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V4215-16 ·3. Oktober 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Steuerlicher Wohnsitz in Spanien bleibt bestehen, wenn kein Wohnsitz in einem anderen Land nachgewiesen wird

Eine Mitarbeiterin einer NGO, die in Palästina und im Jemen tätig war, fragt, ob sie der Einkommensteuer (IRPF) oder der Steuer für Nichtansässige (IRNR) unterliegt. Die DGT stellt klar, dass sie weiterhin in Spanien steuerpflichtig bleibt, sofern sie ihren steuerlichen Wohnsitz in einem anderen Land nicht nachweist.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung unterstreicht die Beweislast des Steuerpflichtigen beim Nachweis eines steuerlichen Wohnsitzes im Ausland, um die unbeschränkte Steuerpflicht in Spanien zu vermeiden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-10-03pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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