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V3337-16 ·15. Juli 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Erhöhung der Entschädigung bei Enteignung nach Todesfall unterliegt der Erbschaftsteuer

Es wird geklärt, ob die Erhöhung der Entschädigung für eine Enteignung, die Erben nach einem Gerichtsurteil gezahlt wird, der Einkommensteuer (IRPF) oder der Erbschaftsteuer unterliegt. Die DGT stellt fest, dass es sich, da es sich um ein dem Erblasser zugeordnetes Recht handelt, um einen steuerpflichtigen Vorgang der Erbschaftsteuer handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Erhöhungen von Entschädigungssummen, die auf Rechte des Verstorbenen zurückzuführen sind, der Erbschaftsteuer und nicht der Einkommensteuer der Erben unterliegen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-07-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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