Das Beckham-Gesetz endet nicht mit einem langen Brief von der AEAT — es hört einfach auf. Nach sechs Steuerjahren wechselt der Steuerpflichtige automatisch zur Standard-IRPF, mit der die gesamte Steuerwelt sich verändert: Einkommenssteuersatz, Vermögensteuer-Scope, Deklarationspflichten und die Behandlung ausländischer Vermögenswerte. Wer diesen Übergang unvorbereitet trifft, kann erhebliche Steuermehrbelastungen erleiden, die mit 18 Monaten vorausschauender Planung hätten minimiert werden können.
Was sich in Jahr 7 ändert: Die vier wichtigsten Wechsel
1. Einkommensteuersatz: von 24% flach zu progressiv bis 47%+
Während des Beckham-Regimes: 24% Pauschalsatz auf spanische Einkünfte (47% über 600.000 Euro).
Ab Jahr 7 (Standard-IRPF): Weltweit besteuert nach progressiver Skala:
- Bis 12.450 Euro: 19%
- 12.450–20.199 Euro: 24%
- 20.200–35.199 Euro: 30%
- 35.200–59.999 Euro: 37%
- 60.000–299.999 Euro: 45%
- Über 300.000 Euro: 47%
Dazu kommen regionale Aufschläge, die den Gesamtsatz in Regionen wie Katalonien oder dem Baskenland weiter erhöhen können.
Für DACH-Expatriates: Ein Jahreseinkommen von 200.000 Euro, das im Beckham-Regime 48.000 Euro IRPF kostet, wird ab Jahr 7 mit ca. 84.000-90.000 Euro besteuert — je nach Region eine Steigerung von 75-87%. Das ist der Planungsauslöser schlechthin.
2. Vermögensteuer: von spanischen Vermögenswerten zur weltweiten Besteuerung
Im Beckham-Regime: Nur spanische Vermögenswerte (obligación real).
Ab Jahr 7: Weltweite Vermögenswerte (obligación personal) — wenn die Nettovermögensschwelle überschritten wird (allgemein 700.000 Euro Nettovermögen; plus je nach Region ein regionaler Freibetrag).
Was das konkret bedeutet: Ein Expatriate mit einem deutschen Aktienportfolio von 2 Mio. Euro, Schweizer Altersvorsorge-Guthaben und einer deutschen Immobilie, die während des Beckham-Regimes vollständig außerhalb des spanischen Vermögensteuer-Scope lagen, hat in Jahr 7 plötzlich eine potenziell signifikante spanische Vermögensteuerlast.
Regionale Unterschiede: Madrid hat den Vermögensteuereffekt durch die Solidaritätssteuer (Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas) de facto reaktiviert, während andere Regionen (Andalusien, Comunidad Valenciana) verschiedene Freibeträge anwenden.
3. Modelo 720 und Modelo 721: Neue Deklarationspflichten
Ab Jahr 7 müssen folgende Deklarationen eingereicht werden, wenn die Schwellenwerte überschritten sind:
- Modelo 720: Auslandsbankkonten über 50.000 Euro, ausländische Wertpapiere über 50.000 Euro, ausländische Immobilien über 50.000 Euro
- Modelo 721: Ausländische Kryptovermögen über 50.000 Euro (Stichtag 31. Dezember)
Die erste Erklärung nach dem Regime-Ende deckt das erste Jahr ordentlicher IRPF-Ansässigkeit ab und wird im folgenden April (Modelo 720) bzw. Januar-März (Modelo 721) eingereicht.
Wichtig: Sanktionen für Nicht-Deklaration oder Spätdeklaration sind erheblich. Eine gute Exit-Planung beinhaltet die Vorbereitung des Modelo-720-Inventars bereits vor dem Regime-Ende.
4. Kapitalgewinne auf ausländische Vermögenswerte: Weltweit steuerpflichtig
Im Beckham-Regime: Ausländische Kapitalgewinne sind von der spanischen Steuer ausgenommen.
Ab Jahr 7: Vollständige spanische Steuerpflicht nach Sparstufen-Sätzen (19%-28%).
Das Timing-Problem: Wer ein deutsches Aktienportfolio während des Beckham-Regimes aufgebaut hat und es in Jahr 7 hält, hat einen Bestand an aufgelaufenen (aber im Regime nicht besteuerten) Gewinnen, die bei Realisierung nach Jahr 7 vollständig steuerpflichtig werden. Vorziehen von Realisierungen in das letzte Beckham-Jahr (Jahr 6) kann erhebliche Steuerersparnisse erzielen.
Wegzugsteuer-Parallele: §6 AStG vs. Art. 95bis LIRPF
Deutsche Staatsangehörige kennen die Wegzugsteuer nach §6 Außensteuergesetz (AStG) — die Besteuerung unrealisierter Gewinne auf wesentliche Beteiligungen beim Verlassen Deutschlands. Eine parallele Regelung existiert in Spanien unter Art. 95bis LIRPF.
Art. 95bis LIRPF (spanische Exit Tax):
- Greift bei ordentlichen spanischen IRPF-Residenten mit mehr als 10 Jahren Residenz, die Spanien verlassen
- Betrifft unrealisierte Gewinne auf qualifizierte Anteile (Anteil ≥25% oder Wert ≥400.000 Euro)
- Da das Beckham-Regime KEINE ordentliche IRPF-Ansässigkeit darstellt, zählen die Beckham-Jahre typischerweise nicht zu den “Ansässigkeitsjahren” für Art. 95bis-Zwecke
Praktische Konsequenz: Ein Beckham-Steuerpflichtiger, der nach 6 Jahren Beckham plus z.B. 4 Jahren weiterer regulärer IRPF-Ansässigkeit Spanien verlässt, hat möglicherweise erst 4 Jahre für Art. 95bis gezählt — unter der 10-Jahres-Schwelle. Die genaue Berechnung ist komplex und bedarf einer individuellen Analyse.
Der 18-Monats-Exit-Plan: Schritt für Schritt
Monate 18 bis 13 vor Regime-Ende
Vermögensbestandsaufnahme:
- Vollständige Liste aller Vermögenswerte nach Standort (DE/AT/CH/Spanien/sonstige)
- Anschaffungskosten und aktueller Marktwert für jeden Posten
- Identifikation von Vermögenswerten mit erheblichen unrealisierten Gewinnen
Erste Berechnungen:
- Vermögensteuer-Simulation für Jahr 7 unter Annahme aktueller Vermögenswerte
- Einkommensteuer-Simulation für Jahr 7 unter Annahme aktueller Einkommensströme
- Modelo-720-Inventar vorbereiten
Monate 12 bis 7 vor Regime-Ende
Strategische Entscheidungen:
- Sollen Kapitalgewinne im letzten Beckham-Jahr realisiert werden?
- Kann das Einkommen in Jahr 7 strukturell reduziert werden (z.B. durch Vorziehen oder Aufschieben von Einkommensströmen)?
- Holding-Strukturen sinnvoll? Eine spanische ETVE oder eine Holding in einem anderen EU-Land?
- Wohnsitzentscheidung: Verbleib in Spanien oder Umzug in ein anderes Land?
Monate 6 bis 1 vor Regime-Ende
Operative Vorbereitung:
- Gehaltsabrechnungssystem auf Progressive-IRPF-Quellensteuer umstellen (Abstimmung mit HR)
- Vermögensteuer-Vorauszahlung kalkulieren
- Modelo-720 und 721 Erstdaten zusammenstellen
- DBA-Analyse für alle Einkommensquellen in DACH-Ländern — neue Anwendbarkeit nach Regime-Ende
Wohnsitz-Optionen nach Beckham: Was DACH-Expatriates prüfen sollten
Verbleib in Spanien: Für viele Beckham-Steuerpflichtige ist Spanien langfristig der gewünschte Wohnsitz — dann geht es darum, die Standard-IRPF-Last so weit wie legal möglich zu reduzieren (Deduktionen, Altersvorsorge, Holding-Strukturen).
Umzug in ein DACH-Land: Rückkehr nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz bedeutet das Ende der spanischen Steuerpflicht, aber den Wiedereintritt in die Besteuerung des Heimatlands — mit allen dort geltenden Regelungen (§6 AStG prüfen bei wesentlichen Beteiligungen).
Umzug in ein Niedrigsteuerland: Malta, Zypern, Portugal (NHR-Regime, falls noch verfügbar), die UAE oder andere Standorte bieten günstigere Rahmenbedingungen. Dabei ist die spanische Exit-Tax-Analyse (Art. 95bis) relevant, ebenso wie die substanzielle Gestaltung des neuen Wohnsitzes.
BMC begleitet DACH-Expatriates durch die gesamte Exit-Planung für das Beckham-Regime — von der Vermögensbestandsaufnahme über die Strategie bis zur operativen Umsetzung in Jahr 6 und dem steuerlichen Übergang in Jahr 7.
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