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Immobilienanwalt in Marbella — vollständiger rechtlicher Schutz für Ihren Costa-del-Sol-Kauf

Immobilienanwalt in Marbella spezialisiert auf Luxus-Immobilienkäufe für internationale Käufer. Due Diligence, Kaufverträge, ITP, NIE und notarielle Abwicklung an der Costa del Sol.

Mit einem Immobilienanwalt in Marbella sprechen

Das Problem

Den Kauf einer Immobilie in Marbella zu tätigen ist eine der bedeutendsten finanziellen Entscheidungen, die ein internationaler Käufer treffen kann, und eine der rechtlich komplexesten. Der Immobilienmarkt an der Costa del Sol hat seine eigenen spezifischen Merkmale: Immobilien mit nicht offengelegten Belastungen und Hypotheken, Planungsunregelmäßigkeiten in Gemeinden wie Benahavís und Estepona, wo die Entwicklungshistorie komplex ist, Eigentum durch ausländische Unternehmen, die zusätzliche Due Diligence erfordern, und ein spanisches Notarverfahren, das sich grundlegend von den Grundstücksübertragungssystemen im Vereinigten Königreich, Deutschland, den Niederlanden und den skandinavischen Ländern unterscheidet. Das spanische System verpflichtet den Notar nicht, verborgene Belastungen oder Planungsprobleme zu untersuchen oder offenzulegen — das ist die Rolle des eigenen Rechtsanwalts des Käufers. Käufer, die sich auf den Makler (der den Verkäufer vertritt) oder auf den Notar verlassen, um ihre Interessen zu schützen, gehen ein Risiko ein, das Hunderttausende von Euro kosten kann.

Unsere Lösung

BMC bietet vollständige Immobilien-Rechtsdienstleistungen in Marbella und entlang der gesamten Costa del Sol: vom ersten Angebot bis zur Eintragung des Eigentumstitels in Ihrem Namen im Grundbuch. Wir führen vollständige rechtliche Due Diligence durch, verhandeln und entwerfen den privaten Kaufvertrag, verwalten die ITP- oder Mehrwertsteuer-Zahlung, beantragen Ihre NIE falls erforderlich und begleiten Sie zum Notar oder vertreten Sie per Vollmacht, wenn Sie nicht nach Spanien reisen können. Die gesamte Kommunikation erfolgt auf Englisch und Deutsch, und unser Team hat umfangreiche Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Käufern aus dem Vereinigten Königreich, Deutschland, den Niederlanden, Skandinavien und dem Nahen Osten.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Rechtliche Due Diligence der Immobilie

Wir beschaffen und analysieren die Nota Simple aus dem Grundbuch und überprüfen Belastungen, Hypotheken, Dienstbarkeiten und Lasten. Wir überprüfen ausstehende IBI (Grundsteuer) und Gemeinschaftsgebühren, prüfen die Erstbezugsgenehmigung (Licencia de Primera Ocupación), verifizieren den Katasterstatus und untersuchen etwaige Planungsprobleme oder Stadtplanungsverfahren bei der zuständigen Gemeindeverwaltung — Marbella, Benahavís, Estepona oder welche Stadt auch immer zuständig ist.

2

Verhandlung und privater Kaufvertrag

Wir entwerfen oder prüfen den Arras-Vertrag (Reservierungsvertrag) oder privaten Kaufvertrag, verhandeln Bedingungen mit dem Rechtsvertreter des Verkäufers und fügen alle notwendigen Schutzklauseln ein: aufschiebende Bedingungen für Hypotheken, Einbehalte für ausstehende Belastungen, Garantien bezüglich der Erstbezugsgenehmigung und Vertragsstrafen bei Verletzung. Wir erklären Ihnen jede Klausel, bevor Sie unterschreiben.

3

NIE, Steuern und Finanzmanagement

Wir beantragen Ihre NIE (Número de Identificación de Extranjero, die für den Kauf erforderliche spanische Steuernummer), helfen bei der Eröffnung eines spanischen Bankkontos für die Transaktion, berechnen und verwalten die Zahlung des Impuesto de Transmisiones Patrimoniales (ITP, 7% Stempelsteuer auf Wiederverkaufsimmobilien in Andalusien) oder Mehrwertsteuer plus AJD für Neubauten und reichen die Erklärungen bei der Junta de Andalucía ein.

4

Notarielle Abwicklung und Registrierung

Wir bereiten die Kaufurkunde vor und koordinieren den Notartermin in Marbella oder der zuständigen Gemeinde. Wenn Sie lieber nicht nach Spanien reisen möchten, vertreten wir Sie unter einer notariell beglaubigten und apostillierten Vollmacht. Nach dem Abschluss reichen wir die Urkunde beim Grundbuchamt und dem Kataster ein und stellen Ihnen beglaubigte Kopien aller Dokumente zur Verfügung.

200+
Immobilientransaktionen an der Costa del Sol
7%
ITP-Stempelsteuersatz in Andalusien auf Wiederverkaufsimmobilien
100%
Due Diligence vor der Unterzeichnung jedes Vertrags abgeschlossen

Wir kauften eine Villa in Nueva Andalucía aus der Schweiz und benötigten ein Team in Marbella, dem wir vollständig vertrauen konnten. BMC führte die Due Diligence durch, fand eine ausstehende Gemeinschaftsschuld, die der Verkäufer nicht offengelegt hatte, löste sie vor dem Abschluss und verwaltete alles aus der Ferne per Vollmacht. Der Prozess verlief von Anfang bis Ende reibungslos.

Thomas und Ursula Bachmann Immobilienkäufer, Zürich, Schweiz — Nueva Andalucía, Marbella

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Immobilienanwalt in Marbella: der eine Fachmann, den der Käufer haben muss

Auf dem Marbella-Immobilienmarkt wird der Käufer typischerweise durch einen Makler vertreten, der für den Verkäufer arbeitet und von ihm bezahlt wird. Der Notar, obwohl eine wesentliche Figur im spanischen Immobiliensystem, ist ein Staatsbeamter, dessen Rolle darin besteht, Identitäten zu überprüfen und Dokumenten rechtliche Gültigkeit zu verleihen — nicht die Rechtshistorie der Immobilie im Namen einer der Parteien zu untersuchen. Der Rechtsanwalt des Käufers ist daher der einzige Fachmann in einer spanischen Immobilientransaktion, dessen Rechtspflicht dem Käufer gilt und niemand anderem.

BMCs Immobilien-Rechtspraxis in Marbella kombiniert die Due-Diligence-Strenge, die internationale Käufer erwarten, mit einem tiefen Wissen über den lokalen Markt, die Planungshistorien von Marbellas verschiedenen Urbanisierungen und die praktischen Abläufe des lokalen Grundbuchamts, der Notariate und der andalusischen Steuerbehörde.

Was ohne rechtliche Due Diligence in Marbella schiefgehen kann

Die Costa del Sol hat eine komplexe Immobilienhistorie. Die rasche Entwicklung der 1970er, 1980er und 1990er Jahre hat erhebliche Zahlen von Immobilien mit Planungsunregelmäßigkeiten geschaffen — Immobilien, die ohne korrekte Genehmigungen gebaut wurden, Erweiterungen, die ohne Baugenehmigung hinzugefügt wurden, oder Urbanisierungen, die auf Grundstücken entwickelt wurden, die nicht ordnungsgemäß für Wohnbebauung ausgewiesen waren.

Häufige Probleme, die bei BMC Due Diligence in Marbella-Immobilien aufgedeckt werden, sind: ausstehende Hypotheken, die nicht im Grundbuch gelöscht wurden, unbezahlte Gemeinschaftsgebühren in Höhe von Tausenden von Euro, IBI-Schulden die kraft Gesetzes auf den Käufer übergehen, Erstbezugsgenehmigungen, die nie eingeholt wurden oder die nur für einen Teil des Gebäudes gelten, und Immobilien, die unter Baugenehmigungen gebaut wurden, die anschließend angefochten wurden.

Eine Marbella-Immobilie aus der Ferne kaufen: wie die Vollmacht funktioniert

Internationale Käufer, die nicht nach Spanien zur notariellen Abwicklung reisen können, können BMC mittels einer notariell beglaubigten Vollmacht als ihren Rechtsvertreter autorisieren. Die Vollmacht wird im Heimatland des Käufers vor einem lokalen Notar ausgestellt, unter dem Haager Übereinkommen apostilliert und dann bei Bedarf ins Spanische übersetzt. BMC vertritt dann den Käufer beim spanischen Notar für die Abwicklung, bei der Junta de Andalucía für die Steuerzahlung und beim Grundbuchamt für die Eintragung — wobei der Käufer während des gesamten Prozesses in seinem Heimatland bleiben kann.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sie sind in Spanien gesetzlich nicht verpflichtet, beim Immobilienkauf einen Anwalt zu haben, aber es ist dringend ratsam — insbesondere für internationale Käufer. Der Notar in Spanien untersucht die Rechtshistorie der Immobilie nicht: Er überprüft die Identitäten der Parteien und gibt den Unterschriften öffentliche Beglaubigung, prüft jedoch nicht auf nicht offengelegte Hypotheken, Planungsunregelmäßigkeiten oder unbezahlte Schulden. Ihr Rechtsanwalt ist der einzige Fachmann in der Transaktion, dessen Rechtspflicht dem Käufer gilt und niemand anderem.
Der Arras-Vertrag (Contrato de Arras) ist eine Vorvereinbarung, bei der der Käufer eine Anzahlung zahlt — typischerweise 10% des Kaufpreises —, um die Immobilie zu reservieren. Unter der häufigsten Form (Arras Penitenciales) wird die Anzahlung verwirkt, wenn der Käufer zurücktritt. Wenn der Verkäufer zurücktritt, muss er das Doppelte der Anzahlung zurückgeben. In Marbella verwenden Makler häufig Standard-Arras-Verträge mit kurzen Fristen, ohne Hypotheken-Bedingungen und ohne Regelungen zum Planungsstatus der Immobilie. BMC prüft den Arras-Vertrag immer, bevor Sie ihn unterschreiben, unabhängig von etwaigem Zeitdruck des Maklers.
Für Wiederverkaufs-(Gebraucht-)Immobilien in Andalusien beträgt die Hauptsteuer der Impuesto de Transmisiones Patrimoniales (ITP) 7% des Kaufpreises. Für Neubauten gelten stattdessen Mehrwertsteuer (10%) plus Stempelsteuer — Impuesto de Actos Jurídicos Documentados (AJD) — von 1,2% des deklarierten Preises. Zusätzlich fallen Notar- und Grundbuchgebühren an. Die gesamten Kaufkosten (Steuern plus Gebühren) belaufen sich für eine Wiederverkaufsimmobilie typischerweise auf 10-13% des Kaufpreises.
Einige internationale Käufer erwerben Marbella-Immobilien über ein spanisches oder ausländisches Unternehmen aus Gründen der Nachfolgeplanung, Vertraulichkeit oder Steuereffizienz. Dieser Ansatz hat spezifische rechtliche und steuerliche Konsequenzen, die sorgfältig analysiert werden müssen: Spanische Unternehmen, die Immobilien besitzen, unterliegen den Standard-Körperschaftsteuerregeln, während ausländische Unternehmen, die spanische Immobilien besitzen, möglicherweise der Sondersteuer auf nicht ansässige Einrichtungen (GEBI) unterliegen, wenn sie in einer nicht-kooperativen Gerichtsbarkeit ansässig sind. BMC berät zur optimalen Erwerbsstruktur für jeden Kunden.

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