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Steuer- und Rechtsglossar International

Arraigo Social — Aufenthaltserlaubnis durch soziale Integration in Spanien

Arraigo social ist eine der fünf sozialen Integrationsaufenthaltserlaubnisse Spaniens nach Royal Decree 1155/2024 (in Kraft seit 20. Mai 2025). Sie ermöglicht Drittstaatsangehörigen ohne regulären Aufenthaltsstatus, ihre Situation in Spanien zu legalisieren, wenn sie mindestens zwei Jahre Aufenthalt, soziale Integration und ausreichende Lebensunterhaltsmittel nachweisen können. Eine positive Entscheidung erteilt eine befristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung.

Arraigo social ist eine der fünf sozialen Integrationsaufenthaltserlaubnisse Spaniens nach Royal Decree 1155/2024 (in Kraft seit 20. Mai 2025). Sie ermöglicht Drittstaatsangehörigen ohne regulären Aufenthaltsstatus, ihre Situation in Spanien zu legalisieren, wenn sie mindestens zwei Jahre Aufenthalt, soziale Integration und ausreichende Lebensunterhaltsmittel nachweisen können. Eine positive Entscheidung erteilt eine befristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung.

In der Praxis

Was ist der Arraigo Social?

Der Arraigo Social ist eine von fünf sozialen Integrationsaufenthaltserlaubnissen Spaniens, geregelt durch das Real Decreto 1155/2024, das am 20. Mai 2025 in Kraft getreten ist. Er erlaubt Drittstaatsangehörigen ohne regulären Aufenthaltsstatus, ihre Situation in Spanien zu legalisieren.

Fünf Arraigo-Modalitäten nach RD 1155/2024

ModalitätMindestaufenthaltZusätzliche Hauptanforderung
Arraigo social2 JahreIntegrationsbericht oder familiäre Bindungen
Arraigo sociolaboral2 JahreAktiver Arbeitsvertrag
Arraigo familiarKeinerElternteil eines minderjährigen EU-Bürgers
Arraigo socioformativo2 JahreEinschreibung in akkreditierte Ausbildung
Arraigo de segunda oportunidadEhem. ≥ 2 Jahre legalErlaubnis seit ≤ 3 Jahren abgelaufen

Voraussetzungen des Arraigo Social

Nach RD 1155/2024 muss der Antragsteller nachweisen:

  1. Mindestens zwei Jahre Aufenthalt in Spanien — hauptsächlich durch das Padrón Histórico belegt.
  2. Soziale Integration — entweder durch einen Integrationsbericht des Gemeindeamts oder durch familiäre Bindungen an legal in Spanien lebende Personen.
  3. Ausreichende Lebensunterhaltsmittel — Arbeitsvertrag oder eigenes Einkommen.
  4. Keine Vorstrafen in Spanien und in den letzten fünf Jahren in Wohnsitzländern.

Verfahren und Weg zur Niederlassungserlaubnis

Der Antrag wird bei der zuständigen Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) der Wohnortprovinz eingereicht. Nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Spanien kann die Niederlassungserlaubnis (residencia de larga duración) beantragt werden.

Häufige Fragen

Nach Royal Decree 1155/2024 (in Kraft seit 20. Mai 2025) erfordert der Arraigo Social: (1) mindestens zwei Jahre Aufenthalt in Spanien, nachgewiesen vor allem durch den Padrón Histórico; (2) soziale Integration, nachgewiesen durch einen Integrationsbericht des Gemeindeamts oder durch familiäre Bindungen an legal in Spanien lebende Personen; (3) ausreichende Lebensunterhaltsmittel (Arbeitsvertrag oder eigenes Einkommen); (4) keine Vorstrafen in Spanien und in den letzten fünf Jahren im Wohnsitzland.
Beide erfordern mindestens zwei Jahre Aufenthalt in Spanien. Der wesentliche Unterschied liegt in der Integrationsnachweis-Art. Der Arraigo Sociolaboral verlangt einen aktiven Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung. Der Arraigo Social ist flexibler und geeignet für Personen mit nachweisbaren sozialen Bindungen, aber ohne aktuelle formelle Beschäftigung.
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt drei Monate ab Antragstellung. Es gilt negatives Verwaltungsschweigen — bei fehlender Entscheidung gilt der Antrag als abgelehnt. In der Praxis variieren die tatsächlichen Bearbeitungszeiten je nach Ausländerbehörde erheblich.
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Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen hat der Arraigo Social nach RD 1155/2024?
Nach Royal Decree 1155/2024 (in Kraft seit 20. Mai 2025) erfordert der Arraigo Social: (1) mindestens zwei Jahre Aufenthalt in Spanien, nachgewiesen vor allem durch den Padrón Histórico; (2) soziale Integration, nachgewiesen durch einen Integrationsbericht des Gemeindeamts oder durch familiäre Bindungen an legal in Spanien lebende Personen; (3) ausreichende Lebensunterhaltsmittel (Arbeitsvertrag oder eigenes Einkommen); (4) keine Vorstrafen in Spanien und in den letzten fünf Jahren im Wohnsitzland.
Was ist der Unterschied zwischen Arraigo Social und Arraigo Sociolaboral?
Beide erfordern mindestens zwei Jahre Aufenthalt in Spanien. Der wesentliche Unterschied liegt in der Integrationsnachweis-Art. Der Arraigo Sociolaboral verlangt einen aktiven Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung. Der Arraigo Social ist flexibler und geeignet für Personen mit nachweisbaren sozialen Bindungen, aber ohne aktuelle formelle Beschäftigung.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Arraigo-Social-Antrags?
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt drei Monate ab Antragstellung. Es gilt negatives Verwaltungsschweigen — bei fehlender Entscheidung gilt der Antrag als abgelehnt. In der Praxis variieren die tatsächlichen Bearbeitungszeiten je nach Ausländerbehörde erheblich.

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