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V4704-16 ·8. November 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Franzische Erwerbsminderungsrente unter Umständen von der spanischen Einkommensteuer befreit

Ein Steuerpflichtiger mit Wohnsitz in Spanien erkundigt sich, ob seine französische Erwerbsminderungsrente dieselben steuerlichen Vorteile wie eine spanische Rente genießt. Die DGT stellt klar, dass die Rente bei steuerlichem Wohnsitz in Spanien gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen nur in Spanien steuerpflichtig ist. Eine Steuerbefreiung ist möglich, sofern die Rente einer absoluten Erwerbsminderung oder einer schweren Invalidität gleichgestellt ist und die zahlende Stelle die französische Sozialversicherung ersetzt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung ausländischer Erwerbsminderungsrenten für in Spanien ansässige Personen und betont die Bedeutung der Gleichstellung mit nationalen Invaliditätsstufen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-11-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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