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V3966-16 ·20. September 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verlust der steuerlichen Ansässigkeit in Spanien bei Verlegung des Sitzes nach Deutschland

Eine Gesellschaft erkundigte sich, ob die Verlegung ihres Sitzes und ihrer Geschäftsleitung nach Deutschland zum Verlust der steuerlichen Ansässigkeit in Spanien führen würde. Die DGT bestätigt dies unter der Voraussetzung, dass die Eintragung im spanischen Handelsregister gelöscht wird und die Anforderungen des deutschen Handelsrechts erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die ihren Sitz ins Ausland verlegen, müssen sicherstellen, dass die formelle Löschung im spanischen Register erfolgt und die materiellen Voraussetzungen des Ziellandes erfüllt sind, um eine Doppelbesteuerung oder unvorhergesehene steuerliche Folgen zu vermeiden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-09-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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