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V3133-21 ·17. Dezember 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Keine Korrekturrechnung für nicht vorgenommene IRPF-Einbehaltung erforderlich

Ein Selbstständiger erkundigt sich, ob er eine Korrekturrechnung ausstellen muss, da sein Kunde den Betrag einer ursprünglich nicht abgeführten Einkommensteuer-Einbehaltung (IRPF) nachzahlt. Die DGT stellt klar, dass der Nachweis der Einbehaltung keine zwingende Anforderung an eine Rechnung ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die nachträgliche Zahlung einer nicht einbehaltenen Steuer nicht die Ausstellung einer formellen Korrekturrechnung zur Dokumentation der Steuerpflicht erfordert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-12-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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