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V3289-14 ·9. Dezember 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vergütungen von Geschäftsführern gelten im Rahmen der Einkommensteuer als Arbeitsentgelt

Es wird die steuerliche Behandlung von Gehältern von Gesellschaftern, die Dienstleistungen erbringen, sowie die Unentgeltlichkeit des Amtes eines Geschäftsführers erörtert. Die DGT stellt klar, dass Vergütungen für das Amt eines Geschäftsführers als Arbeitsentgelt gelten, und analysiert die Umsatzsteuerpflicht in Abhängigkeit von der Art der Beziehung.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Einordnung von Geschäftsführervergütungen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und klärt die Abgrenzung zur Umsatzsteuerpflicht bei Dienstleistungen von Gesellschaftern.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-12-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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