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V3191-17 ·13. Dezember 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

FOGASA-Zahlungen müssen im Jahr der Fälligkeit mittels ergänzender Selbstveranlagung zurechenbar gemacht werden

Es wird die Frage geklärt, wie Zahlungen der FOGASA für unbezahlte Löhne und Lohnunterschiede zeitlich zuzurechnen sind. Die DGT stellt fest, dass diese in dem Wirtschaftsjahr zu deklarieren sind, in dem sie fällig waren, unter Verwendung einer ergänzenden Selbstveranlagung.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Zuordnung von Entschädigungszahlungen der FOGASA und stellt klar, dass die zeitliche Abgrenzung nach dem Zeitpunkt der ursprünglichen Fälligkeit der Forderung erfolgt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-12-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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