Zum Inhalt springen
V3682-15 ·24. November 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendbarkeit des Sonderregimes für entsandte Arbeitnehmer bei der Tätigkeit als Geschäftsführer einer nicht beteiligten oder nicht verbundenen Einheit

Ein einzelner Geschäftsführer, der aus Großbritannien nach Spanien entsandt wird, fragt an, ob er das Sonderregime gemäß Artikel 93 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Voraussetzungen des vorherigen Nichtwohnsitzes, der Status als Geschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung und das Fehlen einer Betriebsstätte erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Qualifikation von Geschäftsführern, die ohne Kapitalbeteiligung oder wirtschaftliche Verflechtung in Spanien tätig werden, und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zu steuerlichen Vergünstigungen für entsandte Arbeitnehmer.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-11-24pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt