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V5038-16 ·21. November 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Verluste aus der Enteignung von Anteilen unterliegen nicht den Beschränkungen der Dividendenminderung des TRLIS

Ein Unternehmen erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung eines Verlusts, der durch die Enteignung einer Beteiligung an einer nicht ansässigen Gesellschaft entstanden ist. Die DGT stellt fest, dass die Beschränkungen der Artikel 21.5 und 32.6 des TRLIS nicht Anwendung finden, sofern die Investition infolge der Enteignung einem Forderungsrecht gleichgestellt wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Enteignungen, die zu einem Forderungsrecht führen, steuerlich anders behandelt werden als reguläre Dividendenverluste, was die Anwendung der Minderungsregeln des TRLIS ausschließt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-11-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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