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V5076-16 ·23. November 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einem Bergbauunternehmen in Spanien nicht steuerpflichtig, wenn Immobilien Teil der industriellen Tätigkeit sind

Eine Schweizer Gesellschaft erkundigte sich, ob die Veräußerung von Anteilen an einer spanischen Bergbaugesellschaft gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz in Spanien von der Steuer befreit ist. Die DGT stellt fest, dass die Lagerstätte eine wesentliche Komponente der industriellen Tätigkeit darstellt, weshalb der Ausschluss des Abkommens Anwendung findet und in Spanien kein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entsteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass die Einbeziehung von Grundstücken in den Kern der industriellen Tätigkeit eines Unternehmens dazu führen kann, dass Gewinne aus der Anteilsübertragung nicht der spanischen Steuerpflicht unterliegen, sofern das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen dies vorsieht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-11-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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