtung von Beschlüssen
24h
Reaktionszeit bei dringenden Angelegenheiten

Wir hatten einen Streit mit einem Minderheitsgesellschafter, der alle Beschlüsse der Hauptversammlung blockierte. BMC reichte die Anfechtungsklage vor dem Handelsgericht Madrid Nr. 3 in Rekordzeit ein und erlangte einstweilige Maßnahmen, die es uns ermöglichten, den Betrieb fortzuführen. Der Fall wurde in weniger als sechs Monaten gelöst. (anonymisierter Fall)

Carlos Herrera Mehrheitsgesellschafter und CEO, Grupo Herrera Distribución SL, Madrid

Wirtschaftsrecht in Madrid: ein anspruchsvolles Geschäftsumfeld

Madrid ist die Wirtschaftshauptstadt Spaniens. Die größten Unternehmen des Landes, die führenden Private-Equity-Fonds, die komplexesten Holdingstrukturen und ein Großteil der Unternehmenstransaktionen auf dem spanischen Markt haben hier ihren Sitz. Diese Konzentration wirtschaftlicher Aktivität erzeugt auch das größte Handelsstreitvolumen: Die Madrider Handelsgerichte in der Plaza de Castilla sind die aktivsten des Landes nach Anzahl und Komplexität der Fälle.

Für jedes Unternehmen mit bedeutender Tätigkeit in Madrid ist ein vertrauenswürdiger Wirtschaftsanwalt keine Luxus, sondern eine betriebliche Notwendigkeit. Gesellschafterstreitigkeiten, unbezahlte Rechnungen strategischer Kunden, Vertriebsvertragsstreitigkeiten oder Probleme beim Handelsregister können die Geschäftskontinuität gefährden, wenn sie nicht schnell und mit der richtigen Strategie gehandhabt werden.

Madrider Handelsregister: Eintragungen, Änderungen und Streitigkeiten

Das Madrider Handelsregister mit Sitz in der Calle Príncipe de Vergara ist das aktivste Spaniens nach Anzahl der Eintragungen und Änderungen. Gesellschaftsgründungen, Satzungsänderungen, Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern, Kapitalerhöhungen, Fusionen und Spaltungen sowie Eintragungen einer Mobiliarhypothek erfordern präzise Dokumentation und Fristen, die nicht versäumt werden dürfen.

Bei BMC verwalten wir alle Transaktionen beim Madrider Handelsregister, von der Gründungsurkunde bis zu den komplexesten Restrukturierungen, in Koordination mit Madrider Notariatsbüros und Registerverwaltern, um Fristen und Ergebnisse sicherzustellen.

Handelsverträge in Madrid: Prävention vor Rechtsstreit

Der beste Weg, einen Handelsstreit zu vermeiden, ist von Anfang an gut ausgearbeitete Verträge zu haben. In der Madrider Praxis sind Exklusivvertriebsverträge, Handelsvertreterverträge, Franchiseverträge, Kooperationsvereinbarungen und Gesellschafterverträge die Dokumente, die am häufigsten Streitigkeiten erzeugen, wenn sie nicht korrekt strukturiert sind.

Ein guter Handelsvertrag in Madrid muss nicht nur die Pflichten der Parteien regeln, sondern auch Streitbeilegungsmechanismen (Schiedsverfahren vs. Gericht, anwendbares Forum bei Verträgen mit ausländischen Parteien), Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsklauseln sowie Ausstiegsbedingungen bei Vertragsverletzung vorsehen.

Wirtschaftsprozesse: wenn der Streit den Richter erreicht

Wenn die außergerichtliche Verhandlung scheitert, erfordert der Prozess vor den Madrider Handelsgerichten technische Vorbereitung und Kenntnis der Kriterien jedes Gerichts. Ordentliche Verfahren ermöglichen eine komplexe Abwicklung mit Urkunden-, Zeugen- und Sachverständigenbeweisen; vereinfachte Verfahren lösen Forderungen geringerer Höhe schneller. Bei gewerblichem Eigentum und unlauterem Wettbewerb gelten spezifische Verfahrensregeln, die Spezialisierung erfordern.

Unser Team hat Madrider Unternehmen in Fällen aller Größenordnungen vertreten, von der Einziehung fünfstelliger unbezahlter Rechnungen bis hin zu Millionen-Euro-Vertragsverletzungsstreitigkeiten.

Gesellschafterstreitigkeiten in Madrid: Blockade und Lösungsmechanismen

Gesellschafterstreitigkeiten gehören zu den destabilisierendsten Situationen, mit denen ein Madrider Unternehmen konfrontiert werden kann. Wenn ein Minderheitsgesellschafter jeden Beschluss der Hauptversammlung blockiert, Investitionsentscheidungen lähmt oder die Geschäftsführung systematisch anficht, erleidet das Unternehmen direkten wirtschaftlichen Schaden, unabhängig von den rechtlichen Grundlagen des Streits.

Das spanische Recht bietet mehrere Mechanismen zur Lösung dieser Situationen. Die Anfechtung nichtiger Gesellschafterbeschlüsse vor dem Handelsgericht kann Beschlüsse aufheben, die ohne die erforderlichen Mehrheiten oder entgegen der Satzung gefasst wurden. Die gerichtliche Auflösung wegen Handlungsunfähigkeit des Gesellschaftsorgans steht zur Verfügung, wenn das Organ nicht funktionsfähig ist. Der Ausschluss eines Gesellschafters, der seine Pflichten schwerwiegend verletzt, ist ebenfalls nach dem GmbH-Gesetz und dem aktuellen Kapitalgesellschaftsgesetz möglich.

Das Entscheidende ist, mit der richtigen Strategie von den ersten Anzeichen eines Konflikts an zu handeln, anstatt zu warten, bis die Situation irreversibel eskaliert.

M&A in Madrid: Unternehmen kaufen und verkaufen

Madrid konzentriert den Großteil der M&A-Aktivität Spaniens, von Private-Equity-Transaktionen bei großen Konzernen bis hin zu Verkäufen mittelständischer Familienunternehmen zwischen Privatpersonen. Jeder Transaktionstyp erfordert eine andere Due Diligence und eine andere Vertragsstruktur.

Bei der Übernahme eines kleinen oder mittleren Unternehmens konzentriert sich die rechtliche Due Diligence auf die Identifizierung von Arbeitsverbindlichkeiten, nicht offengelegten vertraglichen Verpflichtungen, Steuerrisiken und Eigentumsrechtsproblemen. Der Unternehmenskaufvertrag (SPA) muss geeignete Kaufpreisanpassungsmechanismen, spezifische Gewährleistungen, Offenlegungsanhänge und Nachtragsvereinbarungen enthalten.

Bei größeren Transaktionen mit Private-Equity-Fonds oder strategischen Investoren kann die rechtliche Struktur der Transaktion — ob Anteils- oder Assetkauf, die Wahl des anwendbaren Rechts, die Strukturierung von Treuhandkonten und die Post-Closing-Schutzmechanismen — einen entscheidenden Einfluss auf die Rendite nach Steuern für Käufer und Verkäufer haben.

Einziehung von Handelsforderungen in Madrid: Schnelligkeit ist alles

Eine der häufigsten wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten in Madrid ist die Einziehung unbezahlter Handelsrechnungen. Ein Unternehmen, das seine Forderungen nicht schnell eintreibt, verliert Betriebskapital und trägt die indirekten Finanzierungskosten seiner Schuldner. Das spanische Rechtssystem bietet mehrere Verfahrenswege zur Einziehung von Handelsforderungen:

Das Mahnverfahren ist das schnellste und effizienteste für dokumentierte Forderungen jeder Höhe. Das Gericht erlässt eine Zahlungsaufforderung an den Schuldner ohne Vorabverhandlung; zahlt der Schuldner nicht und legt er auch keinen Widerspruch innerhalb von 20 Tagen ein, kann der Gläubiger direkt die Zwangsvollstreckung beantragen. Dieser Mechanismus ist besonders wirksam, wenn der Schuldner in Spanien identifizierbare Vermögenswerte hat.

Das ordentliche Verfahren ist erforderlich, wenn der Schuldner Widerspruch einlegt oder wenn die Forderung aus einem komplexen Vertragsstreit resultiert, der eine vollständige Beweisaufnahme erfordert. Ordentliche Verfahren vor den Madrider Handelsgerichten dauern derzeit 12 bis 24 Monate bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung, abhängig von der Arbeitsbelastung des Gerichts und der Komplexität des Falls.

BMC konzipiert in jedem Fall die effizienteste Einziehungsstrategie, kombiniert das Mahnverfahren bei Bedarf mit Sicherungspfändungen und koordiniert mit Vollstreckungsbeauftragten zur Identifizierung und Pfändung von Schuldnervermögen.

BMC unterhält ein Büro in Madrid. Besuchen Sie unsere Madrid-Niederlassung für lokale Betreuung.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Das Wirtschaftsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Unternehmen und Unternehmern. In Madrid bearbeiten wir: Gesellschaftsgründungen und -auflösungen, Satzungsänderungen und Eintragungen beim Madrider Handelsregister, Entwurf und Prüfung von Handelsverträgen (Vertrieb, Agentur, Franchise, Lieferung), Unternehmensübernahmen und Due Diligence, Gesellschafterstreitigkeiten, Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen, Einziehung unbezahlter Rechnungen, Klagen wegen Vertragsverletzung, unlauteren Wettbewerb und gewerbliches Eigentum.
Die Madrider Handelsgerichte haben derzeit eine hohe Arbeitsbelastung. Ein ordentliches Handelsverfahren kann 12 bis 24 Monate bis zu einem erstinstanzlichen Urteil dauern. Schnellverfahren zur Forderungseinziehung (bis 6.000 Euro) sind schneller. Einstweilige Maßnahmen werden in Tagen oder Wochen entschieden. Deshalb ist es entscheidend, einen Anwalt zu haben, der die Kriterien des Gerichts kennt und im jeweiligen Fall den effizientesten Verfahrensweg wählt.
Gesellschaftsblockaden gehören zu den häufigsten Streitigkeiten bei Madrider KMU. Rechtliche Optionen umfassen: Anfechtung nichtiger oder anfechtbarer Beschlüsse, Beantragung der gerichtlichen Auflösung wegen Handlungsunfähigkeit der Gesellschaftsorgane, Antrag auf Ausschluss des pflichtwidrigen Gesellschafters oder Aktivierung der im Gesellschaftervertrag vorgesehenen Ausstiegsmechanismen, sofern vorhanden. Jeder Fall erfordert eine spezifische Analyse der Satzung und des Gesellschaftervertrags.
In den meisten Handelssachen ist sie nicht verpflichtend (anders als in Arbeitsrechtssachen). Allerdings bewerten Gerichte außergerichtliche Lösungsversuche positiv, und viele Handelsstreitigkeiten werden in der Mediation zu weit geringeren Kosten und in kürzerer Zeit gelöst. Bei BMC prüfen wir in jedem Fall, ob die Mediation eine sinnvolle Option ist, bevor wir das gerichtliche Verfahren einleiten.
Ja. Wir sind M&A- und Unternehmenstransaktionsanwälte in Madrid. Wir führen die rechtliche Due Diligence des Zielunternehmens durch, erstellen oder überprüfen den Unternehmenskaufvertrag (SPA), verhandeln Garantien und Entschädigungen, wickeln die Anteilsübertragung beim Handelsregister ab und koordinieren mit Steuerberatern, um die Transaktion effizient zu strukturieren.
Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer spanischen GmbH können nach verschiedenen Anfechtungsgründen mit unterschiedlichen Fristen angefochten werden. Beschlüsse, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, unterliegen keiner Verjährungsfrist. Beschlüsse, die gegen das Gesetz, die Satzung oder das Gesellschaftsinteresse verstoßen, unterliegen einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem der Beschluss dem Gesellschafter gegenüber wirksam wird (in der Regel ab dem Datum der Eintragung im Madrider Handelsregister oder ab dem Beschlussdatum, wenn er nicht eintragungspflichtig ist). Diese Jahresfrist ist sehr kurz und geht leicht verloren, wenn nicht prompt gehandelt wird. BMC bewertet die Erfolgsaussichten der Anfechtung und die verfügbare Frist in jedem Fall, bevor das Verfahren eingeleitet wird.

Sprechen Sie mit einem Spezialisten

Unverbindliches Erstgespräch. Antwort innerhalb 1 Stunde während der Bürozeiten.

Erste Beratung kostenlos 30 Minuten mit einem Spezialisten
Festes Angebot vor Beginn Keine Überraschungen, keine Erfolgshonorare
Zugelassener Steuerberater Elektronische Einreichung aller Formulare

4,8/5 · Daten in der EU verarbeitet · DSGVO · Unverbindlich

Häufige Fragen

Fragen zu Wirtschaftsanwalt in Madrid 2026

Das Wirtschaftsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Unternehmen und Unternehmern. In Madrid bearbeiten wir: Gesellschaftsgründungen und -auflösungen, Satzungsänderungen und Eintragungen beim Madrider Handelsregister, Entwurf und Prüfung von Handelsverträgen (Vertrieb, Agentur, Franchise, Lieferung), Unternehmensübernahmen und Due Diligence, Gesellschafterstreitigkeiten, Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen, Einziehung unbezahlter Rechnungen, Klagen wegen Vertragsverletzung, unlauteren Wettbewerb und gewerbliches Eigentum.
Die Madrider Handelsgerichte haben derzeit eine hohe Arbeitsbelastung. Ein ordentliches Handelsverfahren kann 12 bis 24 Monate bis zu einem erstinstanzlichen Urteil dauern. Schnellverfahren zur Forderungseinziehung (bis 6.000 Euro) sind schneller. Einstweilige Maßnahmen werden in Tagen oder Wochen entschieden. Deshalb ist es entscheidend, einen Anwalt zu haben, der die Kriterien des Gerichts kennt und im jeweiligen Fall den effizientesten Verfahrensweg wählt.
Gesellschaftsblockaden gehören zu den häufigsten Streitigkeiten bei Madrider KMU. Rechtliche Optionen umfassen: Anfechtung nichtiger oder anfechtbarer Beschlüsse, Beantragung der gerichtlichen Auflösung wegen Handlungsunfähigkeit der Gesellschaftsorgane, Antrag auf Ausschluss des pflichtwidrigen Gesellschafters oder Aktivierung der im Gesellschaftervertrag vorgesehenen Ausstiegsmechanismen, sofern vorhanden. Jeder Fall erfordert eine spezifische Analyse der Satzung und des Gesellschaftervertrags.
In den meisten Handelssachen ist sie nicht verpflichtend (anders als in Arbeitsrechtssachen). Allerdings bewerten Gerichte außergerichtliche Lösungsversuche positiv, und viele Handelsstreitigkeiten werden in der Mediation zu weit geringeren Kosten und in kürzerer Zeit gelöst. Bei BMC prüfen wir in jedem Fall, ob die Mediation eine sinnvolle Option ist, bevor wir das gerichtliche Verfahren einleiten.
Ja. Wir sind M&A- und Unternehmenstransaktionsanwälte in Madrid. Wir führen die rechtliche Due Diligence des Zielunternehmens durch, erstellen oder überprüfen den Unternehmenskaufvertrag (SPA), verhandeln Garantien und Entschädigungen, wickeln die Anteilsübertragung beim Handelsregister ab und koordinieren mit Steuerberatern, um die Transaktion effizient zu strukturieren.
Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer spanischen GmbH können nach verschiedenen Anfechtungsgründen mit unterschiedlichen Fristen angefochten werden. Beschlüsse, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, unterliegen keiner Verjährungsfrist. Beschlüsse, die gegen das Gesetz, die Satzung oder das Gesellschaftsinteresse verstoßen, unterliegen einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem der Beschluss dem Gesellschafter gegenüber wirksam wird (in der Regel ab dem Datum der Eintragung im Madrider Handelsregister oder ab dem Beschlussdatum, wenn er nicht eintragungspflichtig ist). Diese Jahresfrist ist sehr kurz und geht leicht verloren, wenn nicht prompt gehandelt wird. BMC bewertet die Erfolgsaussichten der Anfechtung und die verfügbare Frist in jedem Fall, bevor das Verfahren eingeleitet wird.
E-Mail
Kontakt