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V4422-16 ·14. Oktober 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Gütergemeinschaften unterliegen der Einkommenszuweisung und nicht der Körperschaftsteuer

Es wurde angefragt, ob eine Gütergemeinschaft (comunidad de bienes), die im Baugewerbe tätig ist, körperschaftsteuerpflichtig ist. Die DGT stellt fest, dass sie als Gütergemeinschaft und nicht als Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gewerblichem Zweck und eigener steuerlicher Rechtspersönlichkeit über das Verfahren der Einkommenszuweisung zu besteuern ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Gütergemeinschaften ohne gewerblichen Charakter und ohne eigene steuerliche Rechtspersönlichkeit nicht als Körperschaften gelten, sondern die Einkünfte den einzelnen Mitgliedern direkt zugerechnet werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-10-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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