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V3283-14 ·9. Dezember 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Spanien darf die Auflösung einer portugiesischen Einheit nicht besteuern, sofern der Übertragende nicht ansässig ist, außer bei Immobilienvermögen

Eine spanische Gesellschaft erkundigte sich, ob die Auflösung einer Einheit in Madeira in Spanien steuerpflichtig wäre, da die Einheit Anteile an einer spanischen Gesellschaft mit Immobilien im Land hielt. Die DGT stellt fest, dass Spanien grundsätzlich nicht befugt ist, die Übertragung von Anteilen zu besteuern, wenn der Übertragende keinen Wohnsitz in Spanien hat, es sei denn, es handelt sich um spezifische Fälle von Immobilienvermögen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die spanische Steuerhoheit bei der Besteuerung von Anteilsübertragungen durch nicht in Spanien ansässige Personen ein, sofern keine direkten Immobilienvermögen betroffen sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-12-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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