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V3229-16 ·11. Juli 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Agrar- und Viehwirtschaftliche Personengesellschaften unterliegen nicht der Körperschaftsteuer

Es wurde angefragt, ob eine Personengesellschaft, die im Bereich landwirtschaftlicher und tierwirtschaftlicher Dienstleistungen tätig ist, körperschaftsteuerpflichtig ist. Die DGT stellt fest, dass dies nicht der Fall ist, da diese Tätigkeiten keinen gewerblichen Charakter aufweisen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass Personengesellschaften mit rein landwirtschaftlichem oder tierwirtschaftlichem Fokus nicht als Körperschaften im Sinne des Steuerrechts gelten, sofern kein gewerblicher Zweck vorliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-07-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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