Das Registro Público Concursal (spanisches Insolvenzregister) ist die offizielle Datenbank des Justizministeriums, die alle laufenden [Insolvenzverfahren](/de/glossar/insolvency) in Spanien zentralisiert: Unternehmensinsolvenzverfahren, Restschuldbefreiungsverfahren für natürliche Personen und Sanierungspläne. Die Abfrage ist kostenlos, öffentlich und ohne digitale Identifizierung zugänglich. Für DACH-Unternehmen mit spanischen Tochtergesellschaften, Lieferanten oder Kunden bietet dieser Leitfaden einen praktischen Zugang zu diesem wichtigen Risikoinstrument.
Rechtsgrundlage: Was regelt das spanische Insolvenzregister
Das Registro Público Concursal richtet sich nach dem Real Decreto Legislativo 1/2020 vom 5. Mai (TRLC — Konsolidiertes Insolvenzgesetz). Seine ausführliche Regelung findet sich im Real Decreto 892/2013 vom 15. November (Verordnung des Insolvenzregisters). Die technische Verwaltung obliegt dem Zentralen Handelsregister unter Aufsicht des Justizministeriums.
Mit dem Ley 16/2022 vom 5. September, das die EU-Richtlinie 2019/1023 über Restrukturierungsrahmen umsetzt, wurde das Register auf gerichtlich homologierte Sanierungspläne und außergerichtliche Zahlungsvereinbarungen ausgeweitet. Diese Reform macht das RPC zur vollständigen Referenz für jedes formale Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahren in Spanien.
Welche Informationen enthält das Insolvenzregister
Jeder im Register eingetragene Vorgang enthält folgende Daten:
- Identifikation des Schuldners: Name oder Unternehmensbezeichnung, NIF/CIF oder NIE, eingetragener Sitz.
- Justizbehörde: zuständiges Handels- oder Amtsgericht, Aktenzeichen und Abteilung.
- Verfahrensdaten: Datum des Eröffnungsbeschlusses, Verfahrensart (ordentlich oder abgekürzt), aktuelle Phase (allgemeine Phase, Sanierungsphase, Liquidationsphase).
- Insolvenzverwalter: Name, Berufsorganisation und Kontaktdaten des vom Gericht bestellten Insolvenzverwalters.
- Amtliche Veröffentlichungen: Verweise auf BORME und BOE, wo Verfahrensankündigungen veröffentlicht wurden.
- Verfahrensvorfälle: wesentliche Entscheidungen (Sanierungsplangenehmigung, Liquidationseröffnung, Verfahrensabschluss).
- Restschuldbefreiung: für natürliche Personen der Stand des Entschuldungsverfahrens (EPI), einschließlich vorläufigem und endgültigem Entschuldungsbeschluss.
- Sanierungspläne (seit 2022): nach Ley 16/2022 homologierte Pläne mit Angabe des unterstützenden Gläubigeranteils.
Wie das Insolvenzregister Schritt für Schritt abgefragt wird
Zugang zum Portal
- Aufruf von registropublicoconcursal.es (offizielles Portal des Justizministeriums).
- Auf der Startseite den Reiter „Publicidad Registral” auswählen.
- Suchtyp wählen: nach Name oder Unternehmensbezeichnung, nach NIF/CIF/NIE oder nach Verfahrensnummer.
Suche nach Name oder CIF
Den vollständigen oder teilweisen Unternehmensnamen (oder die CIF ohne Bindestriche) in das Suchfeld eingeben. Das System führt eine Ähnlichkeitssuche durch und gibt alle Ergebnisse aus, die den eingegebenen String enthalten. Beim Klick auf die Aktenzeichen wird das vollständige Verfahrensdetail mit allen zugehörigen Veröffentlichungen und den Daten des Insolvenzverwalters angezeigt.
Interpretation der Ergebnisse
Die Ergebnisse zeigen eine Tabelle mit Spalten: Schuldner, NIF, Gericht, Aktenzeichen, Eröffnungsdatum und Status. Der Status kann sein:
- Abierto / Fase común: Verfahren in Bearbeitung, Sanierungsplan ausstehend oder Liquidation nicht eröffnet.
- Convenio aprobado: Das Gericht hat die Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubigern homologiert.
- Liquidación: Die Auflösung und Vermögensverwertung des Schuldners wurde beschlossen.
- Concurso concluido: Das Verfahren wurde durch Planerfüllung, Masseunzulänglichkeit oder abgeschlossene Liquidation beendet.
- Segunda oportunidad / EPI: Restschuldbefreiungsverfahren für natürliche Person.
Erweiterte Suche
Das Portal ermöglicht Filterung nach Gericht, Provinz, Verfahrensart und Datumsbereich. Diese Funktion ist nützlich für Fachleute (Anwälte, Berater, Finanzinstitute), die Verfahren bei einem bestimmten Gericht überwachen oder mehrere Vorgänge verfolgen müssen. Es können auch Ergebnisse im CSV-Format exportiert werden.
Auswirkungen einer Eintragung im Insolvenzregister
Auswirkungen auf die Vertragsfähigkeit
Die Erklärung des Insolvenzverfahrens erzeugt kraft Gesetzes automatische Rechtsfolgen, die über das RPC veröffentlicht werden:
- Verbot zum Abschluss öffentlicher Aufträge während des laufenden Verfahrens (Art. 71 Abs. 1 Buchst. b LCSP), sofern der genehmigte Sanierungsplan dieses Verbot nicht ausdrücklich ausschließt.
- Automatische Auflösung von Verträgen mit Fälligkeitsklauseln bei Insolvenz: Viele Handelsverträge, Miet- oder Finanzierungsverträge enthalten Auflösungs- oder Fälligkeitsklauseln bei Insolvenz einer Partei. Die Eintragung im RPC ist der offizielle Dokumentationsnachweis für diesen Umstand.
- Aussetzung von Einzelvollstreckungen: Ab der Verfahrenseröffnung können Gläubiger keine Einzelvollstreckungen gegen das Schuldnervermögen mehr einleiten oder fortsetzen (Art. 142 TRLC).
Auswirkungen auf Geschäftsruf und Kredit
Die Eintragung im RPC ist öffentlich und für jedes Unternehmen oder jede Person zugänglich. In der Praxis bedeutet dies:
- Lieferanten werden das RPC vor Kreditgewährung oder Lieferung auf Zahlungsziel abfragen.
- Finanzinstitute lehnen die Finanzierung für eingetragene Unternehmen ab oder verschärfen die Konditionen.
- Große Kunden können Auflösungsklauseln für Liefer- oder Serviceverträge aktivieren.
- Ausländische Geschäftspartner können die Solvenz über europäische Interkonnektion überprüfen (BRIS — Business Registers Interconnection System). Wichtig für DACH-Unternehmen: Über das BRIS kann der Eintragungsstand eines spanischen Schuldners direkt aus deutschen, österreichischen oder schweizerischen Registersportalen abgefragt werden.
Die Verhandlungsmitteilung als „Vorabschutzschild”
Das TRLC erlaubt dem Schuldner, dem Gericht mitzuteilen, dass er Verhandlungen mit seinen Gläubigern über ein Sanierungsabkommen oder einen Restrukturierungsplan aufgenommen hat, bevor er formell Insolvenz anmeldet. Diese Mitteilung (Art. 583 TRLC) wird im RPC eingetragen und aktiviert den „Schutzschild”: Für maximal drei Monate können Finanzgläubiger keine Vollstreckungen einleiten. Diese Figur ermöglicht dem Schuldner, mit einem gewissen Sicherheitspuffer zu verhandeln, ohne formal Insolvenz angemeldet zu haben.
Löschung der Eintragung: wann sie aus dem Register verschwindet
Die Eintragung im RPC ist nicht permanent:
- Abschluss durch Sanierungsplan: Wenn der Schuldner den vom Gericht genehmigten Plan vollständig erfüllt, erlässt das Gericht einen Abschlussbeschluss und das RPC wird mit der Abschlussentscheidung aktualisiert.
- Abschluss durch Liquidation: Wenn das Schuldnervermögen erschöpft und unter den Gläubigern verteilt ist, erlässt das Gericht den Abschlussbeschluss.
- Archivierung durch Masseunzulänglichkeit: Wenn der Schuldner nicht ausreichend Aktiva hat, um das Verfahren zu bestreiten, kann das Gericht es archivieren (Art. 37 bis TRLC). Das RPC vermerkt es als archiviert.
- Restschuldbefreiung: Der endgültige Entschuldungsbeschluss (EPI) — der die natürliche Person Schuldnerin von nicht im Insolvenzverfahren befriedigten Schulden befreit — wird im RPC vermerkt.
Im Gegensatz zu privaten Schuldnerregistern (mit einer maximalen Eintragungsfrist von fünf Jahren nach der LOPDGDD) gibt es beim RPC keine automatische Löschfrist: Die Daten bleiben, bis das Verfahren formal und endgültig abgeschlossen ist.
Das Insolvenzregister im europäischen Kontext
Die EU-Richtlinie 2019/1023 verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Vernetzung ihrer Insolvenzregister über das BRIS (Business Registers Interconnection System). Das bedeutet, dass im spanischen RPC eingetragene Verfahren für Gläubiger und Interessierte in anderen EU-Ländern über ihre eigenen Registerportale zugänglich sind.
Für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten — spanische Tochtergesellschaften europäischer Konzerne oder spanische Unternehmen mit Gläubigern im Ausland — hat die Eintragung im RPC damit Auswirkungen, die über das nationale Hoheitsgebiet hinausgehen.
Wann und wie BMC in Insolvenzverfahren tätig wird
Das Restrukturierungs- und Insolvenzteam von BMC, geleitet von Rechtsanwalt Raúl Herrera García (Madrid), ist in Insolvenzverfahren in verschiedenen Phasen tätig:
- Vor dem Insolvenzverfahren: Analyse der Tragfähigkeit, Gestaltung von Sanierungsvorschlägen, Verhandlungsmitteilung an das Gericht (Art. 583 TRLC) zur Aktivierung des Schutzschirms.
- Insolvenzverwaltertätigkeit: Tätigkeit als gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter in Verfahren kleiner und mittlerer Unternehmen.
- Schuldnervertretung: Vertretung natürlicher Personen als Schuldner in Restschuldbefreiungsverfahren (EPI) und Abwicklung des Expressinsolvenzverfahrens.
- Gläubigervertretung: Einlassung und Vertretung der Gläubigerinteressen in Insolvenzverfahren, Forderungsanerkennung und Widerspruch gegen Gläubigerlisten.
Wenn Sie die Insolvenzsituation eines Schuldners, Lieferanten oder Vertragspartners prüfen müssen, können Sie sich an unser Team wenden für eine vollständige Überprüfung, die das RPC, das Handelsregister und andere relevante Informationsquellen einbezieht.