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Besteuerung Andorra für Spanier: echte Vorteile, echte Risiken

Jedes Jahr erwägen Hunderte spanischer Unternehmer, ihren Steuerwohnsitz nach Andorra zu verlegen. Die meisten kennen nur einen Teil der Information: In Andorra zahlt man maximal 10 % Einkommensteuer und es gibt keine Vermögensteuer. Die Information stimmt. Was ihnen niemand erzählt: Die AEAT hat erhebliche Ressourcen in die Anfechtung von Wohnsitzverlegungen nach Andorra investiert. Die Anforderungen an den Nachweis des tatsächlichen Wohnsitzes sind viel strenger, als viele Berater suggerieren. Und wenn die Behörde die Wohnsitzverlegung nicht anerkennt, hat der Steuerpflichtige jahrelang in zwei Ländern Steuern gezahlt, ohne diese zurückfordern zu können.

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Wie wir arbeiten

Vom ersten Kontakt bis zum Abschluss

  1. Machbarkeitsdiagnose

    Wir analysieren Ihre konkrete Situation: Wert der Beteiligungen und Finanzanlagen in Spanien, persönliche und familiäre Bindungen, schulpflichtige Kinder, unternehmerische Tätigkeit in Spanien. Wir quantifizieren potenzielle Steuerersparnis und Anfechtungsrisiko.

  2. Strukturierung der Verlegung

    Wenn die Verlegung machbar ist, gestalten wir die Umsetzung: Wahl zwischen passivem oder aktivem Wohnsitz, Zeitplan der Entkoppelung von Spanien, Wegzugsteuererklärung wenn erforderlich, Regularisierung des Modelos 720 und Planung der Übergangsphase.

  3. Dokumentation und Begleitung

    Die Wohnsitzverlegung endet nicht am Tag der Ummeldung. Die AEAT kann bis zu vier Jahre später eine Prüfung einleiten. Wir bereiten die Dokumentation vor und verwalten alle AEAT-Anforderungen.

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Das Problem

Jedes Jahr erwägen Hunderte spanischer Unternehmer, ihren Steuerwohnsitz nach Andorra zu verlegen. Die meisten kennen nur einen Teil der Information: In Andorra zahlt man maximal 10 % Einkommensteuer und es gibt keine Vermögensteuer. Die Information stimmt. Was ihnen niemand erzählt: Die AEAT hat erhebliche Ressourcen in die Anfechtung von Wohnsitzverlegungen nach Andorra investiert. Die Anforderungen an den Nachweis des tatsächlichen Wohnsitzes sind viel strenger, als viele Berater suggerieren. Und wenn die Behörde die Wohnsitzverlegung nicht anerkennt, hat der Steuerpflichtige jahrelang in zwei Ländern Steuern gezahlt, ohne diese zurückfordern zu können.

Unsere Lösung

Bei BMC beraten wir Personen, die eine Verlagerung des Steuerwohnsitzes nach Andorra erwägen, mit einem realistischen Ansatz. Wir analysieren Vermögenssituation, Bindungen an Spanien, Kosten der Wegzugsteuer und die reale Machbarkeit des Wohnsitnznachweises. Wenn die Verlegung sinnvoll ist, strukturieren wir sie korrekt. Wenn die Risiken die Vorteile überwiegen, sagen wir es.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Machbarkeitsdiagnose

Wir analysieren Ihre konkrete Situation: Wert der Beteiligungen und Finanzanlagen in Spanien, persönliche und familiäre Bindungen, schulpflichtige Kinder, unternehmerische Tätigkeit in Spanien. Wir quantifizieren potenzielle Steuerersparnis und Anfechtungsrisiko.

2

Strukturierung der Verlegung

Wenn die Verlegung machbar ist, gestalten wir die Umsetzung: Wahl zwischen passivem oder aktivem Wohnsitz, Zeitplan der Entkoppelung von Spanien, Wegzugsteuererklärung wenn erforderlich, Regularisierung des Modelos 720 und Planung der Übergangsphase.

3

Dokumentation und Begleitung

Die Wohnsitzverlegung endet nicht am Tag der Ummeldung. Die AEAT kann bis zu vier Jahre später eine Prüfung einleiten. Wir bereiten die Dokumentation vor und verwalten alle AEAT-Anforderungen.

10%
Höchststeuersatz IGEC (andorranische Einkommensteuer) für Einkommen über €40.000
183
Tage tatsächlicher Anwesenheit, die Spanien zur Verlust der Steuerresidenz verlangt
€4M
Vermögensschwelle, ab der die Wegzugsteuer auf latente Gewinne greifen kann

Ich hatte monatelang die Verlegung nach Andorra mit Informationen aus Foren geprüft. BMC war das erste Büro, das mir die realen Risiken erklärte: meine Kinder gehen in Barcelona zur Schule, mein Hauptunternehmen hat seinen Sitz in Spanien. Ich entschied mich gegen die Verlegung und strukturierte eine Optimierung innerhalb Spaniens. Die beste Entscheidung.

Mandant BMC Unternehmer, Immobiliensektor, Familiengruppe

Andorra bietet echte Steuervorteile. Aber die Wohnsitzverlegung ist kein Selbstläufer — und die AEAT hat in den letzten Jahren erhebliche Ressourcen in die Prüfung andorranischer Wohnsitze spanischer Steuerpflichtiger investiert. BMC berät mit vollständiger Information, nicht mit übertriebenen Versprechen.

Das andorranische Steuersystem

Der IGEC (andorranische Einkommensteuer) staffelt sich progressiv von 0 % (unter €24.000) über 5 % (€24.000–40.000) auf maximal 10 % (über €40.000). Der Effektivsatz bei €200.000 Jahreseinkommen liegt bei ca. 9,7 % — gegenüber bis zu 47 % Grenzsteuersatz in Spanien. Hinzu kommen: keine Vermögensteuer, keine landesweite Erbschaft- und Schenkungsteuer, Körperschaftsteuer 10 %.

Wegzugsteuer: Die Einstiegshürde

Art. 95.bis LIRPF besteuert latente Gewinne auf Beteiligungen bei Verlagerung nach Andorra (kein EU/EWR-Mitglied): vollständige Zahlung im Verlegungsjahr, keine Stundung. Betroffen bei Beteiligungswert > €4.000.000 oder > 25 % Beteiligung mit Wert > €1.000.000. Steuersatz: Sparertarif 19–28 %.

Die AEAT-Prüfungspraxis

Drei Anfechtungsargumente dominieren: (1) Weniger als 183 Tage tatsächliche Anwesenheit in Andorra; (2) Wirtschaftliche Interessen — der Steuerpflichtige leitet operative spanische Gesellschaften; (3) Ehegatte und Kinder in Spanien.

Die Dokumentation muss lückenlos sein: Kontoauszüge, Versorgungsrechnungen, Mobilfunkprotokolle, Arzttermine, Schulnachweise, Terminkalender. Das DBA Spanien-Andorra (seit 2016) löst das Problem nicht, wenn Spanien die Wohnsitzverlegung grundlegend anficht.

Alternative: Steueroptimierung innerhalb Spaniens

Für viele Mandanten ist die optimierte Steuerstruktur innerhalb Spaniens — Holdingstruktur, SOCIMI, Familienunternehmensprivileg, ETVE — eine attraktive Alternative ohne Mobilitätszwang und Anfechtungsrisiko.

Wohnsitzverlegung nach Andorra: vier Phasen für eine korrekt strukturierte Verlagerung

Phase 1: Realistische Machbarkeitsdiagnose

Bevor ein einziges Dokument eingereicht wird, analysiert BMC die konkrete Situation:

Wert der Beteiligungen und latente Gewinne: Wenn der Marktwert der Beteiligungen 4 Millionen Euro übersteigt oder die Beteiligung an einer Gesellschaft 25 % oder mehr beträgt mit Wert über 1 Million Euro, greift Art. 95 bis LIRPF (Wegzugsteuer). Die Wegzugsteuer besteuert den latenten Gewinn zum Sparertarif (19–28 %) im Jahr der Verlagerung — ohne Stundungsmöglichkeit bei einem Nicht-EU/EWR-Zielland wie Andorra. Für einen Unternehmer mit einer Gesellschaft im Wert von 10 Millionen Euro und einem Buchwert von 500.000 Euro kann die Wegzugsteuer über 2,5 Millionen Euro betragen.

Persönliche und familiäre Bindungen: Schulpflichtige Kinder in Spanien, Ehegatte mit Wohnsitz in Spanien und das Hauptunternehmen mit operativem Sitz in Spanien sind die drei stärksten AEAT-Argumente gegen einen echten Wohnsitzwechsel. Wenn diese drei Faktoren zutreffen, ist die Verlagerung praktisch nicht verteidigbar — unabhängig von der Zeit, die man nominell in Andorra verbringt.

Realistische Steuerersparnis nach Kosten: BMC modelliert die tatsächliche Nettoersparnis über 5–10 Jahre unter realistischen Szenarien: Wegzugsteuer, Kosten der andorranischen Residenz (Investition, Wohnung, Lebenshaltung), AEAT-Anfechtungsrisiko, und mögliche Regularisierungskosten bei Misserfolg.

Phase 2: Strukturierung des Wohnsitzwechsels

Wenn die Verlagerung nach vollständiger Analyse sinnvoll ist:

  1. Wahl des Residenztyps: Passive Residenz (ohne wirtschaftliche Tätigkeit in Andorra) erfordert eine Investition in andorranische Immobilien oder Einlagen von mindestens 600.000 Euro sowie Nachweis dauerhafter Wohnstätte. Aktive Residenz erfordert echte wirtschaftliche Tätigkeit mit CASS-Anmeldung und lokalem Personal.

  2. Zeitplan der Entkoppelung: Das Ziel ist, die 183 Tage tatsächlicher Anwesenheit in Andorra zu dokumentieren und gleichzeitig die Bindungen an Spanien zu reduzieren. Der Schuleintritt der Kinder in Andorra, die Verlagerung des Hauptwohnsitzes, die Umbuchung von Dienstleistungen und die Registrierung des Fahrzeugs sind Signale, die die AEAT in Prüfungen berücksichtigt.

  3. Wegzugsteuererklärung: Falls Art. 95 bis greift, wird die Erklärung in der IRPF-Jahreserklärung des Verlagerungsjahres eingereicht (Modelo 100 mit Anhang zu Art. 95 bis). BMC berechnet die optimale Bewertung der Beteiligungen — in der Regel unter Hinzuziehung eines Bewertungsgutachtens — um die Steuerbemessungsgrundlage zu minimieren.

Phase 3: Dokumentation des andorranischen Wohnsitzes für den AEAT-Nachweis

Die AEAT hat bis zu vier Jahre nach Ende des Steuerjahres Zeit, die Wohnsitzverlegung zu prüfen. BMC bereitet das Dokumentationspaket vor:

  • Kontoauszüge mit überwiegenden Konsumausgaben in Andorra
  • Versorgungsrechnungen (Strom, Wasser, Telefon) auf andorranische Adresse
  • Mobilfunkprotokoll (Aufenthalt und Verbindungen in Andorra)
  • Arzttermine und Krankenversicherungsnachweis in Andorra
  • Nachweis der Mindestanwesenheit von 183 Tagen (Einreise- und Ausreisebelege)
  • Schulnachweise der Kinder in Andorra (falls zutreffend)
  • Businessunterlagen: Gesellschafterversammlungen, Verwaltungsratssitzungen in Andorra

Phase 4: Laufende Compliance und Reaktion auf AEAT-Prüfungen

Nach der Verlagerung entstehen neue Steuerpflichten in Spanien als Nicht-Resident:

  • Modelo 210 (IRNR): für Dividenden spanischer Gesellschaften, Mieteinnahmen aus spanischen Immobilien, Kapitalgewinne aus dem Verkauf spanischer Vermögenswerte
  • Anwendung des DBA Spanien-Andorra: Zinsen aus spanischen Anleihen, lizenzgebühren und Dividenden werden nach dem DBA 2015 teilweise oder vollständig in Spanien mit reduziertem Satz besteuert (Dividenden: 5–15% je nach Beteiligungsquote)

Wenn die AEAT eine Prüfung des andorranischen Wohnsitzes einleitet, vertritt BMC den Mandanten durch alle Phasen: Diligencia de colaboración, Procedimiento de comprobación und, falls nötig, Reklamation und gerichtliches Verfahren.

Kosten und Zeitrahmen einer korrekt strukturierten Verlagerung nach Andorra

KomponenteKosten/Zeitrahmen
Machbarkeitsdiagnose + Modellierung2–4 Wochen
Passive Residenz in Andorra (Investition)≥600.000 € (reimbursable bei Rückkehr)
Wohnkosten Andorra (Miete, Lebenshaltung)30.000–60.000 €/Jahr
Wegzugsteuer (falls Art. 95 bis greift)Variable: 0 bis mehrere Mio. €
Bewertungsgutachten (empfohlen bei >4 Mio. € Beteiligung)5.000–20.000 €
Jährliche IRNR-Compliance in SpanienHonorar nach Aufwand

BMC stellt sicher, dass der Mandant die Verlagerung mit vollständiger Information trifft — keine Überraschungen nach der Entscheidung.

BMC unterhält eine Vertretung in Andorra. Besuchen Sie unsere Andorra-Vertretung für lokale Betreuung.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Der IGEC hat eine progressive Staffelung: 0 % unter €24.000, 5 % zwischen €24.000 und €40.000, 10 % über €40.000. Effektivsatz bei €200.000 Einkommen: ca. 9,5–9,8 %, gegenüber bis zu 47 % Grenzsteuersatz in Spanien. Keine Vermögensteuer, keine Erbschaft- und Schenkungsteuer national, Körperschaftsteuer 10 %.
Passiver Wohnsitz: keine wirtschaftliche Tätigkeit in Andorra, Mindestinvestition €600.000 in andorranische Immobilien oder Einlagen, Mindestanwesenheit 90 Tage/Jahr. Aktiver Wohnsitz: CASS-Anmeldung und tatsächliche Wirtschaftstätigkeit in Andorra. Entscheidend für den Verlust der spanischen Steuerresidenz sind die 183 Anwesenheitstage — nicht die Art des andorranischen Aufenthaltstitels.
Art. 95.bis LIRPF: besteuert latente Gewinne auf Wertpapiere/Beteiligungen bei Wohnsitzverlegung, wenn Marktwert > €4.000.000 oder Beteiligung > 25 % mit Wert > €1.000.000. Da Andorra kein EU/EWR-Mitglied ist: Zahlung im Verlegungsjahr ohne Stundungsmöglichkeit. Steuersatz: Sparertarif 19–28 %.
Drei Hauptargumente: (1) Anwesenheit < 183 Tage in Andorra nachgewiesen; (2) Mittelpunkt der Lebensinteressen — der Steuerpflichtige leitet operative spanische Gesellschaften; (3) Ehegatte und minderjährige Kinder haben gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien. Die AEAT nutzt Telefondaten, Kartentransaktionen und Schulnachweise der Kinder als Belege.
Die andorranische Wohnsitzbescheinigung ist Ausgangspunkt, nicht Ziel. Die AEAT prüft: Kontoauszüge mit Konsum in Andorra, Versorgungsrechnungen, Mobilfunkprotokolle, datierte Belege, Arzttermine in Andorra, Schulbelege für Kinder und Terminkalender. Die 183-Tage-Dokumentation muss lückenlos sein.
Das DBA (seit 26. Februar 2016) verteilt die Steuerhoheit und sieht Verständigungsverfahren vor. Es funktioniert, wenn Spanien den andorranischen Wohnsitz anerkennt. Wenn die AEAT anficht, löst das DBA das Grundproblem nicht: Die Behörde wendet spanisches Innenrecht an. Das Verständigungsverfahren ist langsam und im Ergebnis unsicher.
Rechtlich ja. Praktisch ist dies das stärkste AEAT-Argument für einen verbleibenden spanischen Steuerwohnsitz. Es empfiehlt sich: operative Funktionen tatsächlich auf Dritte delegieren, Gesellschafterversammlungen in Andorra oder per dokumentierter Videokonferenz, Nachweis dass Geschäftsführung keine physische Anwesenheit in Spanien erfordert.

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Häufige Fragen

Fragen zu Besteuerung in Andorra für in Spanien Ansässige

Der IGEC hat eine progressive Staffelung: 0 % unter €24.000, 5 % zwischen €24.000 und €40.000, 10 % über €40.000. Effektivsatz bei €200.000 Einkommen: ca. 9,5–9,8 %, gegenüber bis zu 47 % Grenzsteuersatz in Spanien. Keine Vermögensteuer, keine Erbschaft- und Schenkungsteuer national, Körperschaftsteuer 10 %.
Passiver Wohnsitz: keine wirtschaftliche Tätigkeit in Andorra, Mindestinvestition €600.000 in andorranische Immobilien oder Einlagen, Mindestanwesenheit 90 Tage/Jahr. Aktiver Wohnsitz: CASS-Anmeldung und tatsächliche Wirtschaftstätigkeit in Andorra. Entscheidend für den Verlust der spanischen Steuerresidenz sind die 183 Anwesenheitstage — nicht die Art des andorranischen Aufenthaltstitels.
Art. 95.bis LIRPF: besteuert latente Gewinne auf Wertpapiere/Beteiligungen bei Wohnsitzverlegung, wenn Marktwert > €4.000.000 oder Beteiligung > 25 % mit Wert > €1.000.000. Da Andorra kein EU/EWR-Mitglied ist: Zahlung im Verlegungsjahr ohne Stundungsmöglichkeit. Steuersatz: Sparertarif 19–28 %.
Drei Hauptargumente: (1) Anwesenheit < 183 Tage in Andorra nachgewiesen; (2) Mittelpunkt der Lebensinteressen — der Steuerpflichtige leitet operative spanische Gesellschaften; (3) Ehegatte und minderjährige Kinder haben gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien. Die AEAT nutzt Telefondaten, Kartentransaktionen und Schulnachweise der Kinder als Belege.
Die andorranische Wohnsitzbescheinigung ist Ausgangspunkt, nicht Ziel. Die AEAT prüft: Kontoauszüge mit Konsum in Andorra, Versorgungsrechnungen, Mobilfunkprotokolle, datierte Belege, Arzttermine in Andorra, Schulbelege für Kinder und Terminkalender. Die 183-Tage-Dokumentation muss lückenlos sein.
Das DBA (seit 26. Februar 2016) verteilt die Steuerhoheit und sieht Verständigungsverfahren vor. Es funktioniert, wenn Spanien den andorranischen Wohnsitz anerkennt. Wenn die AEAT anficht, löst das DBA das Grundproblem nicht: Die Behörde wendet spanisches Innenrecht an. Das Verständigungsverfahren ist langsam und im Ergebnis unsicher.
Rechtlich ja. Praktisch ist dies das stärkste AEAT-Argument für einen verbleibenden spanischen Steuerwohnsitz. Es empfiehlt sich: operative Funktionen tatsächlich auf Dritte delegieren, Gesellschafterversammlungen in Andorra oder per dokumentierter Videokonferenz, Nachweis dass Geschäftsführung keine physische Anwesenheit in Spanien erfordert.
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