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V3227-21 ·28. Dezember 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Art. 18.6 LIS: Anwendbarkeit auf in Spanien nicht ansässige Gesellschafter

Es wird geprüft, ob die Anforderungen an die marktübliche Vergütung eines Gesellschafters auch für nicht in Spanien ansässige Gesellschafter gelten. Die DGT stellt klar, dass die Vorschrift nicht zwischen der Ansässigkeit des Gesellschafters unterscheidet.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass die steuerlichen Anforderungen an die Angemessenheit der Vergütung (Arm's Length Principle) unabhängig vom Wohnsitz des Gesellschafters einzuhalten sind, um die steuerliche Abzugsfähigkeit zu gewährleisten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-12-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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