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V3544-19 ·26. Dezember 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sonderregelung für Sacheinlagen erfordert Geschäftstätigkeit und wirtschaftliche Beweggründe

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob die Einbringung von Anteilen zweier Gesellschaften in eine dritte Gesellschaft unter die Sonderregelung des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fällt. Die DGT stellt fest, dass eine Einlage die Voraussetzungen erfüllt, die andere jedoch aufgrund der Tätigkeit der eingebrachten Gesellschaft nicht. Zudem wird die Anwendung an das Vorliegen triftiger wirtschaftlicher Beweggründe gebunden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die strengen Anforderungen an die Geschäftstätigkeit der eingebrachten Gesellschaften und die Notwendigkeit, rein steuerliche Gestaltungen durch echte wirtschaftliche Gründe zu rechtfertigen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-12-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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