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V4535-16 ·20. Oktober 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Beteiligte Gemeinschaften werden durch Einkommenszurechnung und nicht durch die Körperschaftsteuer besteuert

Die Anfragende möchte wissen, ob eine Beteiligte Gemeinschaft (comunidad de bienes), die im Café- und Barbetrieb tätig ist, körperschaftsteuerpflichtig ist. Die DGT stellt klar, dass diese aufgrund ihres Rechtsstatus weiterhin nach dem System der Einkommenszurechnung besteuert wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass die bloße Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit eine Beteiligte Gemeinschaft nicht in eine körperschaftsteuerpflichtige Einheit verwandelt, wodurch das Regime der Einkommenszurechnung an die einzelnen Mitglieder bestehen bleibt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-10-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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