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Immobilienanwalt in Málaga — Schutz ausländischer Käufer vom Angebot bis zur Urkunde

Deutschsprachiger Immobilienanwalt in Málaga für ausländische Käufer. Grundbuchrecherchen, Vertragsüberprüfung, Notar, Compliance nach dem Kauf. BMC schützt Ihre Investition.

Unabhängige Rechtsberatung für Ihre Málaga-Immobilie erhalten

Das Problem

Eine Immobilie in Málaga als Ausländer zu kaufen ist aufregend — und ohne unabhängige Rechtsvertretung tatsächlich riskant. Die Stadt und ihre Küste ziehen jedes Jahr tausende internationale Käufer an, von Familien, die aus dem Vereinigten Königreich umziehen, bis hin zu Investoren, die Wohnungen im Málaga Centro, El Limonar, Pedregalejo oder im Universitätsviertel kaufen. Makler auf dem Málager Markt werden in der Regel vom Verkäufer beauftragt. Ihre Aufgabe ist es, die Transaktion abzuschließen; rechtliche Mängel im Eigentumstitel zu identifizieren oder Probleme anzusprechen, die einen Käufer zum Rückzug veranlassen könnten, liegt schlicht nicht in ihrem kommerziellen Interesse. Die rechtlichen Risiken auf dem Málager Immobilienmarkt sind real und vielfältig. Ältere Immobilien im historischen Zentrum haben häufig Planungsunregelmäßigkeiten — ohne Genehmigung gebaute Erweiterungen, ohne Genehmigung hinzugefügte Dachterrassen —, die nur bei einer gründlichen Überprüfung der Planungsunterlagen ans Licht kommen. Küstenimmobilien in der Nähe des Paseo Marítimo und der Strandpromenade von Pedregalejo können Einschränkungen der Meereszone (Zona de Dominio Público Marítimo-Terrestre) haben, die beeinflussen, was Eigentümer damit tun können. Bei Nachlässen und Scheidungen verkaufte Immobilien können konkurrierende Ansprüche haben.

Unsere Lösung

BMC bietet vollständig unabhängige Immobilien-Rechtsdienstleistungen in Málaga und vertritt ausschließlich den Käufer. Wir führen gründliche Pre-Contract Due Diligence durch, prüfen und verhandeln den privaten Kaufvertrag, bereiten Sie vollständig auf den Notartermin vor und verwalten alle Registrierungen und Steuereinreichungen nach dem Kauf. Wir haben keine Beziehung zu Málager Maklern oder Bauträgern — unser einziges Interesse ist Ihr Schutz. Unser Team spricht fließend Englisch und Deutsch und hat Erfahrung mit den Anliegen von britischen, irischen, niederländischen, deutschen und skandinavischen Käufern, die sich zum ersten Mal im spanischen Immobilienrecht zurechtfinden müssen. Wir erklären jeden Schritt in klarer Sprache, übersetzen die wichtigsten Dokumente und stellen sicher, dass es am Tag der Unterzeichnung keine Überraschungen gibt.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Due Diligence vor Vertragsabschluss

Bevor Sie Mittel verpflichten, beschaffen wir eine aktuelle Nota Simple (Grundbuchauszug), überprüfen die Katastralbeschreibung gegen die physische Immobilie, prüfen Planungsunterlagen beim Málager Stadtrat, stellen sicher, dass keine ausstehenden Belastungen oder Gemeinschaftsschulden bestehen, und bestätigen die Küsten- oder Stadtklassifizierung der Immobilie.

2

Vertragsverhandlung und Anzahlungsschutz

Wir prüfen oder entwerfen den privaten Kaufvertrag (Arras oder Compraventa), verhandeln Schutzklauseln einschließlich Ihres Rücktrittsrechts, wenn die Due Diligence nicht offengelegte Probleme aufdeckt, und stellen sicher, dass Ihre Anzahlung als penale Arras strukturiert ist, die Ihnen maximalen Schutz bietet.

3

Notarvorbereitung und Anwesenheit

Wir prüfen die endgültige Escritura Pública vor Ihrem Unterzeichnungstermin — bestätigen, dass sie den vereinbarten Bedingungen entspricht und dass etwaige frühere Belastungen formal gelöscht wurden — und nehmen am Notar teil, um in Echtzeit zu beraten und Fragen auf Englisch und Deutsch zu beantworten.

4

Nach dem Abschluss: Registrierung und Steuer

Nach der Unterzeichnung registrieren wir die Urkunde beim Málager Grundbuchamt, reichen die anwendbare Übertragungssteuer ein und zahlen sie (ITP 7% in Andalusien für Wiederverkaufsobjekte oder 10% Mehrwertsteuer plus 1,2% Stempelsteuer für Neubauten) und erhalten die endgültige Steuerquittung, die sauberes Eigentum in Ihrem Namen bestätigt.

7%
ITP-Übertragungssteuer auf Wiederverkaufsimmobilien in Andalusien
3%
Käufereinbehaltung auf den Preis eines nicht ansässigen Verkäufers
100%
Ausschließliche Käufervertretung — keine Doppelvertretung

Ich hatte eine schöne Wohnung in Pedregalejo gefunden und der Makler sagte ständig, es sei unkompliziert und ich solle einfach den Anwalt des Bauträgers nutzen. BMC fand eine Diskrepanz zwischen der Grundbuchbeschreibung und der tatsächlichen Terrassengröße — fast acht Quadratmeter, die rechtlich nicht an die Wohnung angebunden waren. Wir haben es vor der Unterzeichnung gelöst. Der Makler verhält sich immer noch, als ob nichts passiert wäre.

Niamh Gallagher Privater Käufer, Umgezogen aus Dublin, Irland

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Warum der Málager Immobilienmarkt sorgfältige Käufer belohnt — und hastige bestraft

Málaga ist zu einem der dynamischsten Immobilienmärkte Spaniens geworden. Internationale Nachfrage, der wachsende Ruf der Stadt als Tech- und Kulturzentrum und die anhaltende Attraktivität der Costa del Sol haben die Preise in die Höhe getrieben und die Transaktionszeiträume verkürzt. In einem wettbewerbsintensiven Markt fühlen sich Käufer unter Druck gesetzt, schnell zu handeln — aber schnell und rechtlich ungeschützt ist genau dort, wo kostspielige Fehler passieren.

Der Málager Immobilienmarkt ist in seiner rechtlichen Charakteristik wirklich divers. Immobilien im historischen Málaga Centro und den eleganten Hangvierteln El Limonar und Cerrado de Calderón befinden sich neben modernen Entwicklungen entlang der Ostküste, sanierten Wasserfront-Wohnungen nahe dem Hafen und älteren Gebäuden in Pedregalejo und El Palo, die über die Jahrzehnte mehrfach erweitert, saniert und weiterverkauft wurden.

Der Privatvertrag: Ihr wichtigster Schutz

Der private Kaufvertrag (Contrato de Arras oder Contrato Privado de Compraventa) wird Wochen oder Monate vor der Notarurkunde unterzeichnet und ist ab dem Moment der Unterzeichnung rechtlich bindend. Unter der Standard-Penales-Arras-Struktur verlieren Sie als Käufer Ihre Anzahlung, wenn Sie sich zurückziehen; wenn der Verkäufer sich zurückzieht, schuldet er Ihnen das Doppelte der Anzahlung.

Das bedeutet, dass die Due Diligence vor der Unterzeichnung des Privatvertrags stattfinden muss — nicht danach. BMCs Pre-Contract-Review deckt nicht nur das Grundbuch ab, sondern auch die Planungsunterlagen beim Málager Stadtrat, die Konten der Eigentümergemeinschaft, etwaige anhängige Rechtsstreitigkeiten die Immobilie betreffend und die Bestätigung, dass die physische Immobilie dem entspricht, was auf dem Papier steht.

Küstenimmobilien: das Meereszonenproblem

Málagas Küstenlinie unterliegt Spaniens Ley de Costas, die öffentliche Meereszonen festlegt und Nutzung sowie Bau in Küstennähe einschränkt. Immobilien in Pedregalejo, El Palo, La Malagueta und entlang der östlichen Costa del Sol erfordern spezifische Überprüfungen, um zu bestätigen, dass sie keinen Meereszonenbeschränkungen unterliegen, die Renovierung, Erweiterung oder letztendlich den Wiederverkauf beeinträchtigen würden. BMC führt diese Überprüfungen als Standard in der Küstenimmobilien-Due-Diligence durch.

NIE, Bankkonten und das Nicht-Residenten-Toolkit

Die meisten ausländischen Käufer in Málaga sind zum Zeitpunkt des Kaufs Nicht-Residenten. Bevor die Immobilientransaktion abgeschlossen werden kann, benötigen Sie eine NIE (ausländische Identifikationsnummer), ein spanisches Bankkonto (für den beim Notar verwendeten Bankerscheck) und möglicherweise einen spanischen Steuervertreter. BMC koordiniert all dies als Teil eines Full-Service-Immobilienkauf-Engagements, sodass Sie nicht bei mehreren Dienstleistern in einer unbekannten Stadt suchen müssen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Der vom Makler empfohlene Anwalt ist möglicherweise völlig kompetent, hat aber eine Geschäftsbeziehung mit dem Makler und manchmal mit dem Bauträger. Sein Anreiz besteht darin, die Transaktion reibungslos abzuwickeln, anstatt Probleme anzusprechen, die den Deal gefährden könnten. Ihr Anwalt sollte völlig unabhängig sein — von Ihnen gewählt, von Ihnen bezahlt, ausschließlich für Sie tätig. Der Kostenunterschied zwischen der Nutzung des vom Makler empfohlenen Anwalts und der Bestellung Ihres eigenen ist minimal; der Unterschied im Schutz kann enorm sein.
Planen Sie ca. 10-13% zusätzlich zum Kaufpreis ein: 7% ITP auf Wiederverkaufsimmobilien (10% Mehrwertsteuer plus 1,2% AJD auf Neubauten), Notargebühren (ca. 0,2-0,5%), Grundbuchgebühren (0,1-0,3%) und professionelle Rechts- und Beratungsgebühren. Wenn der Verkäufer ein Nicht-Resident ist, müssen Sie 3% des Kaufpreises einbehalten und an die AEAT zahlen — BMC übernimmt dies in Ihrem Namen.
Die Nota Simple ist ein offizieller Auszug aus dem spanischen Grundbuch, der den eingetragenen Eigentümer, die physische Beschreibung der Immobilie und alle darin eingetragenen Belastungen, Hypotheken, Pfandrechte und Dienstbarkeiten zeigt. Sie ist grundlegend für jeden Immobilienkauf. Entscheidend ist, dass eine vor Monaten zu Beginn der Verhandlungen erhaltene Nota Simple seitdem hinzugefügte Belastungen möglicherweise nicht widerspiegelt — BMC beschafft immer eine aktuelle Nota Simple in den Tagen unmittelbar vor der Notarunterzeichnung.
Eine NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist für die Unterzeichnung einer Immobilienkaufurkunde vor einem spanischen Notar unerlässlich. Ohne sie kann die Transaktion nicht abgeschlossen werden. BMC kann Ihre NIE in Ihrem Namen als Teil des Immobilienkaufservices beantragen — entweder über einen Termin bei der Málager Polizeibehörde oder über ein spanisches Konsulat in Ihrem Heimatland.
Wenn der Verkäufer ein Nicht-Resident ist, verpflichtet Sie das spanische Recht als Käufer, 3% des Kaufpreises von der Zahlung an den Verkäufer einzubehalten und diesen direkt als Vorauszahlung auf die Kapitalgewinnsteuer des Verkäufers an die AEAT zu zahlen. Wenn dies nicht getan wird, haftet der Käufer für den Betrag. BMC verwaltet diese Einbehaltung als Standardteil jeder Transaktion mit einem nicht ansässigen Verkäufer.

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