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V4060-16 ·22. September 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzungen für die Anwendung der Sonderregelung für die Einbringung von Vermögenswerten (Art. 87 und 89.2 LIS)

Ein in Spanien ansässiges Unternehmen erkundigt sich, ob die Übertragung eines Geschäftsbereichs auf eine andere Gesellschaft unter die Sonderregelung für die Einbringung von Vermögenswerten fallen kann. Die DGT stellt fest, dass die Beteiligungs- und Ansässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, sofern die Transaktion nicht primär auf die Erlangung eines Steuervorteils abzielt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendbarkeit der Sonderregelung bei Betriebsübergängen, sofern die wirtschaftliche Substanz gegenüber der steuerlichen Optimierung überwiegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-09-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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