Wirtschaftsglossar
Spanischer Allgemeiner Rechnungslegungsplan (PGC)
Der Spanische Allgemeine Rechnungslegungsplan (Plan General de Contabilidad, PGC) ist der verpflichtende Rechnungslegungsrahmen für spanische Unternehmen, genehmigt durch Königliches Dekret 1514/2007. Er regelt, wie Unternehmen ihre Finanzinformationen in Jahresabschlüssen erfassen, bewerten und darstellen müssen. Eine vereinfachte Version (PGCE) existiert für kleine und mittlere Unternehmen. Der PGC ist auf EU-adoptierte Internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) abgestimmt und vom ICAC (Instituto de Contabilidad y Auditoría de Cuentas) überwacht.
Der Spanische Allgemeine Rechnungslegungsplan (PGC)
Spaniens Allgemeiner Rechnungslegungsplan (PGC) legt die Regeln fest, nach denen alle spanischen Unternehmen ihre Bücher führen und ihren jährlichen Jahresabschluss (cuentas anuales) erstellen müssen. Der durch Königliches Dekret 1514/2007 eingeführte PGC — der den vorherigen Plan von 1990 ersetzte — hat die spanische Rechnungslegung an EU-adoptierte IFRS angeglichen und dabei nationale Merkmale beibehalten, die der Struktur der spanischen Wirtschaft entsprechen.
Der PGC ist in fünf Teile gegliedert:
- Konzeptioneller Rahmen — Rechnungslegungsprinzipien und Ansatz- und Bewertungskriterien (verpflichtend).
- Erfassungs- und Bewertungsregeln — spezifische Leitlinien für jeden Vermögenswerts-, Schulden-, Ertrags- und Aufwandstyp (verpflichtend).
- Jahresabschlüsse — Formate für Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang (verpflichtend).
- Kontenplan — standardisierte Kontocodes (nur indikativ).
- Definitionen und Rechnungslegungsbeziehungen — Leitlinien zu Kontoinhalt und Wechselbeziehungen (nur indikativ).
Wesentliche Rechnungslegungsprinzipien
Der konzeptionelle Rahmen des PGC beruht auf sechs Kernprinzipien. Das Going-Concern-Prinzip geht davon aus, dass das Unternehmen auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird. Das Periodenabgrenzungsprinzip verlangt, dass Erträge und Aufwendungen bei ihrem Entstehen erfasst werden, nicht wenn Zahlungen eingehen oder geleistet werden. Das Stetigkeitsprinzip verlangt eine einheitliche Anwendung von Rechnungslegungsmethoden über Perioden hinweg. Das Vorsichtsprinzip verlangt, dass nur realisierte Gewinne erfasst werden, während Verluste sobald sie wahrscheinlich sind erfasst werden müssen. Das Saldierungsverbot untersagt die Aufrechnung von Vermögenswerten gegen Verbindlichkeiten oder von Erträgen gegen Aufwendungen. Schließlich erlaubt die Wesentlichkeit Abweichungen von strengen Anforderungen, wenn der Effekt nicht signifikant ist.
KMU-Version: der PGCE
Der PGCE (Königliches Dekret 1515/2007) ist eine vereinfachte Version des PGC, die für Unternehmen verfügbar ist, die die Größenschwellen einhalten. Er reduziert die Anzahl der verpflichtenden Bewertungsregeln, vereinfacht die Jahresabschlussformate und beseitigt die Verpflichtung zur Erstellung einer Kapitalflussrechnung. Er kann nicht von börsennotierten Unternehmen, konsolidierten Konzernen oder Unternehmen in regulierten Finanzsektoren verwendet werden.
Verhältnis zu IFRS
Börsennotierte spanische Konzerne müssen ihre konsolidierten Abschlüsse nach EU-adoptierten IFRS erstellen. Einzelabschlüsse — auch von Tochtergesellschaften in IFRS-Konzernen — werden nach PGC eingereicht. Die beiden Rahmenwerke unterscheiden sich am deutlichsten bei: Behandlung von Finanzinstrumenten, Leasingbuchhaltung (IFRS 16 vs. vereinfachtes PGC-Äquivalent), Erfassung intern generierter immaterieller Vermögenswerte und Methodik für latente Steuern. Die Abstimmung von PGC-Einzelabschlüssen mit IFRS-Konzernzahlen ist eine wiederkehrende Aufgabe bei Due Diligence und grenzüberschreitenden Transaktionen mit spanischen Gesellschaften.
Häufig gestellte Fragen
Wann gilt der PGCE (KMU-Rechnungslegungsplan)?
Wie unterscheidet sich der PGC von IFRS?
Wer reguliert die Rechnungslegungsstandards in Spanien?
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