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V5226-16 ·9. Dezember 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Freistellung von Wertberichtigungsrücklagen von der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen

Es wird geklärt, ob die Auflösung von Wertminderungen bei Beteiligungen (gemäß dem ehemaligen Art. 12.3 TRLIS) der Beschränkung für die Verrechnung negativer Steuerbescheide unterliegt. Die DGT stellt fest, dass diese Beschränkung nicht anwendbar ist, sofern die Verluste im Entstehungszeitraum mindestens 90 % der abzugsfähigen Aufwendungen ausmachten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bietet steuerliche Klarheit für Unternehmen bei der Auflösung früherer Wertminderungen und verhindert eine unzulässige Beschränkung der Verrechnung, sofern die ursprünglichen Verluste eine hohe Relevanz für die abzugsfähigen Aufwendungen hatten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-12-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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