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V4976-16 ·16. November 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verteilung von Agio bei nicht börsennotierten Wertpapieren als Einkünfte aus beweglichem Kapital unter bestimmten Grenzen möglich

Eine luxemburgische Gesellschaft erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung der Ausschüttung eines Agios einer spanischen S.L. Die DGT stellt klar, dass es sich bei nicht börsennotierten Wertpapieren unter Einhaltung bestimmter Eigenkapitalgrenzen um Einkünfte aus beweglichem Kapital handeln kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Einordnung von Agio-Ausschüttungen und schafft Rechtssicherheit hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Kapitalrückzahlung und steuerpflichtigen Kapitalerträgen bei nicht börsennotierten Gesellschaften.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-11-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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