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V3341-14 ·16. Dezember 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Beibehaltung der steuerlichen Organschaft 2014 und Pflicht der beherrschenden Gesellschaft zur Abführung der Ratenzahlungen

Ein Unternehmen erkundigte sich nach den Voraussetzungen für die Stellung als beherrschende Gesellschaft zur Bildung einer steuerlichen Organschaft im Jahr 2014 sowie nach den Folgen einer Integration in eine andere Organschaft im Jahr 2015. Die DGT stellt fest, dass die Voraussetzungen für 2014 erfüllt sind und die Verpflichtung zur Abführung der Ratenzahlungen bei der beherrschenden Gesellschaft liegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Voraussetzungen für die Bildung einer steuerlichen Organschaft und legt die Zuständigkeit für die Abführung der Ratenzahlungen eindeutig der beherrschenden Gesellschaft auf.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-12-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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