Spanische Aufenthaltserlaubnis für Investoren: die besten Wege nach der Golden Visa
Wenn Sie geplant hatten, die spanische Aufenthaltserlaubnis über den Golden-Visa-Investitionsweg zu erhalten, haben Sie wahrscheinlich festgestellt, dass das Programm im April 2025 offiziell abgeschafft wurde. Die spanische Regierung hat es zur Bekämpfung von Wohnungsbezahlbarkeitsproblemen eingestellt, und Tausende von Investoren stehen ohne klaren Weg da. Viele sind nun verwirrt, welche Optionen verbleiben, ob ihre ausstehenden Anträge noch gültig sind, und wie sie ohne die Immobilieninvestitions-Abkürzung eine legale Aufenthaltserlaubnis in Spanien für sich und ihre Familien erhalten können.
Daten in der EU · DSGVO · Unverbindlich
Spezialisierte Beratung und persönlicher Service
BMC berät Investoren und vermögende Privatpersonen zu den praktizierbaren Alternativen, die 2026 tatsächlich verfügbar sind: das Digitale Nomaden-Visum für Fernarbeiter, das Nicht-Lukrative Visum für Rentner oder Personen mit passivem Einkommen, das Unternehmervisum für Gründer und die EU-Blue-Card für hochqualifizierte Arbeitnehmer. Wir beurteilen, welcher Weg zu Ihrer Situation passt, und beraten zur Steueroptimierung über das Beckham-Gesetz, wenn dies anwendbar ist.
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Spanien hat die immobilienbasierte Golden-Visa-Route (500.000 Euro Investition) im April 2025 abgeschafft — bestehende Inhaber behalten ihr Aufenthaltsrecht.
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Alternativen für Nicht-EU-Bürger
Digital-Nomad-Visum (Ley 28/2022), Nicht-Lukratives Visum, Investitionswege über Staatsanleihen oder Unternehmensanteile.
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Das Beckham-Gesetz (Artikel 93, Ley 35/2006) bleibt vollständig in Kraft — 24% Pauschalsteuer für sechs Jahre, kombinierbar mit verschiedenen Residenzwegen.
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Für Rentner mit passiven Einkünften (ca. 2.400 Euro/Monat) ist das Nicht-Lukrative Visum die direkteste Alternative zur Golden Visa.
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Das Problem
Wenn Sie geplant hatten, die spanische Aufenthaltserlaubnis über den Golden-Visa-Investitionsweg zu erhalten, haben Sie wahrscheinlich festgestellt, dass das Programm im April 2025 offiziell abgeschafft wurde. Die spanische Regierung hat es zur Bekämpfung von Wohnungsbezahlbarkeitsproblemen eingestellt, und Tausende von Investoren stehen ohne klaren Weg da. Viele sind nun verwirrt, welche Optionen verbleiben, ob ihre ausstehenden Anträge noch gültig sind, und wie sie ohne die Immobilieninvestitions-Abkürzung eine legale Aufenthaltserlaubnis in Spanien für sich und ihre Familien erhalten können.
Unsere Lösung
BMC berät Investoren und vermögende Privatpersonen zu den praktizierbaren Alternativen, die 2026 tatsächlich verfügbar sind: das Digitale Nomaden-Visum für Fernarbeiter, das Nicht-Lukrative Visum für Rentner oder Personen mit passivem Einkommen, das Unternehmervisum für Gründer und die EU-Blue-Card für hochqualifizierte Arbeitnehmer. Wir beurteilen, welcher Weg zu Ihrer Situation passt, und beraten zur Steueroptimierung über das Beckham-Gesetz, wenn dies anwendbar ist.
Wie wir vorgehen
Profilbewertung und Wegauswahl
Wir analysieren Ihr Profil: Nationalität, wirtschaftliche Mittel, Einkommensquellen, berufliche Pläne in Spanien und Familienstruktur. Basierend darauf identifizieren wir die am besten geeigneten Aufenthaltsoptionen, präsentieren deren Vor- und Nachteile und empfehlen den Weg mit der besten Kombination aus Genehmigungschancen und langfristiger Flexibilität.
Dokumentenvorbereitung und Antragstellung
Wir bereiten die vollständige Dokumentation für den gewählten Aufenthaltsweg vor: Wirtschaftsnachweise, Gesundheitsversicherungspolicen, Strafregisterbescheinigungen, beglaubigte Übersetzungen, Motivationsschreiben und alle anderen für das jeweilige Visum spezifischen Dokumente.
Registrierungen und Beckham-Gesetz
Nach der Visumsgenehmigung verwalten wir alle notwendigen Registrierungen in Spanien: NIE, Einwohnermeldeamt (Empadronamiento), steuerliche Registrierung und gegebenenfalls den Antrag auf das Beckham-Gesetz innerhalb der kritischen 6-Monats-Frist.
Verlängerungen und langfristige Strategie
Wir verwalten die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, beraten zu den Voraussetzungen für die langfristige Residenz (5 Jahre) und planen den Weg zur spanischen Staatsbürgerschaft nach 10 Jahren.
Als die Golden Visa abgeschafft wurde, glaubten wir, unser Plan sei gescheitert. BMC hat uns erklärt, dass das Nicht-Lukrative Visum für unsere Situation als Frühpensionäre mit Kapitalerträgen eigentlich besser geeignet war. Das Verfahren dauerte 5 Monate und wir haben unser Visum erhalten. Jetzt leben wir in Marbella und haben sogar Steuern über das Beckham-Gesetz gespart.
Nach der Golden Visa: Spanien ist immer noch eine erstklassige Destination
Die Abschaffung der Golden Visa durch das Ley Orgánica 1/2025 im April 2025 war eine bedeutende politische Entscheidung, aber sie hat Spanien nicht als attraktive Destination für internationale Residenz verändert. Das Land bietet weiterhin ein außergewöhnliches Lebensqualitätsniveau, günstige Steuermöglichkeiten für kürzlich Zugezogene über das Beckham-Gesetz, einfachen Zugang zur EU und ein stabiles Rechtssystem.
Was sich geändert hat, ist der Zugang: Das 500.000-Euro-Immobilienschlüssel funktioniert nicht mehr. Stattdessen stehen die verbleibenden Aufenthaltsoptionen allen zur Verfügung, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen — und für viele Profile sind diese tatsächlich zugänglicher als die Golden Visa.
Warum die Golden Visa abgeschafft wurde
Die spanische Regierung begründete die Abschaffung mit der Wohnungskrise, insbesondere in Großstädten und touristischen Küstenregionen. Das Golden-Visa-Programm, eingeführt durch die Ley 14/2013 (Ley de Apoyo a los Emprendedores y su Internacionalización), wurde als mitverantwortlich für Immobilienpreiserhöhungen angesehen, da es Investitionskäufe förderte, die dem Wohnungsangebot für einheimische Käufer entzogen wurden.
Die Abschaffung erfolgte im Rahmen einer breiteren Wohnungspolitik, die auch neue Mietkontrollmechanismen und Einschränkungen für Kurzzeitvermietungen umfasste.
Vergleich der verfügbaren Alternativen 2026
| Visum / Weg | Zielgruppe | Einkommensanforderung | Arbeitserlaubnis | Beckham-Gesetz | Bearbeitungszeit |
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht-Lukratives Visum | Rentner, passive Einkünfte | ~2.400 €/Monat | Nein | Normalerweise nein | 3-6 Monate |
| Digitales Nomaden-Visum | Fernarbeiter | ~2.400 €/Monat | Ja (ausländische Kunden) | Ja | 2-4 Monate |
| Unternehmervisum | Gründer | Businessplan | Ja | Ja | 4-6 Monate |
| EU-Blue-Card | Hochqualifizierte | Jobangebot ≥ 46.000 €/Jahr | Ja | Ja | 2-3 Monate |
| EU-Freizügigkeit (Deutsche/EU) | EU-Bürger | Keine Anforderung | Ja | Ja | Sofort (Registrierung) |
Nicht-Lukratives Visum (Visado de Residencia No Lucrativa)
Das Nicht-Lukrative Visum ist die direkteste Alternative für Personen mit stabilen passiven Einkünften, die nicht aktiv in Spanien arbeiten möchten. Es ist bei spanischen Konsulaten im Heimatland zu beantragen.
Anforderungen:
- Nachgewiesenes Einkommen: mindestens 400% des IPREM (Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples) für den Hauptantragsteller — ca. 2.400 Euro/Monat
- Zuzüglich ca. 100% IPREM pro mitziehender Person (Ehepartner, Kinder)
- Private Krankenversicherung ohne Selbstbeteiligung bei einer in Spanien tätigen Gesellschaft
- Polizeiliches Führungszeugnis des Wohnsitzlandes (apostilliert und übersetzt)
- Medizinisches Zeugnis
- Nachweis ausreichender Mittel für den gesamten Aufenthalt
Steuerliche Aspekte: Das Nicht-Lukrative Visum löst die spanische Steuerresidenz aus, wenn der Inhaber mehr als 183 Tage/Jahr in Spanien verbringt. Er unterliegt dann dem IRPF auf weltweite Einkünfte. Die Kombination mit dem Beckham-Gesetz ist problematisch, da das Beckham-Regime eine Erwerbstätigkeit erfordert.
Digitales Nomaden-Visum (Visado para Teletrabajadores de Carácter Internacional)
Das Digitale Nomaden-Visum wurde durch die Ley 28/2022 de Fomento del Ecosistema de las Empresas Emergentes (Ley Startup) eingeführt und ist seit 2023 verfügbar.
Anforderungen:
- Fernarbeitsvertrag mit einem Unternehmen außerhalb Spaniens oder Selbständige mit Kunden außerhalb Spaniens
- Das spanische Unternehmen darf nicht mehr als 20% des Gesamteinkommens ausmachen
- Einkommen: mindestens 200% des SMI (Salario Mínimo Interprofesional) — ca. 2.900 Euro/Monat brutto
- Mindestens 3 Monate Erfahrung beim Arbeitgeber oder im Bereich der Tätigkeit
- Qualifikationsnachweis (Hochschulabschluss oder 3 Jahre Berufserfahrung)
- Private Krankenversicherung
Besonderer Vorteil: Das Digital-Nomad-Visum ist ausdrücklich mit dem Beckham-Gesetz kompatibel (Artikel 93 LIRPF) — der Inhaber kann den 24%-Pauschalsteuersatz für bis zu sechs Jahre beantragen. Der Antrag auf das Beckham-Regime muss innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Registrierung in der spanischen Sozialversicherung oder Steuerkartei gestellt werden.
Unternehmervisum (Visado de Emprendedor)
Das Unternehmervisum richtet sich an Personen, die ein innovatives Unternehmen in Spanien gründen möchten. Es wurde ebenfalls durch die Ley 14/2013 eingeführt und durch die Ley 28/2022 gestärkt.
Anforderungen:
- Innovatives Geschäftsprojekt mit wirtschaftlichem Mehrwert für Spanien
- Positive Bewertung durch die ENISA (Empresa Nacional de Innovación) oder eine anerkannte öffentliche Einrichtung
- Nachweis ausreichender wirtschaftlicher Mittel (mindestens 1.000% IPREM für einen Monat: ca. 6.000 Euro)
- Keine Vorstrafen
Das Beckham-Gesetz: der steuerliche Herzstück
Das Régimen fiscal especial para trabajadores desplazados a territorio español (Beckham-Gesetz, Artikel 93 LIRPF, in seiner reformierten Fassung durch die Ley 28/2022) bietet qualifizierten Neuankömmlingen:
- Pauschalsteuersatz von 24% auf spanische Einkünfte bis zu 600.000 Euro (25% über dieser Schwelle)
- Ausländische Einkünfte bleiben weitgehend steuerfrei (außer bestimmten Ausnahmen)
- Gültigkeit: das Jahr des Zuzugs plus 5 Folgejahre (insgesamt bis zu 6 Jahre)
- Keine Verpflichtung zur Einreichung des Modelo 720 für ausländische Vermögenswerte
- Keine spanische Vermögensteuer auf weltweites Vermögen (nur auf spanisches Vermögen)
Antragsvoraussetzungen:
- In den letzten 5 Jahren war keine spanische Steuerresidenz vorhanden
- Die wirtschaftliche Aktivität wird in Spanien ausgeübt (Arbeit, Unternehmertum, hochqualifizierte Tätigkeit)
- Der Antrag muss über Formular 149 innerhalb von 6 Monaten nach der Registrierung in der spanischen Sozialversicherung eingereicht werden
Existierende Golden Visa: Übergangsregelungen und Verlängerung
Bestehende Golden-Visa-Inhaber behalten ihr Recht auf Aufenthalt bis zum Ablauf ihrer aktuellen Erlaubnis. Die Verlängerung erfordert den Nachweis, dass die ursprünglichen Investitionsbedingungen weiterhin erfüllt sind — also dass die Immobilie noch im Besitz des Antragstellers (oder seiner Familie) ist.
Für Deutsche als ehemalige Golden-Visa-Investoren (Nicht-Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland): Die Abschaffung betrifft vor allem Nicht-EU-Bürger, die die Golden Visa für Drittstaatsangehörige nutzen wollten. Deutsche als EU-Bürger haben ohnehin EU-Freizügigkeitsrechte und benötigen kein Investorenvisum.
Steuerliche Konsequenzen der spanischen Steuerresidenz
Wer in Spanien residiert — unabhängig vom Weg zur Residenz — löst eine spanische Steuerresidenzpflicht aus, wenn er mehr als 183 Tage/Jahr in Spanien verbringt oder dort den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen hat.
Als Resident unterliegen Sie dem IRPF auf Ihr weltweites Einkommen. Das Beckham-Gesetz bietet einen günstigen Pauschalsteuersatz für die ersten sechs Jahre. Für Personen, die das Beckham-Regime nicht nutzen können (z.B. Nicht-Lukratives-Visum-Inhaber ohne Erwerbstätigkeit), gelten die progressiven IRPF-Sätze bis 47%.
Koordination mit deutschem Steuerrecht
Für Deutsche, die nach Spanien ziehen, ergeben sich spezifische Überschneidungen mit dem deutschen Steuerrecht:
- Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG): Bei Wegzug aus Deutschland mit erheblichen Unternehmensanteilen kann Deutschland eine Exit Tax auf latente Gewinne erheben
- DBA Deutschland-Spanien (2011): Artikel 4 bestimmt den steuerlichen Wohnsitz bei Doppelresidenz. Wenn jemand sowohl in Deutschland als auch in Spanien Anknüpfungspunkte hat, wird durch die DBA-Tiebreaker-Regelungen (ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt) bestimmt, welchem Staat der Wohnsitz zugeordnet wird
- Konsequenzen für Rentner: Deutsche gesetzliche Rente wird nach DBA in Spanien besteuert (nicht in Deutschland) — ein wichtiger Aspekt der Steuerplanung vor dem Wegzug
BMC koordiniert mit deutschen Steuerberatern, um einen rechtskonformen und steuerlich optimierten Übergang zu gestalten.
Der Zeitfaktor beim Beckham-Gesetz
Der häufigste Fehler, den wir bei neu zugezogenen Kunden beobachten, ist das Verpassen der 6-Monats-Frist für den Antrag auf das Beckham-Gesetz nach Beginn der steuerlichen Residenz in Spanien. Diese Frist ist absolut — es gibt keine Verlängerungen oder Ausnahmen. BMC beginnt den Antragsprozess gleichzeitig mit der Einrichtung der Aufenthaltserlaubnis, um sicherzustellen, dass nichts verpasst wird.
Der Antrag über Formular 149 muss vollständig sein und alle erforderlichen Belege enthalten: Nachweis der Arbeitstätigkeit in Spanien, Bestätigung, dass in den letzten 5 Jahren keine spanische Steuerresidenz bestand, und die Registrierungsnummer in der Sozialversicherung oder der AEAT.
Langfristige Residenzplanung: Daueraufenthalt und Staatsbürgerschaft
Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Spanien kann ein dauerhafter EU-Aufenthaltsstatus (Residencia de Larga Duración) beantragt werden. Dies bietet deutlich mehr Sicherheit und Flexibilität — keine Verlängerungen alle 2 Jahre, Recht auf Freizügigkeit in der EU.
Nach 10 Jahren kann die spanische Staatsbürgerschaft beantragt werden (für die meisten Nationalitäten). Bestimmte Nationalitäten erhalten einen Vorteil: Staatsangehörige latinamerikanischer Länder, der Philippinen, Äquatorialguineas, Portugals und Andorras können nach 2 Jahren eingebürgerigt werden. Sephardische Juden ohne Wohnsitzerfordernis und Staatsangehörige ehemaliger britischer Kolonien nach 1-2 Jahren.
Staatsangehörigkeitsvoraussetzungen: Gute Integration (Kenntnisse der spanischen Sprache und der spanischen Verfassung, CCSE-Test), keine Vorstrafen, wirtschaftliche Integration.
BMC begleitet Klienten von der ersten Residenzentscheidung durch alle Verlängerungen bis hin zum Daueraufenthalt und, wenn gewünscht, dem Staatsbürgerschaftsantrag.
Häufig gestellte Fragen
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