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Wirtschaftsglossar

Steuerliche Stundung und Ratenzahlung in Spanien (Aplazamiento y Fraccionamiento)

Steuerpflichtige in Spanien können die AEAT beantragen, Steuerschulden zu stunden (aplazamiento — vollständige Verschiebung des Fälligkeitstermins) oder in Raten zu zahlen (fraccionamiento — Aufteilung in mehrere Teilzahlungen). Bewilligte Anträge vermeiden sofortige Vollstreckungsmaßnahmen, sind jedoch mit Verzugszinsen verbunden. Die Stundung von Mehrwertsteuer, die vom Steuerpflichtigen vereinnahmt wurde (IVA repercutido), ist seit 2016 grundsätzlich nicht zulässig.

Steuern

Was ist eine Steuerstundung (Aplazamiento)?

Das spanische Steuergesetz (Ley General Tributaria, Art. 65 und 82) erlaubt Steuerpflichtigen, die sich in einer vorübergehenden Liquiditätskrise befinden, eine Verschiebung der Fälligkeit einer Steuerschuld oder deren Aufteilung in mehrere Raten zu beantragen. Die Bewilligung liegt im Ermessen der AEAT und setzt voraus, dass:

  • Eine vorübergehende wirtschaftliche Schwierigkeit (“dificultades económico-financieras de carácter transitorio”) vorliegt
  • Der Betrag für eine Stundung geeignet ist (siehe unten zu Mehrwertsteuer und bestimmten Steuerarten)
  • Angemessene Sicherheiten gestellt werden, sofern erforderlich

Es gibt zwei Formen:

FormBeschreibung
AplazamientoVollständige Verschiebung des Fälligkeitstermins auf einen einzigen späteren Zeitpunkt
FraccionamientoAufteilung in mehrere Ratenzahlungen über einen genehmigten Zeitplan

Vorab-Zuschläge für verspätete Selbstdeklaration

Zahlt ein Steuerpflichtiger eine überfällige Steuer freiwillig — ohne dass die AEAT zuerst eine Benachrichtigung oder ein Prüfungsverfahren einleitet — gelten reduzierte Zuschläge (recargos por declaración extemporánea):

VerzugsdauerZuschlagZinsen
Bis zu 3 Monate5 %Keine
3–6 Monate10 %Keine
6–12 Monate15 %Keine
Über 12 Monate20 %Verzugszinsen auf den Zeitraum über 12 Monate

Diese Zuschläge sind deutlich günstiger als die Sanktionen, die im Rahmen eines AEAT-Prüfungsverfahrens verhängt werden würden (50–150 % des Steuerbetrags).

Sicherheitenanforderungen

BetragTypische Sicherheit
Bis 30.000 EURKeine Sicherheit erforderlich
30.001–150.000 EURBankbürgschaft oder gleichwertige Sicherheit
Über 150.000 EURBankbürgschaft oder Grundpfandrecht auf geeignete Vermögenswerte

Der Stundungsantrag über 30.000 EUR muss von einer Bankbürgschaft (aval bancario) oder einer anderen akzeptablen Sicherheit begleitet werden, um genehmigt zu werden. Die AEAT kann in begründeten Fällen Ausnahmen gewähren.

Verzugszinsen (Interés de Demora)

Für genehmigte Stundungen fällt der interés de demora (gesetzlicher Verzugszinssatz) für den gesamten Stundungszeitraum an:

  • Im Jahr 2024: ca. 4,0625 % p. a.
  • Der Zinssatz wird durch das jährliche Haushaltsgesetz (Ley de Presupuestos Generales) festgelegt
  • Er gilt ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Fälligkeit bis zur tatsächlichen Zahlung

Hinweis: Der Verzugszinssatz liegt unter den Kosten kurzfristiger Bankfinanzierungen. Für Unternehmen, die das Betriebskapital optimieren, kann ein genehmigtes fraccionamiento daher die kostengünstigste Option für eine vorübergehende Cashflow-Lücke sein.

Beschränkungen: Wann eine Stundung nicht möglich ist

Seit Real Decreto-Ley 3/2016 kann vereinnahmte Mehrwertsteuer (IVA repercutido) grundsätzlich nicht gestundet werden. Dieses Verbot gilt für:

  • Quartalsweise oder monatliche IVA-Erklärungen (Modelo 303)
  • Jahres-IVA-Erklärungen (Modelo 390)

Die gesetzliche Logik lautet, dass das Unternehmen dieses Geld lediglich im Auftrag der AEAT eingezogen hat und es nicht eigenes Kapital darstellt. Ausnahmen können gelten, wenn nachgewiesen wird, dass die Mehrwertsteuer nicht tatsächlich vom Kunden eingezogen wurde.

Weitere Steuerarten, die nicht gestundet werden können:

  • Zölle (Verwaltung durch den Zolldienst)
  • Bestimmte Steuereinbehaltungen (retenciones), sofern tatsächlich einbehalten

Antragsprozess

  1. Antrag stellen über das AEAT-Online-Portal (Sede Electrónica) oder in Papierform beim zuständigen AEAT-Büro — innerhalb der freiwilligen Zahlungsfrist.
  2. Wirtschaftliche Lage begründen: Ein kurzes Schreiben mit Erläuterung der vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten und dem vorgeschlagenen Zahlungsplan.
  3. Sicherheiten belegen: Für Beträge über 30.000 EUR Bankbürgschaft oder Sicherheitennachweis beifügen.
  4. Genehmigungsentscheidung abwarten: Die AEAT bearbeitet Anträge in der Regel innerhalb weniger Wochen; für Beträge unter 30.000 EUR gibt es ein vereinfachtes Verfahren.
  5. Zahlungsplan einhalten: Bei Nichtzahlung einer Rate wird der gesamte Restbetrag sofort fällig und ein Vollstreckungsverfahren wird eingeleitet.

Strategische Überlegungen

Wann ein Stundungsantrag sinnvoll ist:

  • Vorübergehende Liquiditätslücken infolge verspäteter Kundenzahlungen
  • Saisonale Cashflow-Schwankungen (z. B. Tourismusunternehmen)
  • Großzahlungen nach bedeutenden Unternehmensereignissen (Dividenden, außerordentliche Verkäufe)
  • Wenn der Verzugszinssatz unter den Kreditkosten des Unternehmens liegt

Wann eine Stundung keine Option ist:

  • Bei einer bereits eröffneten AEAT-Prüfung (ein genehmigtes aplazamiento stoppt keine laufenden Prüfungsverfahren)
  • Wenn die Steuerart gesetzlich von der Stundung ausgeschlossen ist
  • Bei wiederholter Nichteinhaltung früherer Stundungsvereinbarungen

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

  • Ley General Tributaria (Ley 58/2003), Art. 65 (Stundung) und Art. 82 (Sicherheiten)
  • Real Decreto 939/2005 (Reglamento General de Recaudación), Art. 44–54 (Verfahren)
  • Real Decreto-Ley 3/2016: Verbot der MwSt.-Stundung bei vereinnahmter Mehrwertsteuer

Wie BMC helfen kann

Wir beraten Unternehmen und Einzelpersonen bei der Einschätzung, ob ein Stundungsantrag strategisch sinnvoll ist, bereiten die Antragsunterlagen vor, koordinieren die Beschaffung von Bankbürgschaften, wo erforderlich, und verfolgen das AEAT-Verfahren bis zur Genehmigung. Wir helfen auch bei der Optimierung des Zahlungsplans, um die Gesamtzinsbelastung zu minimieren.

Häufig gestellte Fragen

Welche Sicherheiten sind für eine Steuerstundung in Spanien erforderlich?
Die AEAT verlangt keine Sicherheit für Stundungsbeträge bis zu 30.000 EUR. Bei Beträgen zwischen 30.001 EUR und 150.000 EUR ist in der Regel eine Bankbürgschaft oder eine entsprechende Sicherheit erforderlich. Über 150.000 EUR muss eine Bankbürgschaft oder eine Hypothek auf geeignete Vermögenswerte gestellt werden. Die Sicherheitenanforderungen sollen das Zahlungsausfallrisiko mindern. In bestimmten Fällen (z. B. nachgewiesene Insolvenz) kann eine Befreiung beantragt werden.
Wie hoch ist der Zinssatz für genehmigte Steuerstundungen in Spanien?
Für genehmigte Stundungen wird der interés de demora (Verzugszinssatz) angewendet, der jährlich durch das Haushaltsgesetz festgelegt wird — etwa 4,0625 % im Jahr 2024. Dieser Zinssatz fällt für den gesamten Stundungszeitraum an und wird bei der Genehmigung des Antrags berechnet. Da der Zinssatz auf niedrigem Niveau liegt, kann eine Stundung bei bestimmten Liquiditätsengpässen eine kosteneffizientere Alternative zur kurzfristigen Bankfinanzierung sein.
Kann die Mehrwertsteuer in Spanien gestundet werden?
Im Allgemeinen nein. Seit dem Real Decreto-Ley 3/2016 ist die Stundung von IVA repercutido (an Kunden fakturierte und vereinnahmte Mehrwertsteuer) nicht mehr zulässig. Die Logik: Diese Mehrwertsteuer wurde nicht vom Unternehmen gezahlt, sondern lediglich von Kunden eingesammelt und ist treuhänderisch an die AEAT weiterzuleiten. Eine Stundung ist weiterhin möglich, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass die MwSt. nicht tatsächlich vereinnahmt wurde.
Was sind die Fristen für die Einreichung eines Stundungsantrags?
Ein Stundungsantrag sollte innerhalb der Freiwilligen Zahlungsfrist (período voluntario de pago) für die jeweilige Steuer eingereicht werden — in der Regel innerhalb von 20 Werktagen nach Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist. Die Einreichung innerhalb dieser Frist verhindert, dass die Schuld in ein Vollstreckungsverfahren übergeht. Nach dem Ende der Freiwilligkeitsfrist fallen automatisch Vollstreckungsgebühren von mindestens 5 % an, und ein Stundungsantrag erfordert dann die Eröffnung einer Periode zur Regulierung der Vollstreckungsgebühren.
Wie lange kann eine Stundung in Spanien gewährt werden?
Die AEAT hat einen Ermessensspielraum bei der Stundungsdauer. In der Praxis werden Stundungen häufig für 6 bis 24 Monate bewilligt, in bestimmten Fällen auch länger. Der Stundungszeitraum wird zusammen mit dem Zahlungsplan in der Genehmigungsentscheidung festgelegt. Für natürliche Personen oder bei Vorliegen besonderer wirtschaftlicher Schwierigkeiten können längere Laufzeiten genehmigt werden. Die AEAT kann den Stundungsantrag auch teilweise genehmigen — d. h. einen kürzeren Zeitraum oder eine kleinere Rate als beantragt.
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