Selbstständig in Spanien — ohne bürokratischen Albtraum
Freiberuflich in Spanien tätig sein als Ausländer: Anmeldung, Sozialversicherung, Steuern und Visumoptionen. BMC begleitet Sie vollständig. Jetzt anfragen.
Meine Autónomo-Einrichtung starten- REAF
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- 5 Standorte in Spanien
- 25+ Jahre
- 30+ Jurisdiktionen
Das Problem
Spanien hat eines der komplexesten Selbstständigenregistrierungssysteme in der EU. Das Autónomo-Regime involviert mindestens vier separate Regierungsstellen — die Steuerbehörde (AEAT), die Sozialversicherung (Seguridad Social), das Gemeinderegister und manchmal das Handelsregister — und jede hat eigene Formulare, Fristen und Sprachbarrieren. Ausländische Staatsangehörige stehen vor einer zusätzlichen Ebene: dem Erwerb der NIE (Número de Identificación de Extranjero), der oft mehrere Termine über Wochen erfordert, und dem Verständnis, welche Tätigkeitscodes (Epígrafes) für ihre Arbeit gelten. Fehler bei der Registrierung können Strafen, Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen oder die Unfähigkeit bedeuten, Kunden korrekt zu fakturieren.
Unsere Lösung
BMC verwaltet den gesamten Einrichtungsprozess für Autónomo in Spanien — von der NIE-Beschaffung bis zur ersten Rechnungsstellung — und bietet dann laufende vierteljährliche Steuercompliance, Sozialversicherungsmanagement und Jahresabschluss. Wir beraten auch zur optimalen Struktur für Ihre Situation: ob eine Einzelperson als Autónomo oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SL) die richtige Wahl ist, und ob Sie für das Beckham-Gesetz in Frage kommen, wenn Sie kürzlich nach Spanien gezogen sind.
Wie wir vorgehen
NIE-Beschaffung und Steuerregistrierung
Wir beantragen die NIE (Número de Identificación de Extranjero) für nicht-spanische Staatsangehörige und führen die Steuernummer-Registrierung bei der AEAT durch. Für EU-Staatsangehörige ist nur die NIE erforderlich; für Nicht-EU-Staatsangehörige verwalten wir auch den Antrag auf Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung.
Autónomo-Registrierung und Sozialversicherung
Wir registrieren Sie beim RETA (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos) — dem Sondersystem für Selbstständige — und beim AEAT mit dem richtigen Tätigkeitscode (Epígrafe). Wir erklären die Optionen für den Sozialversicherungsbeitrag und helfen Ihnen, Ihr anfängliches Beitragsniveau basierend auf Ihrem prognostizierten Einkommen zu wählen. Wenn Sie berechtigt sind, beantragen wir die Flat-Rate-Vergünstigung (30 Euro/Monat im ersten Jahr für Neueinsteiger).
Vierteljährliche Steuererklärungen
Wir bereiten alle vierteljährlichen Steuererklärungen vor und reichen diese ein: Modelo 130 (IRPF-Vorauszahlungen), Modelo 303 (Mehrwertsteuer/IVA) und Modelo 349 (zusammenfassende Meldung für EU-Transaktionen, falls zutreffend). Wir berechnen die korrekte Mehrwertsteuerbehandlung für Rechnungen an Kunden im Inland, in der EU und außerhalb der EU — ein Bereich, der für viele Freiberufler mit internationalen Kunden komplex ist.
Jahresabschluss und Optimierung
Am Jahresende erstellen wir die IRPF-Jahreserklärung (Modelo 100), optimieren absetzbare Ausgaben — Heimbüro, Ausrüstung, professionelle Dienstleistungen, Reisen — und beraten zur Sozialversicherungsanpassung für das Folgejahr basierend auf tatsächlichem Einkommen. Wir überprüfen auch, ob ein Wechsel in eine SL aufgrund Ihres Einkommensniveaus steuerlich vorteilhafter wäre.
Ich bin als freiberuflicher Softwareentwickler von Irland nach Barcelona gezogen. BMC hat sich um meine NIE, Autónomo-Registrierung und ersten vierteljährlichen Steuern gekümmert. Ich musste nie herausfinden, was ein Modelo 130 ist — sie haben mir einfach gesagt, was ich bezahle und wann. Enorm wertvoll, wenn man in einem neuen Land neu anfängt.
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Wir antworten innerhalb von 4 Geschäftsstunden · 910 917 811
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Das Autónomo-Regime: Was Sie wirklich registrieren müssen
Die Registrierung als Selbstständiger in Spanien umfasst mehrere parallele Prozesse, die koordiniert werden müssen:
Bei der Steuerbehörde (AEAT): Registrierung im Wirtschaftsaktivitätensystem (IAE), Auswahl des korrekten Tätigkeitscodes und Anmeldung für IVA und IRPF (Formulare 036 oder 037).
Bei der Sozialversicherung (TGSS): Einschreibung in das RETA (Sondersystem für Selbstständige) mit Wahl der anfänglichen Beitragsgrundlage.
Beim Stadtbezirk: Eintrag im Melderegister (Empadronamiento), der für viele andere Verfahren benötigt wird.
BMC koordiniert alle diese Registrierungen gleichzeitig und stellt sicher, dass sie korrekt und in der richtigen Reihenfolge abgeschlossen werden.
Rechnungsstellung an internationale Kunden
Einer der am häufigsten missverstandenen Aspekte des Autónomo-Status ist die Mehrwertsteuerbehandlung von Rechnungen an ausländische Kunden:
- Rechnungen an spanische Unternehmen: Standardmäßig 21% IVA (oder reduzierter Satz für bestimmte Kategorien)
- Rechnungen an EU-Unternehmen: In der Regel keine IVA in Rechnung stellen (Umkehr der Steuerschuldnerschaft), aber Modelo 349 einreichen
- Rechnungen an Nicht-EU-Kunden: In der Regel keine IVA in Rechnung stellen (als Export von Dienstleistungen behandelt)
Eine falsche Behandlung kann in Steuerprüfungen problematisch werden. BMC überprüft jede Rechnungsstellungssituation und stellt die korrekte IVA-Behandlung sicher.
Wann man von Autónomo zu einer SL wechselt
Als Faustregel gilt: Wenn Ihr Nettogewinn aus selbstständiger Tätigkeit 50.000-60.000 Euro pro Jahr übersteigt, ist es möglicherweise steuerlich effizienter, als SL zu operieren. Der Körperschaftsteuersatz (25%) in Verbindung mit Gehaltsoptimierungsstrategien kann die Gesamtsteuerlast im Vergleich zum progressiven IRPF senken.
BMC führt jedes Jahr einen Strukturvergleich für Kunden mit wachsendem Einkommen durch und berät rechtzeitig, wenn ein Wechsel sinnvoll wird.
Autónomo in Spanien: was Sie ab dem ersten Tag wissen müssen
Kosten und Abgaben im ersten Jahr
Das erste Jahr als Autónomo in Spanien hat ein günstigeres Kostenprofil dank der Tarifa Plana:
| Periode | Sozialversicherungsbeitrag |
|---|---|
| Monate 1–12 (Tarifa Plana) | 80 €/Monat |
| Monate 13–24 (erhöht) | 80 €/Monat bei Einkommen <670 €; progressiv danach |
| Ab Monat 25 | Voller einkommensbasierter Beitrag (ab ~230 €/Monat) |
Ab 2023 ist das Beitragssystem einkommensbasiert: Autónomos melden vierteljährlich ihr voraussichtliches Nettoeinkommen und wählen die entsprechende Beitragsgrundlage. Am Jahresende gleicht die TGSS den tatsächlichen Beitrag mit dem deklarierten Einkommen ab — Nachzahlungen oder Erstattungen sind möglich.
Steuerliche Abzüge als Autónomo: Die häufigsten abzugsfähigen Ausgaben für Freiberufler in Spanien:
- Heimbüro: bis zu 30% der Hauskosten (Miete, Strom, Internet), proportional zur beruflichen Nutzfläche
- Computer, Monitor, Zubehör: vollständig abzugsfähig wenn beruflich genutzt
- Mobiltelefon: 50% der Kosten wenn gemischt genutzt
- Fahrten zu Kunden (km-Abrechnung oder Fahrzeugkosten 50%)
- Fachzeitschriften, Software-Abonnements, Fortbildung
- Sozialversicherungsbeiträge (vollständig abzugsfähig)
- Buchhaltungshonorar: vollständig abzugsfähig
Mehrwertsteuer bei internationalen Kunden: die häufigsten Fehler
Rechnungen an Kunden in Deutschland oder anderen EU-Ländern (B2B): Keine spanische IVA in Rechnung stellen. Reverse-Charge: der deutsche Empfänger erklärt und zahlt die Mehrwertsteuer in Deutschland. Im Modelo 349 muss diese Transaktion gemeldet werden.
Rechnungen an EU-Verbraucher (B2C): Hier gilt die IVA des Ziellandes. Bei niedrigem Umsatz (unter 10.000 Euro/Jahr an EU-Verbraucher gesamt) kann die spanische IVA (21%) berechnet werden. Bei Überschreitung der Schwelle: One-Stop-Shop (OSS) Registrierung in Spanien für alle EU-B2C-Umsätze.
Rechnungen an Kunden außerhalb der EU: In der Regel keine IVA (Export von Dienstleistungen, Art. 69 LIVA). Die Dienstleistung gilt als im Empfängerland erbracht wenn der Empfänger ein Unternehmen ist (B2B-Regelung nach Art. 69.Uno LIVA).
Gemischte Situationen: Einige Freiberufler haben sowohl spanische als auch internationale Kunden. Die IVA-Behandlung für jede Kundengruppe muss korrekt dokumentiert sein — BMC prüft jede neue Kundenbeziehung und stellt die korrekte Rechnungsstellung sicher.
Beckham-Gesetz für Autónomos: Bedingungen und Antrag
Das Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer (Art. 93 Ley 35/2006) steht auch Autónomos zur Verfügung, wenn:
- Der Antragsteller in den letzten 5 Jahren nicht steuerlich in Spanien ansässig war
- Die Tätigkeit als Autónomo eine der qualifizierenden Formen erfüllt: hochqualifizierter Fachkraft für nicht-spanische Kunden, Unternehmensgründer nach Ley 14/2013, Telearbeiter für ausländisches Unternehmen (Visado Nómada Digital), oder Sportler
- Der Antrag (Modelo 149) innerhalb von 6 Monaten nach der Autónomo-Registrierung gestellt wird
Unter dem Beckham-Regime zahlen qualifizierende Autónomos:
- 24% auf Einkommen bis 600.000 Euro (statt progressivem IRPF bis 47%)
- 45% auf Einkommen über 600.000 Euro (Flat Rate, nicht progressiv)
- Ausländische Einkünfte werden während des Regimes grundsätzlich nicht in Spanien besteuert
BMC bewertet die Berechtigung und verwaltet den Antragsprozess einschließlich Modelo 149 und Modelo 151 (jährliche Sondererklärung unter dem Regime).
Wechsel von Autónomo zu SL: wann es sich lohnt
Als Faustregel lohnt sich der Wechsel zur Sociedad de Responsabilidad Limitada (SL) wenn:
- Nettogewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit regelmäßig über 50.000–60.000 Euro liegt
- Haftungsabschirmung für das Geschäft wichtig ist (Kundenverträge, Risiken)
- Internationale Expansion oder Kooperationspartner eine formale Unternehmensstruktur erfordern
- Vermögensaufbau innerhalb des Unternehmens geplant ist (thesauriertes Kapital)
Steuervergleich bei 80.000 Euro Jahresgewinn:
| Struktur | Steuer + Abgaben (approximativ) |
|---|---|
| Autónomo | IRPF ~32–35% + RETA ~5.000 €/Jahr = ~31.000–33.000 € |
| SL (Geschäftsführergehalt 50.000 €, Dividende 30.000 €) | IS 25% auf thesaurierten Teil + IRPF auf Gehalt ~27.000–29.000 € |
Der Vorteil der SL wächst mit dem Einkommen. BMC führt den jährlichen Vergleich und berät zum optimalen Umwandlungszeitpunkt.
Was als Nächstes kommt
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Häufig gestellte Fragen
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