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V3626-15 ·19. November 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

UN-Sonderorganisationen: Mögliche Steuerbefreiung für Gehälter in Spanien bei Beamtenstatus

Ein UN-Mitarbeiter in Valencia erkundigte sich nach der Einkommensteuerpflicht (IRPF) und der Deklarationspflicht seiner Einkünfte. Die Finanzbehörde stellte klar, dass Ansässige nach dem Welteinkommensprinzip steuerpflichtig sind, Gehälter der WHO jedoch von der Steuer befreit sein können, sofern der Mitarbeiter als Beamter dieser Organisation gilt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von internationalen Beamten in Spanien und betont die Bedeutung des Status innerhalb der UN-Organisationen für die Steuerbefreiung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-11-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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