Modell 720: Erfüllen Sie Ihre Verpflichtung ohne mehr zu zahlen als nötig
Vollständiger Leitfaden zum Modell 720. Wer muss es einreichen, welche Vermögenswerte sind zu erklären, Fristen, reduzierte Sanktionen nach dem EuGH-Urteil und wie man rechtskonform bleibt.
- REAF
- ICAM
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Das Problem
Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig sind und Vermögen im Ausland besitzen (Bankkonten, Aktien, Investmentfonds, Immobilien), haben Sie wahrscheinlich die Verpflichtung, dieses Vermögen über das Modell 720 beim Finanzamt (Agencia Tributaria) zu erklären. Die verfügbaren Informationen erzeugen jedoch Verwirrung: Viele Steuerpflichtige wissen nicht, ob sie die Schwelle von 50.000 Euro je Kategorie überschreiten, was genau sie angeben müssen, wann sie die Erklärung einreichen sollen oder ob die unverhältnismäßigen Sanktionen des ursprünglichen Regimes (die der Europäische Gerichtshof 2022 für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt hat) noch gelten. Andere, die sie in Vorjahren fehlerhaft eingereicht haben, wissen nicht, wie sie berichtigen können, ohne unnötig die Aufmerksamkeit des Finanzamts zu erregen.
Unsere Lösung
Bei BMC analysieren wir Ihr Auslandsvermögen, stellen fest, ob Sie verpflichtet sind, das Modell 720 einzureichen und in welchen Kategorien, berechnen die zu erklärenden Werte präzise und verwalten die Einreichung innerhalb der gesetzlichen Frist. Wenn Sie ausstehende Erklärungen aus Vorjahren haben, bewerten wir die Zweckmäßigkeit einer verspäteten Einreichung und beraten Sie zum neuen Sanktionsregime (nach dem EuGH-Urteil deutlich verhältnismäßiger), damit Sie Ihre Situation mit minimalen Kosten regularisieren. Vergleich mit der deutschen Anlage AUS: Das Modell 720 ist eine reine Informationserklärung – es wird keine zusätzliche Steuer festgesetzt, wenn die Einkünfte aus diesen Vermögenswerten korrekt in der IRPF erklärt werden.
Wie wir vorgehen
Inventar und Bewertung des Auslandsvermögens
Wir erfassen alle Ihre Auslandsvermögenswerte: Giro- und Sparkonten, Wertpapiere (Aktien, Fonds, ETFs, Anleihen), Lebensversicherungen mit Rückkaufswert, Renten sowie Immobilien. Wir ermitteln den Wert jeder Kategorie zum 31. Dezember des Steuerjahres und ob er den Schwellenwert von 50.000 Euro überschreitet.
Analyse der Verpflichtung und Strategie
Wir stellen fest, ob für jede der drei Kategorien (Konten, Wertpapiere, Immobilien) eine Erklärungspflicht besteht. Falls ja, entscheiden wir gemeinsam über die Einreichung auf der Grundlage des neuen Sanktionsregimes und der steuerlichen Vorgeschichte. Bei mehreren nicht deklarierten Jahren bewerten wir die Regularisierungskosten im Vergleich zum Risiko einer Nichtdeklaration.
Vorbereitung und fristgerechte Einreichung
Wir erstellen das Modell 720 mit allen korrekten Daten: Finanzinstitute, BIC/IBAN-Codes, Eigentumsverhältnisse, Werte und Beteiligungsquoten. Wir reichen es elektronisch vor dem 31. März des Folgejahres ein.
Koordination mit IRPF und Vermögensteuer
Wir überprüfen die Kohärenz zwischen dem Modell 720 und der IRPF-Erklärung (Kapitalerträge, Veräußerungsgewinne) und der Vermögensteuer, wenn zutreffend. Wir vermeiden Unstimmigkeiten, die Prüfungsanfragen auslösen könnten.
Ich lebte seit drei Jahren in Spanien, ohne zu wissen, dass ich meine Schweizer Konten erklären musste. BMC hat meine Situation analysiert, mir die tatsächlichen Auswirkungen des neuen Sanktionsregimes erklärt und wir haben das Modell 720 für die drei Jahre mit minimalen Kosten eingereicht. Ohne böse Überraschungen.
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Was ist das Modell 720 und wozu dient es?
Das Modell 720 ist eine Informationserklärung, die in Spanien steuerlich ansässige Personen einreichen müssen, wenn sie Inhaber von im Ausland befindlichen Vermögenswerten oder Rechten sind, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Es ist keine Steuer an sich: Es handelt sich um eine Verpflichtung, das Finanzamt über die Zusammensetzung des Auslandsvermögens zu informieren. Sein Ziel ist die Steuerkontrolle und die Bekämpfung von Steuerbetrug durch die Verschleierung von Vermögen im Ausland.
Vergleich mit der deutschen Anlage AUS: Im deutschen Steuerrecht werden Einkünfte aus ausländischen Quellen in der Anlage AUS der Einkommensteuererklärung deklariert. Das spanische Modell 720 ist hingegen eine rein informatorische Erklärung über das Auslandsvermögen selbst – nicht über die Einkünfte daraus. Die Einkünfte müssen separat in der IRPF erklärt werden.
Die Erklärung ist in drei große Blöcke oder Kategorien unterteilt, jede mit einem eigenen Schwellenwert von 50.000 Euro:
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Konten bei ausländischen Finanzinstituten: Giro-, Spar-, Kredit-, Einlagenkonten oder jedes Konto, dessen Inhaber, Begünstigter, Bevollmächtigter oder Verfügungsberechtigter Sie sind.
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Wertpapiere, Rechte, Versicherungen und Renten im Ausland: Aktien, Investmentfonds, ETFs, Anleihen, ausländische Rentenpläne, Lebensversicherungen mit Rückkaufswert, Leibrenten oder befristete Renten.
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Im Ausland befindliche Immobilien: Sowohl wenn sie direkt gehalten werden als auch wenn sie über dingliche Rechte oder Anteile an Unternehmen gehalten werden, deren Hauptvermögen Immobilien sind.
Die Auswirkungen des EuGH-Urteils von 2022
Bis 2022 war das Modell 720 bekannt für sein drakonisches Sanktionsregime: Strafen von bis zu 150 % des nicht erklärten Vermögenswertes, in vielen Fällen ohne Verjährung. Die Europäische Kommission warnte seit Jahren, dass dieses Regime unverhältnismäßig und unvereinbar mit EU-Recht sei.
Im Januar 2022 entschied der Europäische Gerichtshof (Rechtssache C-788/19) gegen Spanien und erklärte das Regime für unvereinbar mit den europäischen Grundfreiheiten. Infolgedessen reformierte der spanische Gesetzgeber das System 2023: Die aktuellen Sanktionen sind vergleichbar mit denen anderer Informationserklärungen.
Diese Änderung ist für Personen mit ausstehenden Erklärungen relevant: Die Regularisierung heute ist deutlich kostengünstiger als noch vor vier Jahren.
Koordination mit der Vermögensteuer
Wenn Ihr Auslandsvermögen den Nettowert von 700.000 Euro übersteigt, haben Sie wahrscheinlich auch die Verpflichtung, die Vermögensteuer einzureichen. Die Daten aus dem Modell 720 werden von der Verwaltung als Ausgangspunkt für die Überprüfung der Konsistenz der Vermögenserklärung verwendet.
Kryptovermögen und das Modell 721
Seit dem Steuerjahr 2023 haben Kryptovermögen, die bei ausländischen Plattformen verwahrt werden, ein eigenes Informationsmodell: das Modell 721. Wenn Sie Positionen in Bitcoin, Ethereum oder anderen Kryptowährungen bei außerhalb Spaniens befindlichen Kryptobörsen haben, müssen Sie das Modell 721 im gleichen Zeitraum wie das Modell 720 einreichen, wenn der Wert 50.000 Euro übersteigt.
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