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V4944-16 ·15. November 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung des 30 %-Abschlags wegen Unregelmäßigkeit auf Abfindungen im Wege eines Aufhebungsvertrags möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob Zahlungen aus einer einvernehmlichen Trennung, die durch einen Aufhebungsvertrag vereinbart wurden, für den Abschlagsnachlass wegen Unregelmäßigkeit in Betracht kommen. Die DGT stellt klar, dass bei einer einvernehmlichen Auflösung zwar keine Steuerbefreiung für Kündigungen greift, der 30 %-Abschlag jedoch zulässig ist, sofern die Beträge einem einzigen Veranlagungszeitraum zugerechnet werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass bei einvernehmlichen Trennungsregelungen der steuerliche Vorteil des Abschlags wegen Unregelmäßigkeit erhalten bleibt, sofern die zeitliche Zuordnung korrekt erfolgt, auch wenn die spezifische Steuerbefreiung für Entlassungen nicht anwendbar ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-11-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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