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Startup-Anwalt in Barcelona — rechtliche Grundlagen von der Gründung bis zur Series A

Spezialisierter Startup-Anwalt in Barcelona. Gesellschaftsgründung, Gesellschafterverträge, Vesting, Investitionsrunden, IP-Schutz und Technologieverträge im 22@- und katalanischen Ökosystem.

Sprechen Sie mit einem Barceloner Startup-Anwalt

Das Problem

Der Aufbau eines Startups in Barcelona erfordert in jeder Phase der Unternehmensentwicklung eine Reihe kritischer rechtlicher Entscheidungen. Viele Gründer unterschätzen die Bedeutung eines gut ausgearbeiteten Gesellschaftervertrags — bis ein Co-Gründer-Konflikt das Versäumnis verheerend deutlich macht. Andere gründen das Unternehmen mit einer für Investoren ungeeigneten Struktur — Satzungen ohne die Flexibilitätsklauseln, die Venture-Capital-Term-Sheets erfordern — und stellen das Problem erst während der Due-Diligence einer Finanzierungsrunde fest. Die rechtlichen Bedingungen von Investmentinstrumenten — SAFEs, Wandelanleihen, VC-Term-Sheets — sind komplex und asymmetrisch: Investoren verhandeln diese Dokumente täglich, während Gründer ihnen einmal oder zweimal in ihrer Karriere begegnen. Geistiges Eigentum ist ein weiterer Bereich, in dem Barceloner Tech-Startups häufig Lücken aufweisen: Code, der von Auftragnehmern ohne ordnungsgemäße IP-Abtretungsklauseln geschrieben wurde, nicht eingetragene Marken oder Datenschutzrichtlinien, die nicht DSGVO-konform sind. Diese Schwachstellen sind unsichtbar, bis eine Finanzierungsrunden-Due-Diligence oder eine Durchsetzungsmaßnahme sie kostspielig macht.

Unsere Lösung

BMC bietet spezialisierte Rechtsdienstleistungen für das Barceloner Startup-Ökosystem, mit einem Team, das Erfahrung in der Ley de Startups 2023, Gründerverträgen, Gesellschafterverträgen nach spanischen VC-Marktstandards, Eigenkapitalvergütungsstrukturen, der Verhandlung von Investmentinstrumenten, dem Schutz geistigen Eigentums und Technologieverträgen hat. Wir haben Barceloner Startups von der Gründung über Seed- und Series-A-Runden beraten und verstehen sowohl den spanischen Rechtsrahmen als auch die Erwartungen internationaler VC-Investoren, die im katalanischen Markt aktiv sind.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Gesellschaftsgründung und optimale Struktur

Wir beraten zur richtigen Rechtsform für Ihr Startup (SL vs. SA, Vor- und Nachteile für Investoreneinstieg und -ausstieg), erstellen Satzungen mit den von erfahrenen Investoren geforderten Bestimmungen (Anteilsklassenflexibilität, Drag-along- und Tag-along-Rechte, Vorkaufsrechte, vorbehaltene Angelegenheiten) und wickeln die Gründung beim Barceloner Notar und die Eintragung im Handelsregister Barcelona ab.

2

Gesellschaftervertrag der Gründer

Wir entwerfen oder prüfen den Gründer-Gesellschaftervertrag (SHA): Vesting-Pläne für alle Co-Gründer (in der Regel vierjähriges Vesting mit einjährigem Cliff), Good-Leaver- und Bad-Leaver-Bestimmungen, Wettbewerbsverbote und Abwerbungsverbote, Konfliktlösungsmechanismen, Vorkaufs- und Mitveräußerungsrechte sowie Entscheidungsfindungsklauseln zum Schutz vor Minderheits- oder Mehrheitsmissbrauch. Ein gut ausgearbeiteter SHA verhindert die Mehrheit der Co-Gründer-Konflikte, bevor sie entstehen.

3

Investitionsrunden: SAFEs, Wandelanleihen und Eigenkapital

Wir bereiten Investitionsdokumentationen für Pre-Seed- und Seed-Runden mit Privatinvestoren vor und verhandeln diese: SAFEs (Simple Agreements for Future Equity), Wandelanleihen und ihre Wandlungsmechanismen sowie die wesentlichen Konditionen der Investition — Bewertungsobergrenzen, Rabattsätze, MFN-Klauseln. Bei formellen Eigenkapitalrunden (Seed, Series A) prüfen und verhandeln wir den Term-Sheet des Investors, den erweiterten Gesellschaftervertrag und die geänderte Satzung — und schützen die Rechte der Gründer in einer Verhandlung, in der der Investor deutlich mehr Erfahrung hat.

4

IP-Schutz und Technologieverträge

Wir registrieren die Marke des Startups in Spanien (OEPM) und in der EU (EUIPO), begründen den urheberrechtlichen Schutz für Software nach spanischem Recht, verwalten IP-Abtretungsverträge mit freiberuflichen Entwicklern und Designern, stellen sicher, dass Arbeitsverträge geeignete IP-Abtretungs- und Vertraulichkeitsklauseln enthalten, und erstellen kundengerichtete Verträge: SaaS-Nutzungsbedingungen, SLAs, DPAs für DSGVO-Konformität und B2B-Master-Services-Agreements.

50+
Barceloner Startups von der Gründung an beraten
15%
Körperschaftsteuersatz nach der Ley de Startups für qualifizierende Unternehmen
€50.000
Jährliche Aktienoptionsbefreiung gemäß der Ley de Startups

Wir haben unser Startup in Barcelona mit drei Co-Gründern und ohne Rechtsberatung im ersten Jahr aufgebaut. Als wir die Seed-Runde angingen, stellte die Due Diligence fest, dass die IP-Abtretung unseres ersten Entwicklers fehlte, unsere Satzung nicht investorengerecht war und wir kein Vesting-Agreement untereinander hatten. BMC hat alles behoben — schnell, sauber und zu einem Preis, der der Größe unseres Unternehmens entsprach. Wir haben unsere Seed-Runde zwei Monate später abgeschlossen.

Marc Olivares i Serra CEO und Mitgründer, Agentic Labs SL, 22@ Barcelona

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Startup-Anwalt in Barcelona: rechtliche Expertise im Takt des Ökosystems

Barcelonas Startup-Ökosystem bewegt sich schnell, und das rechtliche Fundament eines Unternehmens muss von Anfang an stimmen — nicht nachträglich unter dem Druck einer Finanzierungsrunden-Due-Diligence geflickt werden. BMC arbeitet mit Barceloner Gründern von der frühestmöglichen Phase an zusammen und baut die rechtliche Infrastruktur auf, die der Prüfung durch Investoren, Kunden und Behörden standhalten wird, wenn das Unternehmen wächst.

Unser Startup-Rechtsteam hat Unternehmen aus dem gesamten Spektrum der Sektoren beraten, die im katalanischen Tech-Ökosystem aktiv sind: SaaS, Fintech, Healthtech, Edtech, Marktplätze, Climate-Tech und B2B-Enterprise-Software. Wir kennen die Standardbedingungen spanischer und europäischer VC-Investoren und verhandeln mit echter Marktkenntnis auf Seiten der Gründer.

Die rechtliche Checkliste für Barceloner Startups

Die häufigsten rechtlichen Probleme, auf die wir bei der Beratung zur Seed-Stage-Due-Diligence in Barcelona stoßen, sind:

  • Kein Gesellschaftervertrag zwischen Co-Gründern — oder einer, der ohne Rechtsberatung verfasst wurde und die von Investoren geforderten Bestimmungen vermissen lässt
  • IP nicht ordnungsgemäß abgetreten — Code, der von Freiberuflern unter Verträgen ohne IP-Abtretungsklauseln geschrieben wurde, sodass das Eigentum am Kernprodukt unklar ist
  • Nicht eingetragene Marke — der Startup-Name wird kommerziell ohne Registrierung genutzt, was das Risiko von Ansprüchen Dritter schafft
  • DSGVO-Nichteinhaltung — eine Datenschutzrichtlinie, die von einer anderen Website kopiert wurde und die Datenverarbeitungsaktivitäten des Unternehmens nicht korrekt beschreibt
  • Satzung nicht investorengerecht — Standard-Mustersatzung ohne Anteilsklassenflexibilität, ohne Drag-along- oder Tag-along-Rechte und ohne Investor-Vetorechte

All diese Probleme sind behebbar — aber sie sind deutlich einfacher und kostengünstiger zu beheben, bevor eine Finanzierungsrunde beginnt, als währenddessen.

Eigenkapitalvergütung in Barcelona: Instrumente und steuerliche Behandlung

Barceloner Startups konkurrieren um Talente mit Silicon-Valley-Ambitionen bei spanischen Budgets. Eigenkapitalvergütung — Aktienoptionen, Phantom Shares oder direkte beschränkte Aktien — ist der Mechanismus, der diesen Wettbewerb möglich macht. Die Ley de Startups 2023 hat die steuerliche Behandlung von Mitarbeiteraktienoptionen in Spanien erheblich verbessert: Qualifizierende Optionen, die von einem zertifizierten Startup-Unternehmen gewährt werden, sind bei Gewährung und Ausübung bis zu 50.000 Euro pro Jahr und Mitarbeiter von der IRPF befreit, wobei die Steuer bis zum Verkauf der Anteile aufgeschoben wird. BMC entwirft Eigenkapitalvergütungspläne, die dieses Regime korrekt nutzen und sicherstellen, dass sowohl das Unternehmen als auch seine Mitarbeiter den vollen rechtlichen Steuervorteil genießen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die meisten Barceloner Startups gründen als Sociedad de Responsabilidad Limitada (SL), da das Mindestkapital geringer ist (3.000 Euro, oder sogar 1 Euro bei einer SL Express), die Unternehmensführung einfacher ist und die Gründungskosten niedriger sind. Die Sociedad Anónima (SA) hat jedoch strukturelle Vorteile für Startups, die große institutionelle Finanzierungsrunden planen: Aktien sind ohne die für SL-Beteiligungen geltenden Beschränkungen frei übertragbar, die SA bietet mehr Flexibilität bei der Schaffung verschiedener Anteilsklassen (stimmrechtslose Anteile, Vorzugsanteile mit Liquidationspräferenz), und einige institutionelle Investoren bevorzugen Investitionen in SA-Strukturen. BMC berät zur optimalen Wahl auf Basis Ihres Finanzierungsplans.
Ein Vesting-Plan ist ein vertraglicher Mechanismus, bei dem Co-Gründer ihre Eigenkapitalbeteiligung am Unternehmen über einen Zeitraum erwerben, anstatt sie alle auf einmal bei der Gründung zu erhalten. Typischerweise bedeutet ein Vierjahresplan mit einem einjährigen Cliff, dass ein Co-Gründer im ersten Jahr nichts verdient, am Ende des ersten Jahres ein Viertel seines Gesamtanteils erhält und die verbleibenden drei Viertel ratierlich über die folgenden drei Jahre vestiert. Verlässt ein Co-Gründer das Unternehmen vor dem vollständigen Vesting, behält er nur den bereits erworbenen Anteil. Vesting schützt das Startup und die verbleibenden Co-Gründer vor dem Szenario, dass ein früh ausscheidender Co-Gründer einen großen Eigenkapitalanteil auf Dauer behält. Jeder seriöse Investor im spanischen VC-Markt verlangt, dass ein Gründer-Vesting besteht, bevor er Kapital bereitstellt.
Das Gesetz 28/2022 gilt für aufstrebende Unternehmen mit eingetragenem Sitz oder fester Niederlassung in Spanien, weniger als fünf Jahre alt (sieben für Biotech), mit einem Umsatz unter 10 Millionen Euro, nicht an einer Börse notiert, ohne Gewinnausschüttung und mit einem echten innovativen Element in ihrem Geschäftsmodell. Qualifizierende Unternehmen, die die ENISA-Zertifizierung als empresa emergente erhalten, erhalten Zugang zu den Steuervergünstigungen: 15% Körperschaftsteuersatz für die ersten vier Gewinnjahre, zweijährige Stundung der Körperschaftsteuerzahlung ohne Sicherheiten und die Mitarbeiteraktienoptionsregelung. BMC verwaltet den ENISA-Zertifizierungsprozess und die praktische Anwendung aller Vergünstigungen laufend.
Ein Barceloner SaaS-Startup benötigt mehrere grundlegende Verträge: Allgemeine Nutzungsbedingungen (die die Nutzung der Softwareplattform regeln), Datenschutzrichtlinie (DSGVO-konform, mit Angaben zu Datenerhebung, Verarbeitungszwecken, Speicherung und internationalen Übermittlungen), einen Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA) für alle Kundendaten, die das Startup im Auftrag seiner Kunden verarbeitet, und im Falle von B2B-Verkäufen eine Master-Services-Agreement-Vorlage (MSA) oder einen Abonnementvertrag. Für die interne Seite: Arbeitsverträge mit IP-Abtretungsklauseln für alle Mitarbeiter, Freelancer-Verträge mit IP-Abtretung für alle Entwickler und Designer sowie NDAs für frühzeitige kommerzielle Gespräche. BMC bietet ein Startup-Rechtspaket an, das all diese Dokumente abdeckt.

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