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V4946-16 ·15. November 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Beträge aus Aufhebungsverträgen unterliegen der Einkommensteuer als Arbeitslohn und können eine Ermäßigung erfahren

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung von Leistungen aus einem Plan zur freiwilligen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die DGT stellt fest, dass diese Beträge, da es sich um eine einvernehmliche Auflösung und nicht um eine Kündigung handelt, als Arbeitslohn zu versteuern sind, wobei die Gehaltskomponente die Ermäßigung wegen Unregelmäßigkeit in Anspruch nehmen kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Einordnung von Abfindungen hängt entscheidend davon ab, ob eine einvernehmliche Auflösung oder eine einseitige Kündigung vorliegt, was die Anwendung von Steuerermäßigungen beeinflusst.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-11-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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