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V3557-15 ·17. November 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Umwandlung einer niederländischen CV in eine offene CV löst keine Einkünfte aus und führt nicht zur Einstufung als Einkommenszuweisungsgesellschaft

Ein in Spanien ansässiges Unternehmen erkundigte sich, ob die Umwandlung einer niederländischen CV (Commanditaire Vennootschap) in eine offene CV einen steuerpflichtigen Tatbestand begründet und ob die neue Einheit als eine nach dem Prinzip der Einkommenszuweisung steuerpflichtige Einheit (ERAR) betrachtet würde. Die DGT stellte fest, dass der Vorgang keine Einkünfte generiert und die offene CV nicht mit den spanischen ERAR-Einheiten vergleichbar ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Umwandlung der Rechtsform einer niederländischen Gesellschaft ohne steuerliche Folgen im Sinne einer Einkunftserzielung bleibt und keine steuerliche Gleichstellung mit spanischen Einkommenszuweisungsgesellschaften bewirkt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-11-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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