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V3404-20 ·24. November 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Aufenthalt in Spanien über 183 Tage kann Steueransässigkeit begründen, sofern kein Wohnsitz in einem anderen Land nachgewiesen wird

Ein in Kuwait ansässiger Steuerpflichtiger, der eine nicht gewerbliche Aufenthaltserlaubnis in Spanien anstrebt, erkundigt sich, ob er sich länger als 183 Tage in Spanien aufhalten darf, ohne dort steuerpflichtig zu werden. Die DGT stellt klar, dass ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen die steuerliche Ansässigkeit begründet, es sei sich, dass der Wohnsitz in einem anderen Land nachgewiesen wird oder die Bestimmungen eines Doppelbesteuerungsabkommens Anwendung finden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung der 183-Tage-Regel für die steuerliche Ansässigkeit und die Notwendigkeit, den Wohnsitz in anderen Staaten durch entsprechende Nachweise abzusichern, um eine unvorhergesehene spanische Steuerpflicht zu vermeiden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-11-24pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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