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V3307-23 ·27. Dezember 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Auslandssteuern sind nur bei Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit abzugsfähig

Die Anfragende erkundigt sich, ob im Ausland gezahlte Steuern als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, wenn die Einkünfte nicht aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Ausland stammen. Die DGT stellt klar, dass nur solche Steuern als Aufwand abzugsfähig sind, die nicht auf die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer angerechnet werden können und im Zusammenhang mit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Quellenstaat stehen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Abzugsfähigkeit von ausländischen Steuern als Betriebsausgaben ein, sofern keine entsprechende wirtschaftliche Tätigkeit im betreffenden Ausland vorliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-12-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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