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V3781-15 ·30. November 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Eine 2015 die Tätigkeit einstellende Zweigstelle darf nicht in die steuerliche Konzernfinanzierung einbezogen werden

Es wird angefragt, ob eine Zweigstelle, die die Voraussetzungen einer abhängigen Einheit erfüllt, nach einem Wechsel der beherrschenden Einheit im Jahr 2015 in einen steuerlichen Konzern integriert werden muss, wenn deren Schließung im selben Geschäftsjahr geplant ist. Die DGT stellt klar, dass die Zweigstelle nicht in den steuerlichen Konzern einbezogen werden darf, sofern sie durch die Einstellung der Tätigkeit ihren Status als Betriebsstätte verliert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung der steuerlichen Konzernzugehörigkeit bei der Beendigung der Tätigkeit einer Betriebsstätte.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-11-30pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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