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Eine spanische Gesellschaft erkundigte sich, ob die Auflösung einer Einheit in Madeira in Spanien steuerpflichtig wäre, da die Einheit Anteile an einer spanischen Gesellschaft mit Immobilien im Land hielt. Die DGT stellt fest, dass Spanien grundsätzlich nicht befugt ist, die Übertragung von Anteilen zu besteuern, wenn der Übertragende keinen Wohnsitz in Spanien hat, es sei denn, es handelt sich um spezifische Fälle von Immobilienvermögen.
Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.
Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Die Entscheidung schränkt die spanische Steuerhoheit bei der Besteuerung von Anteilsübertragungen durch nicht in Spanien ansässige Personen ein, sofern keine direkten Immobilienvermögen betroffen sind.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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