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V3433-19 ·13. Dezember 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anschaffungskosten zur Berechnung des Veräußerungsgewinns entsprechen dem tatsächlich gezahlten Betrag

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach dem Anschaffungswert seiner selbstgenutzten Immobilie zur Berechnung des Veräußerungsgewinns bei einem künftigen Verkauf. Die DGT stellt klar, dass sich dieser Wert aus dem tatsächlichen Anschaffungsbetrag zuzüglich Investitionen, Verbesserungen, Kosten und damit verbundenen Steuern zusammensetzt, abzüglich der Abschreibungen.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Diese Auskunft präzisiert die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns bei der Veräußerung von Immobilien und stellt sicher, dass alle mit dem Erwerb verbundenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-12-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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