Die Normen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PBC/FT) verpflichten eine breite Gruppe von Unternehmen und Fachleuten zu Kunden-Identifizierungspflichten, Meldung verdächtiger Transaktionen und interner Schulung, die weit über das hinausgehen, was gemeinhin erwartet wird. Die Nichteinhaltung wird mit erheblichen Sanktionen geahndet, und die aufsichtsbehördliche Überwachung durch den SEPBLAC und die sektorspezifischen Aufsichtsbehörden hat sich in den letzten Jahren stark intensiviert.
Wer ist zur Geldwäscheprävention verpflichtet?
Das Gesetz 10/2010 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung definiert einen umfangreichen Katalog von “verpflichteten Subjekten” (sujetos obligados):
Finanzsektor: Banken, Sparkassen, Wertpapierfirmen, Versicherungsgesellschaften (im Lebensversicherungsbereich), Wechselbüros, elektronisches Geld.
Beratungsberufe: Notare, Rechtsregistratoren, Rechtsanwälte und Steuerberater, wenn sie bestimmte Tätigkeiten ausüben (Immobilientransaktionen, Gesellschaftsgründungen, Verwaltung von Fonds oder Konten des Kunden). Das Anwaltsprivileg gilt für rechtliche Beratung und Prozessvertretung, schützt aber keine Transaktionsunterstützung.
Immobilienbranche: Agenten, die beim Kauf und Verkauf von Immobilien vermitteln.
Kryptowerte-Dienstleister: Unternehmen, die Kryptowährungs-Börsendienstleistungen oder Krypto-Verwahrungsdienstleistungen anbieten, wenn sie bei der Banco de España registriert sind.
Sonstiges: Auditoren und externe Buchhalter, Unternehmensberater, Kasinos und Glücksspielunternehmen, Händler von Hochwertobjekten (Kunstwerke, Schmuck, Fahrzeuge über 10.000 Euro in bar).
Die wichtigsten Pflichten
Due Diligence beim Kunden (KYC)
Alle verpflichteten Subjekte müssen ihre Kunden (und wirtschaftlich Berechtigten) identifizieren und verifizieren, bevor sie eine Geschäftsbeziehung aufnehmen oder eine gelegentliche Transaktion über dem Schwellenwert durchführen.
Standardmaßnahmen:
- Identifikation natürlicher Personen (DNI/Reisepass).
- Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten (wirtschaftliche Eigentümer mit mehr als 25 % der Kontrolle).
- Kenntnis des Verwendungszwecks und der Art der Geschäftsbeziehung.
- Überwachung der Transaktionen auf Konsistenz mit dem Kundenprofil.
Verstärkte Maßnahmen (in Hochrisikosituationen):
- Politisch exponierte Personen (PEP): Aktuelle oder frühere Inhaber prominenter öffentlicher Funktionen und ihre Familienangehörigen.
- Länder mit erhöhtem Risiko (FATF-Schwarzliste oder -Grauliste).
- Ungewöhnlich komplexe oder hochwertige Transaktionen ohne offensichtlichen wirtschaftlichen Zweck.
Meldung verdächtiger Operationen an den SEPBLAC
Wenn ein verpflichtetes Subjekt Anzeichen identifiziert, dass eine Transaktion mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zusammenhängen könnte, muss es diese unverzüglich dem SEPBLAC (Servicio Ejecutivo de la Comisión de Prevención del Blanqueo de Capitales) melden.
Was zu melden ist:
- Barzahlungen oder Äquivalente über 10.000 Euro (automatische Meldung durch Finanzinstitute).
- Verdächtige Transaktionen, die diesen Schwellenwert nicht erreichen, aber Warnsignale aufweisen.
- Ungewöhnliche Kapitalbewegungen aus Ländern mit erhöhtem Risiko.
Das Gebot der Vertraulichkeit (“tipping-off”): Es ist ausdrücklich verboten, den Kunden über die Meldung zu informieren, die an den SEPBLAC erstattet wurde.
Internes Kontrollprogramm
Verpflichtete Subjekte müssen ein schriftliches internes Geldwäschepräventionsprogramm haben, das Folgendes umfasst:
- Risikobewertung: Identifikation und Bewertung der spezifischen Geldwäscherisiken des Unternehmens nach Kundensegmenten, Dienstleistungen, geografischer Exposition.
- Interne Kontrollmaßnahmen: KYC-Verfahren, Transaktionsüberwachung, Verfahren für die Meldung an den SEPBLAC.
- Verantwortlicher für interne Kontrolle: Jedes verpflichtete Subjekt muss einen benannten Compliance-Beauftragten für PBC haben.
- Personalschulung: Jährliche Schulung aller Mitarbeiter, die Kundenkontakt haben oder Finanztransaktionen verarbeiten.
- Externe Prüfung: Viele verpflichtete Subjekte müssen ihr Geldwäschepräventionsprogramm periodisch extern auditieren lassen.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Fehler 1: Kundendaten nicht aktuell halten Die KYC-Pflicht ist keine einmalige Überprüfung bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung. Die Unterlagen müssen aktuell gehalten und bei wesentlichen Änderungen aktualisiert werden.
Fehler 2: Den wirtschaftlich Berechtigten nicht identifizieren Viele KMU identifizieren die Gesellschaft, vergessen aber, zu ermitteln, wer 25 % oder mehr der Anteile hält. Bei verschachtelten Gesellschaftsstrukturen (Holdings) ist dies besonders kritisch.
Fehler 3: Kein internes Schulungsprogramm Das SEPBLAC und die sektorspezifischen Aufsichtsbehörden verlangen Nachweis der durchgeführten Schulungen. Mündliche Schulungen ohne Dokumentation gelten nicht.
Fehler 4: Verdächtige Transaktionen melden, aber dem Kunden davon erzählen Das “Tipping off” ist ausdrücklich verboten und stellt selbst einen Straftatbestand dar.
Die Sanktionen des SEPBLAC
| Verstoßkategorie | Sanktionsrahmen |
|---|---|
| Leichte Verstöße | Öffentliche oder private Verwarnung |
| Mittelschwere Verstöße | Bis zu 150.000 Euro |
| Schwere Verstöße | 150.001 Euro bis 1.500.000 Euro oder 1 % des Jahresumsatzes |
| Sehr schwere Verstöße | Bis zu 10.000.000 Euro oder 10 % des Jahresumsatzes |
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