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V4137-15 ·23. Dezember 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Steuergruppe erlischt nicht bei Wechsel der beherrschenden Gesellschaft zu einer nicht in Spanien ansässigen Einheit

Die Steuerzahlerin fragt an, ob die Übertragung ihrer Anteile im Jahr 2015 zur Auflösung ihrer Steuergruppe führt. Die DGT stellt fest, dass die Gruppe nicht erlischt, da die neue beherrschende Gesellschaft ihren Sitz im Ausland hat und die Konfiguration der Gruppe unverändert bleibt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass der Wechsel der beherrschenden Gesellschaft zu einer nicht in Spanien ansässigen Einheit die steuerliche Konsolidierung nicht aufhebt, sofern die strukturellen Merkmale der Gruppe bestehen bleiben.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-12-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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