Arraigo social ist eine der fünf sozialen Integrationsaufenthaltserlaubnisse Spaniens nach Royal Decree 1155/2024 (in Kraft seit 20. Mai 2025). Sie ermöglicht Drittstaatsangehörigen ohne regulären Aufenthaltsstatus, ihre Situation in Spanien zu legalisieren, wenn sie mindestens zwei Jahre Aufenthalt, soziale Integration und ausreichende Lebensunterhaltsmittel nachweisen können. Eine positive Entscheidung erteilt eine befristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung.
In der Praxis
Was ist der Arraigo Social?
Der Arraigo Social ist eine von fünf sozialen Integrationsaufenthaltserlaubnissen Spaniens, geregelt durch das Real Decreto 1155/2024, das am 20. Mai 2025 in Kraft getreten ist. Er erlaubt Drittstaatsangehörigen ohne regulären Aufenthaltsstatus, ihre Situation in Spanien zu legalisieren.
Fünf Arraigo-Modalitäten nach RD 1155/2024
| Modalität | Mindestaufenthalt | Zusätzliche Hauptanforderung |
|---|---|---|
| Arraigo social | 2 Jahre | Integrationsbericht oder familiäre Bindungen |
| Arraigo sociolaboral | 2 Jahre | Aktiver Arbeitsvertrag |
| Arraigo familiar | Keiner | Elternteil eines minderjährigen EU-Bürgers |
| Arraigo socioformativo | 2 Jahre | Einschreibung in akkreditierte Ausbildung |
| Arraigo de segunda oportunidad | Ehem. ≥ 2 Jahre legal | Erlaubnis seit ≤ 3 Jahren abgelaufen |
Voraussetzungen des Arraigo Social
Nach RD 1155/2024 muss der Antragsteller nachweisen:
- Mindestens zwei Jahre Aufenthalt in Spanien — hauptsächlich durch das Padrón Histórico belegt.
- Soziale Integration — entweder durch einen Integrationsbericht des Gemeindeamts oder durch familiäre Bindungen an legal in Spanien lebende Personen.
- Ausreichende Lebensunterhaltsmittel — Arbeitsvertrag oder eigenes Einkommen.
- Keine Vorstrafen in Spanien und in den letzten fünf Jahren in Wohnsitzländern.
Verfahren und Weg zur Niederlassungserlaubnis
Der Antrag wird bei der zuständigen Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) der Wohnortprovinz eingereicht. Nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Spanien kann die Niederlassungserlaubnis (residencia de larga duración) beantragt werden.