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V3626-16 ·31. August 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einsatz von Systemen zur Umwandlung elektronischer Rechnungen unter Gewährleistung von Authentizität, Integrität und Lesbarkeit zulässig

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob sein System zur Umwandlung elektronischer Rechnungsformate (z. B. von EDI zu RosettaNet) mit delegierter Signatur für die Umsatzsteuer zulässig ist. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Authentizität des Ursprungs, die Integrität des Inhalts sowie die Lesbarkeit über den gesamten Aufbewahrungszeitraum hinweg gewährleistet sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen können Software zur Formatkonvertierung nutzen, müssen jedoch sicherstellen, dass die rechtliche Beweiskraft der elektronischen Rechnung durch technische Maßnahmen (Integrität und Lesbarkeit) über die gesamte Aufbewahrungsfrist erhalten bleibt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-08-31pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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