Ir al contenido

Steuerberater in Alicante für Nicht-Residenten, Costa-Blanca-Expats und Unternehmen der Valencianischen Gemeinschaft

Steuerberatung in Alicante und an der Costa Blanca für nicht ansässige Immobilieneigentümer, Expats und lokale Unternehmen. IRNR, Beckham-Gesetz, IBI, Post-Brexit-Konsequenzen und Doppelbesteuerungsabkommen.

Alicante-Steuerberatung anfragen

Das Problem

Die Provinz Alicante und die Costa Blanca haben eine der größten Konzentrationen von nicht ansässigen Immobilieneigentümern und ausländischen Residenten in Spanien. Britische, deutsche, niederländische, belgische und skandinavische Immobilieneigentümer in Torrevieja, Benidorm, Jávea, Calpe, Altea, Dénia und Guardamar stehen vor laufenden spanischen Steuerverpflichtungen, die die Mehrheit entweder nicht kennt oder falsch handhabt: IRNR Modelo 210 für Mieteinnahmen und zugerechnete Mieten bei unvermieteten Zweitwohnungen, Vermögensteuer für diejenigen über der valencianischen Schwelle, und Kapitalgewinnsteuer bei Immobilienveräußerungen. Für britische Staatsbürger hat der Brexit den anwendbaren IRNR-Satz von 19% auf 24% für neue Nicht-Residenten erhöht, eine Erhöhung, die viele Immobilieneigentümer nicht in ihre Planung einbezogen haben.

Unsere Lösung

BMC bietet spezialisierte Steuerberatung in Alicante und an der gesamten Costa Blanca für das vollständige Spektrum internationaler Kunden: nicht ansässige Immobilieneigentümer, die Modelo-210-Erklärungen einreichen, Expats, die die Costa Blanca zu ihrer steuerlichen Heimat gemacht haben, und lokale Alicante-Unternehmen, die proaktive Körperschaftsteuerplanung suchen. Wir sind Spezialisten für die Doppelbesteuerungsabkommen, die für den Costa-Blanca-Markt am relevantesten sind — UK, Deutschland, Niederlande, Belgien, Norwegen — und für die Post-Brexit-Steuerposition britischer Staatsbürger mit spanischen Immobilien oder Aufenthaltserlaubnis.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Steuerposition-Bewertung

Wir analysieren Ihre vollständige Steuersituation: steuerlichen Aufenthaltsstatus, spanische Immobilienbestände, Mieteinnahmen (falls vorhanden), Auslandsvermögen und alle ausstehenden Compliance-Verpflichtungen. Für Nicht-Residenten identifizieren wir jede IRNR- und Vermögensteuerverpflichtung aus Ihren Costa-Blanca-Vermögenswerten.

2

Personalisierter Steuerplan

Wir entwerfen eine auf Ihr Profil zugeschnittene Strategie: den korrekten IRNR-Satz unter dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen, Beckham-Gesetz-Bewertung für neue Ankömmlinge, Optimierung der Mieteinnahmensteuerlage für Costa-Blanca-Immobilieneigentümer und für Unternehmen vollständige Körperschaftsteuerplanung mit allen verfügbaren Abzügen.

3

Compliance-Einreichungen und Fristenmanagement

Wir verwalten alle spanischen Steuereinreichungen: Modelo 210 (vierteljährliche oder jährliche IRNR), Impuesto sobre el Patrimonio (Vermögensteuer), jährliche IRPF für Residenten, Körperschaftsteuer für Unternehmen, Mehrwertsteuereinreichungen und alle jährlichen Informationserklärungen. Jede Frist wird proaktiv mit Vorabwarnung verwaltet.

4

Vertretung vor spanischen Steuerbehörden

Wir vertreten Sie vor der Alicante-AEAT-Delegation, der Valencianischen Steuerbehörde und der Conselleria de Hisenda in jeder Überprüfungs-, Prüfungs- oder Berufungsverfahren. Für Nicht-Residenten fungieren wir als Ihr Steuervertreter vor der AEAT.

30+
Doppelbesteuerungsabkommen-Länder betreut
24%
IRNR-Satz für Nicht-EU/EWR-Residenten nach Brexit
48h
Garantierte Antwort auf dringende Steueranfragen

Ich besitze eine Villa in Jávea und bin in Deutschland ansässig. Ich hatte mehrere Jahre lang meine spanischen Steuererklärungen falsch eingereicht — den falschen Satz angewendet und die jährliche Erklärung über zugerechnete Einkünfte ausgelassen. BMC hat meine gesamte Geschichte geprüft, die korrekten Bestimmungen des Deutschland-Spanien-Doppelbesteuerungsabkommens angewendet, drei Jahre an Einreichungen regularisiert und verwaltet jetzt alles jährlich. Der Prozess war durchgehend reibungslos und professionell.

Hendrik Schreiber Nicht ansässiger Immobilieneigentümer, Frankfurt — Jávea, Alicante

Informationen anfordern

Wir antworten innerhalb von 4 Geschäftsstunden · 910 917 811

Steuerberatung in Alicante und an der Costa Blanca: Europas internationalste Küstengemeinschaft betreuen

Die Provinz Alicante beherbergt die größte Konzentration britischer Residenten irgendwo im kontinentalen Europa und eine der größten Konzentrationen von deutschen, niederländischen, belgischen und skandinavischen Residenten in Spanien. In Gemeinden wie Torrevieja — wo ausländische Residenten fast ein Drittel der gemeldeten Bevölkerung ausmachen — sind die lokale Wirtschaft und das soziale Gefüge grundlegend international geprägt.

Diese Demografie schafft ein spezifisches Steuerumfeld: eine sehr große Anzahl von Immobilieneigentümern und Residenten mit Steuerverpflichtungen in Spanien, die sich mit ihrer Steuerlage im Heimatland auf eine Weise überschneiden, die echte Fachberatung erfordert.

Steuerverbindlichkeiten für nicht ansässige Immobilieneigentümer: das Costa-Blanca-Compliance-Bild

Es gibt Tausende von nicht ansässigen Immobilieneigentümern an der Costa Blanca, die ihre spanischen Steuerverpflichtungen nicht vollständig erfüllen. Die häufigsten Situationen:

  • Immobilien ohne jährliche Modelo-210-Einreichungen über zugerechnete Einkünfte
  • Mieteinnahmen, die zum falschen Steuersatz erklärt werden (insbesondere nach dem Brexit für britische Eigentümer)
  • Kapitalgewinnsteuer bei Immobilienverkäufen, die falsch berechnet oder nicht eingereicht wurde
  • Nicht identifizierte Vermögensteuerverpflichtungen für Immobilieneigentümer über der valencianischen Schwelle

BMC verwaltet die freiwillige Regularisierung dieser Situationen sensibel und effizient und bringt Kunden bei geringstmöglichen Kosten in vollständige Compliance.

IBI: die Grundsteuer, die jeder Alicante-Eigentümer zahlen muss

Der Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI) ist eine jährliche kommunale Steuer, die von allen Immobilieneigentümern in Spanien zu zahlen ist, ansässig und nicht ansässig gleichermaßen. Er wird von jeder Gemeinde separat erhoben — Alicante-Stadt, Torrevieja, Benidorm, Jávea, Calpe, Dénia — und der Satz variiert je nach Gemeinde. Nicht ansässige Eigentümer, die den IBI nicht kennen, können Rückstände ansammeln, die beim Versuch, die Immobilie zu verkaufen, ans Licht kommen. BMC berät zu IBI-Überprüfung und, wenn nötig, Lösung von Rückstandssituationen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Der Brexit hat wesentliche Konsequenzen für britische Staatsbürger mit Immobilien an der Costa Blanca. Vor dem Brexit wurden britische Residenten auf spanische Mieteinnahmen und zugerechnete Einkünfte zum EU/EWR-Satz von 19% besteuert. Seit dem 1. Januar 2021 werden britische Nicht-Residenten, die zu diesem Zeitpunkt noch keine spanischen Steuerresidenten waren, mit 24% besteuert — dem allgemeinen Nicht-EU-Satz.
Ja. Wenn Sie eine Zweitwohnung in Spanien besitzen, die Sie nicht kommerziell vermieten, werden Sie auf zugerechnete Mieteinnahmen besteuert — auch wenn Sie keine tatsächliche Miete erhalten. Das zugerechnete Einkommen wird als 1,1% des Katasterwertes berechnet (oder 2%, wenn der Katasterwert kürzlich nicht überarbeitet wurde). Dies muss jährlich über Modelo 210 erklärt werden. BMC verwaltet diese jährlichen Einreichungen für alle nicht ansässigen Immobilieneigentümer.
Ja. Das Beckham-Gesetz gilt in ganz Spanien, einschließlich Alicante und der Valencianischen Gemeinschaft. Die Anforderungen sind: keine spanische Steuerresidenz in den fünf Jahren vor dem Umzug und ein qualifizierender Grund für den Umzug (Arbeitsvertrag, Selbständigkeit für ausländische Kunden, Unternehmertum oder Direktor eines spanischen Unternehmens). Der Pauschalsteuersatz von 24% gilt gleichermaßen in Alicante. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der Sozialversicherungsregistrierung gestellt werden.
Wenn ein Nicht-Resident eine Immobilie in Spanien verkauft, muss der Käufer 3% des Verkaufspreises einbehalten und an die AEAT zahlen. Der Verkäufer muss innerhalb von drei Monaten nach dem Verkauf ein Modelo 210 einreichen, in dem der tatsächliche Kapitalgewinn erklärt wird. Zusätzlich erhebt die lokale Gemeinde die Plusvalía Municipal. BMC verwaltet sowohl die IRNR-Einreichung als auch den Plusvalía-Prozess.

Machen Sie den ersten Schritt

Fordern Sie eine unverbindliche Beratung an und entdecken Sie, was wir für Ihr Unternehmen tun können.

Anrufen Kontakt