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V4844-16 ·10. November 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Keine IRPF-Abzugspflicht auf Anwaltshonorare aus Kostenentscheidungen

Eine Anwältin erkundigt sich, ob auf die Honorare, die sie aufgrund einer Kostenentscheidung erhält, eine Einkommensteuer (IRPF) einzubehalten ist. Die DGT stellt klar, dass die unterliegende Partei der siegreichen Partei eine Entschädigung zahlt und keine beruflichen Einkünfte an den Anwalt leistet.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Zahlungen aus Kostenentscheidungen als Entschädigung und nicht als steuerpflichtige Berufseinkünfte zu behandeln sind, was die Abzugspflicht für den Zahler ausschließt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-11-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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